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Heil/Holzenkamp:
Europaweit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung kommt
Pressemitteilung / 11. Juli 2011

Das Europaparlament hat heute einheitliche Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel verabschiedet. Am 22. Juni 2011 hatten sich bereits die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt. Spätestens ab 2015 werden in den EU-Ländern einheitliche und verbraucherfreundliche Informationen auf allen Lebensmittelpackungen zu finden sein. Hierzu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil und der verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp:

„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments“ auf einheitliche Kennzeichnungspflichten ist ein Erfolg für die Verbraucher. Auf den ersten Blick kann dieser nun die wichtigsten Nährstoffe und Allergene erfassen und entscheiden, was seiner Ernährung zuträglich ist. Wir bedanken uns ausdrücklich bei der CDU-Europaabgeordneten und zuständigen Berichterstatterin Renate Sommer für die konsequente und gute Verhandlungsführung und den hohen Arbeitseinsatz.

Die neuen Regelungen betreffen den Nährwert, Lebensmittelimitate (z.B. Analogkäse oder Klebefleisch), Allergene, die Herkunftsbezeichnung, das Datum des Einfrierens sowie die Mindestschriftgröße, in der diese Angaben gemacht werden müssen, und deren Platzierung.
Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen nun verpflichtend und in einer übersichtlichen Tabelle aufgeführt werden. Damit man sie besser vergleichen kann, werden die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Das ist die endgültige Absage an eine Ampelkennzeichnung, die wir stets abgelehnt hatten. Möglich sind zusätzliche Angaben in Portionen. In Deutschland hat ein Großteil der Hersteller bereits freiwillig das „1 plus 4“-Modell des Bundesverbraucherministeriums auf der Vorderseite vieler Produkte umgesetzt. Sämtliche Informationen müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift gedruckt werden.

Besonders wichtig und richtig für die Verbraucher ist die Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten. Die Verwendung von Analogkäse in einer Lasagne muss zum Beispiel in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Auch „Klebefleisch“ muss künftig mit dem Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ deutlich kenntlich gemacht werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die neuen Regelungen. Diese sind dem Verbraucher eine wichtige Entscheidungshilfe und erleichtern Allergikern den Einkauf.

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Produktinformationsblätter
Heil/Holzenkamp: Besserer Anlegerschutz durch Beipackzettel
Pressemitteilung / 4. Juli 2011

Ab dem 1. Juli erhalten Verbraucher bei einer Wertpapierberatung durch Banken und andere Finanzdienstleistungsinstitute ein kurzes und leicht verständliches Produktinformationsblatt. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Franz-Josef Holzenkamp, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„Mit den Beipackzetteln für die Wertpapierberatung setzt die Koalition ihr Versprechen für mehr Verbraucherschutz und Transparenz im Kapitalmarkt um. Ziel der Verbraucherschützer der CDU/CSU ist es, dass Finanzprodukte für Verbraucher klar verständlich und vergleichbar sind. Der Kunde wird dadurch in die Lage versetzt, durch zielgenaue und werbefreie Informationen eine abgewogene Kaufentscheidung zu treffen und die für ihn geeignete Anlage zu finden.

Damit die Verbraucher klare und überschaubare Informationen an die Hand bekommen, dürfen die Beipackzettel nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten umfassen. Nur bei Derivaten oder Termingeschäften umfassen die Angaben drei Seiten. Damit der Kunde auf einen Blick alles Wesentliche erfasst, müssen die Produktinformationsblätter:
• die Art des Anlageprodukts,
• seine Funktionsweise,
• die damit verbundenen Risiken,
• die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie
• die mit der Anlage verbundenen Kosten enthalten.

Um die Qualität der Informationen auch in Zukunft zu stärken und eine Vergleichbarkeit der Produktinformationsblätter weiter voranzutreiben, werden wir die Pflicht zur Bereitstellung eines „Beipackzettels“ auch auf die Produkte des Grauen Kapitalmarktes ausweiten. Die entsprechende Gesetzesinitiative wird zurzeit vom Bundestag beraten.

Die Banken sind aufgefordert, ihr Versprechen der Vergleichbarkeit einzulösen. Wir fordern die Finanzbranche auf, diesen Weg mit Hilfe freiwilliger Vereinbarungen zu beschreiten. Hier sind die Banken gefordert! Auch eine wissenschaftliche Überprüfung der Qualität und Verständlichkeit der Informationsblätter durch das Verbraucherschutzministerium wird den Anlegerschutz weiter stärken.“

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Kostenfallen im Internet-Handel werden entschärft
Button-Lösung kommt
Pressemitteilung / 24. Juni 2011

Das Europäische Parlament hat gestern der neuen Richtlinie zum Verbraucherschutz zugestimmt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„Die Unionsfraktion im Bundestag begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen in der EU-Verbraucherrichtlinie, da sie eine wichtige Stärkung der Verbraucherrechte im Europäischen Binnenmarkt bedeuten. Vor allem die sogenannte Button-Lösung bei Online-Geschäften ist ein großer Fortschritt für die Kunden. Einen großen Teil der Kostenfallen im Internet-Handel wird man künftig damit entschärfen können.

Die Vorgaben sind aus deutscher Sicht aber nicht nur positiv zu bewerten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt neben der nun auf europäischer Ebene übernommenen 14-Tage-Regelung ein unbefristetes Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberecht bei fehlender Rechtsbelehrung. Nach der EU-Richtlinie ist nur noch eine Fristverlängerung auf ein Jahr vorgesehen. Außerdem können dem Kunden künftig die Kosten der Rücksendung bei Nichtgefallen der zugesandten Ware auferlegt werden. Das ist in Deutschland nach geltendem Recht ebenfalls nicht möglich.

Dem heute gefundenen Verhandlungsergebnis sind zweieinhalb Jahre zäher Verhandlungen auf EU-Ebene vorausgegangen, in denen Deutschland stets darauf achten musste, nicht zu weit hinter das hohe deutsche Verbraucherschutz-Niveau zurückzufallen. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen in nationales Recht."

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Heil: Warnung für Gurken Tomaten und Salat aufgehoben
Konsequentes Handeln bei EHEC zahlt sich aus
Pressemitteilung / 10. Juni 2011

Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mechthild Heil begrüßt es, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Robert Koch-Institut (RKI) in einer gemeinsamen Pressekonferenz die angesichts der EHEC-Epidemie ausgesprochene Warnung vor dem Verzehr von Gurken, Tomaten und Salat am Freitag aufgehoben haben. Vor dem Verzehr roher Sprossen wird allerdings weiterhin gewarnt.
In der Aufhebung der Verzehrwarnung für Gurken, Tomaten und Salat sieht Mechthild Heil den Lohn für den konsequenten Umgang der Task Force Epidemiologie mit der Krise. Grundlage der Entscheidung der Wissenschaftler sind die Analyseergebnisse der Speisepläne und Lieferketten, aufgrund derer die Verdichtung der Hinweise auf den Sprossenhersteller im niedersächsischen Bienenbüttel vorgenommen werden konnte. Und ein kontinuierlicher Rückgang der Neuinfektionen seit dem 22. Mai 2011. Zudem sprechen aus Sicht des BfR die Fakten dafür, dass eine Kontamination von Lebensmitteln und Feldern über tierische Düngemittel unwahrscheinlich ist und der Erreger vom Menschen auf die Lebensmittel gelangt ist. „Vor diesem Hintergrund sahen sich die Experten in der Lage, die Verzehrwarnung aufzuheben. Gesunder deutscher Salat kann nun endlich wieder mit Genuss verzehrt werden.“ so Heil.
Die CDU-Politiekrin kritisiert in aller Schärfe den Umgang der Opposition mit dieser Krise. Gerade die Grünen hätten sich in den letzten Tagen dadurch hervorgetan, das Regierungshandeln auf ungerechtfertigte Art und Weise anzuprangern.

Heil zeigt sich deshalb erstaunt, dass das Land Baden-Württemberg als einziges Bundesland bereits vor der heutigen Entwarnung durch die Experten nicht mehr vor dem Verzehr von Gurken, Salat und Tomaten gewarnt hat. „Im Gegensatz zum unverantwortlichen Handeln des Verbraucherschutzministers der Grünen, Alexander Bonde, hat die Gesundheit der Menschen für die Unionsfraktion in der Krise immer Vorrang gehabt. Deshalb hat die Bundesregierung unserer Überzeugung nach richtig gehandelt, dies in den Vordergrund zu stellen. Das Ausscheren Baden-Württembergs aus der gemeinsamen Verantwortung für die Gesundheit der Verbraucher ist daher inakzeptabel.“ betont die Verbraucherschutz-Politikerin.

Heil richtet den Blick nun nach vorne. Neben der weiteren Eindämmung des EHEC-Erregers fühlt sie sich besonders für die nun unter der EHEC-Krise leidenden Gemüsebauern in Deutschland verantwortlich. Die von der EU bislang in Aussicht gestellten 210 Millionen Euro reichten nicht aus. Die Politikerin erwartet, dass die Europäische Union die Hilfen deutlich aufstockt. Die EU-Kommission wird in der kommenden Woche über Höhe und Ausgestaltung der Hilfen entscheiden.

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Höhere Energieeffizienz und schneller Ausbau der Leitungsnetze
Rund um die Uhr, bezahlbar, umweltfreundlich
Pressemitteilung / 1. Juni 2011

„Die Menschen in Deutschland sind grundsätzlich dafür, dass wir unseren Energiebedarf in Zukunft aus erneuerbaren Quellen decken. Mit dem Energiekonzept im Herbst 2010 hatte die Bundesregierung eine erste Grundlage gelegt. Heute hat sie diese gute Grundlage ausgebaut.“ so die Bundestagsabgeordnete aus Ahrweiler und Mayen-Koblenz Mechthild Heil nach einer Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin. Dort hat die Bundesregierung Ihre Vorstellungen präsentiert, wie sie in Zukunft ausreichend Strom rund um die Uhr, zu bezahlbaren Preisen und mit möglichst geringer Umweltbelastung bereitstellen will.

Nach dem Beschluss, schrittweise bis 2022 vollständig auf Kernenergie zu verzichten und die sieben ältesten Atommeiler nicht wieder ans Netz zu lassen, reagieren andere Länder mit Kopfschütteln bis Ablehnung. „Aber alle sind sich einig, wenn es jemand schafft, dann die Deutschen.“ so die CDU-Abgeordnete. „Wir haben die besten Voraussetzungen dafür. Wir haben die Technologien und das Know-how.“

„Natürlich gibt es noch offene Fragen. Wir stehen erst am Anfang. Aber sehr vielversprechend ist ein umfangreiches Programm für die Wirtschaft, das im Zuge der Energiewende aufgelegt wird. Davon wird vor allem die mittelständische Wirtschaft stark profitieren.“ zeigt sich die Politikerin überzeugt.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende zählt Mechthild Heil eine höhere Energieeffizienz und einen schnellen Ausbau der Leitungsnetze. „Eine höhere Effizienz können wir erreichen, wenn wir Strom einsparen ohne auf Standards zu verzichten. Das erreichen wir z.B. über Elektrogeräte, die weniger Strom brauchen. Verbraucher interessiert vor allem, was Sie insgesamt bezahlen müssen. Nicht Details, wie der Preis einer Kilowattstunde.“ so die Verbraucherschutzpolitikerin. Und für den schnellen Ausbau der Leitungsnetze fordert Heil auch einen breiten Konsens in der Bevölkerung. „Für diesen mutigen Weg brauchen wir eine Bereitschaft den eigenen Beitrag zu leisten, und den Ausbau der Windräder, Biogasanlagen, Ausbau an Leitungstrassen auch vor der eigenen Tür zu akzeptieren.“

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Union setzt sich für Transparenz und stabile Preise ein
Initiative gegen die tägliche Preistreiberei an den Tankstellen
Pressemitteilung / 27. Mai 2011

Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag seinen Abschlussbericht zur „Sektorenuntersuchung Kraftstoffe“ veröffentlicht. Sein Fazit: Es gibt in der Mineralölwirtschaft Marktstrukturen zum Nachteil der Verbraucher, die die Benzinpreise nach oben treiben. Hierzu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat vom Präsidenten des Bundeskartellamtes den klaren Arbeitsauftrag bekommen, Verbesserungen für die Verbraucher durch regulative Eingriffe zu prüfen. Der Preistreiberei der Mineralölkonzerne muss ein Ende gesetzt werden. Wir sind als Gesetzgeber aufgefordert zu handeln.

Konkrete Vorbilder einer gesetzlichen Regelung sind hier die Länder Österreich und Australien. Bei unserem EU-Nachbarn können Tankstellen nur noch einmal täglich zur Mittagszeit die Preise anheben, aber so oft senken, wie sie wollen. In einem australischen Bundesstaat müssen die Konzerne Preisänderung zudem einen Tag vorher den Behörden melden.

Die täglichen Preisschwankungen an den Tankstellen stehen in keinem Verhältnis zu Angebot und Nachfrage. Hier ist der Verweis auf den Erdölpreis Unsinn, denn auch der Kraftstoff an den Tankstellen wird ja nur einmal am Tag geordert. Immer mehr Autofahrer beobachten zudem, dass freitags die Preise steigen, montags wiederum fallen. Auch vor Feiertagen und Ferienbeginn werden Benzin und Diesel regelmäßig teurer. Die Union setzt sich für Transparenz und stabile Preise ein. Eine politische Offensive stärkt sowohl die unabhängigen Tankstellen gegenüber der marktbeherrschenden Stellung des fünfköpfigen Oligopols als auch die Verbraucher.“

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CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil macht auf Aral-Vereinswettbewerb aufmerksam
Preise für vorbildliche generationenübergreifende Sportangebote
Pressemitteilung / 16. Mai 2011

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil macht als Mitglied im Sportausschuss des Deutschen Bundestages auf die am 1. Mai gestartete Kampagne „Aral und dein Verein – Gemeinsam mehr bewegen“ aufmerksam. Die Tankstellenmarke will damit den Vereinssport in Deutschland unterstützen und Mobilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Herzstück ist ein Wettbewerb, bei dem zehn Vereine aus ganz Deutschland für vorbildliche generationenübergreifende Sportangebote je 22.500 Euro gewinnen können. Insgesamt stellt Aral 225.000 Euro Preisgeld bereit. Zusätzlich werden unter allen Bewerbungen 200 Tankgutscheine im Wert von je 200 Euro verlost.

„Vereine sind als Mehrgenerationen-Treffpunkte attraktive Orte der Begegnung und des Miteinanders. Durch die Ansprache von Familien und damit von Menschen verschiedener Generationen können Vereine einen besonderen Mehrwert erreichen: Sie können die Mitgliederentwicklung positiv beeinflussen, indem Eltern durch ihre Kinder und Kinder durch ihre Eltern für das Sporttreiben motiviert und im Verein gebunden werden“, betont Mechtild Heil.. Außerdem seien Großeltern und Eltern oftmals bereit, sich im Verein ehrenamtlich für den Sport ihrer Kinder und Enkel zu engagieren. „Von diesem generationsübergreifenden Engagement profitieren die Vereine und alle Beteiligte“, so die Christdemokratin.

Am Wettbewerb können Vereine teilnehmen, die bereits Angebote für Generationen-übergreifendes und lebenslanges Sporttreiben haben oder diese planen. Auch Vereine mit Projekten für Sportler mit Behinderung sind willkommen. Die Angebote können von den Sportvereinen allein oder in Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Familienzentren oder auch Seniorenheimen erarbeitet werden. Die zehn besten generationsübergreifenden Vereinssport-Projekte werden über drei Jahre gefördert. Sie erhalten zunächst 10.000 Euro. Im zweiten Jahr werden sie mit 7.500, im dritten Jahr mit 5.000 Euro bezuschusst. Die Bewerbungsunterlagen und genauen Teilnahmebedingungen sind unter www.aral.de/deinverein abrufbar und sollten von den Vereinen bis spätestens 15. Juli 2011 an „Aral und dein Verein“, 53080 Bonn oder per Mail an deinverein@aral.de zurückgesandt werden.

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Heil/Vogel:
Gebäudesanierung ist Grundpfeiler der Energiewende
Pressemitteilung / 14. April 2011

Bundesbauministers Peter Ramsauer hat gefordert die staatlichen Fördermittel für die energiesparende Gebäudesanierung im Jahre 2012 auf zwei Milliarden Euro aufzustocken. Hierzu erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil und der Berichterstatter für das energetische Bauen, Volkmar Vogel.

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Mechthild Heil:
Deutschland Vorreiter beim Anlegerschutz
Pressemitteilung / 14. März 2011

Seit 1984 begehen wir am 15. März den Weltverbrauchertag. An diesem Tag erinnern weltweit Verbraucherorganisationen an grundlegende Verbraucherrechte, ziehen kritisch Bilanz und stellen Forderungen. Dieses Jahr setzen sich die Organisationen besonders für faire Finanzdienstleistungen ein. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

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Mechthild Heil MdB und Hedi Thelen MdL zu „100 Jahre Weltfrauentag“
CDU-Politikerinnen fordern faire Chancen für Frauen in der Arbeitswelt
Pressemitteilung / 7. März 2011

Vor 100 Jahren feierte der Weltfrauentag seine Geburtsstunde. Zum historischen Jubiläum des weltweit gefeierten Tages für die Rechte der Frauen am 8. März fordern die CDU-Politikerinnen Mechthild Heil MdB und Hedi Thelen MdL weitere Verbesserungen. „In den vergangenen 100 Jahren wurden bei der Gleichstellung von Frauen und Männern deutliche Fortschritte erzielt. Diese Erfolge machen stolz, sind aber zugleich Sprungbrett, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen,“ betonen Heil und Thelen.

Es gibt nach Ansicht der beiden Politikerinnen noch viel zu tun: „Noch immer können Frauen in vielen Teilen der Welt kein selbstbestimmtes und freies Leben führen. Noch immer sind sie zu oft Opfer von Gewalt, Zwang und Unterdrückung. Und noch immer sind sie häufiger von Krankheit und Armut betroffen. Der Kampf für mehr Frauenrechte auf der ganzen Welt muss deshalb noch intensiver geführt werden. In Deutschland hat die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft ein hohes Niveau erreicht, viele Hürden wurden überwunden. Doch nicht überall: Vor allem in der Arbeitswelt stoßen Frauen zu oft an Grenzen. Sie verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Sie arbeiten häufiger in Niedriglohn- und Teilzeitjobs als Männer. Und sie sind kaum in Führungspositionen vertreten“. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergab jüngst, dass der Anteil von Frauen in den Vorstandsetagen der 200 größten deutschen Firmen nur bei 3,2 Prozent liegt

Hier muss nach Ansicht von Hedi Thelen an den Ursachen angesetzt werden: Die Entgeltstrukturen in den Unternehmen müssen geprüft und geändert werden. Kindererziehung, Eltern- und Pflegezeit für Angehörige dürfen nicht länger als Brüche im Lebenslauf gelten, sondern müssen positiv bewertet werden. Der Wiedereinstieg in den Beruf muss verbessert werden. Unser Land kann es sich in Zeiten des demografischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels nicht erlauben, auf die Potenziale gut ausgebildeter Frauen zu verzichten.

Mechthild Heil dazu: „Wir werden jedoch auch im Jahr 2011 alle Facetten der Gleichstellungspolitik im Blick behalte. Die Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fasste bereits im Juli 2010 einen Beschluss, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen maßgeblich zu erhöhen. Das Stufenkonzept sieht zunächst eine Selbstverpflichtung bis Ende 2013 vor. Sollte es bis dahin nicht gelungen sein, einen Frauenanteil von 30 Prozent in Führungsgremien zu erreichen, muss ab 2014 eine gesetzliche Regelung in Kraft treten. Diese verpflichtet die Unternehmen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen und Aufsichtsräten bis spätestens 2018 auf mindestens 30 Prozent zu steigern.

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Besonders überörtliche Lösungsansätze sind willkommen
Ländliche Infrastruktur – Wettbewerb „Menschen und Erfolge“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Pressemitteilung / 5. März 2011

Die Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil (CDU/CSU) ermuntert die Bürger ihres Wahlkreises, die die Lebensqualität im ländlichen Raum verbessern an der Ausschreibung „Menschen und Erfolge“ teilzunehmen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund diesen Wettbewerb im Rahmen der Initiative „Ländliche Infrastruktur“ gestartet. Dadurch soll das Engagement der Menschen vor Ort gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Die Beiträge können sich mit allen Lebensbereichen befassen: Verbesserung der Infrastruktur und des Gemeinschaftsleben, Entwicklung innovativer Wirtschaftsaktivitäten, Stärkung der Kulturlandschaft und der Baukultur.

Bis zum 31. März 2011 können sich Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Verbände, Verwaltungen und Gebietskörperschaften mit noch laufenden oder schon abgeschlossenen Projekten bewerben. Die von einer unabhängigen Jury ausgewählten Preisträger werden mit einem Preisgeld von insgesamt 24.000 Euro belohnt. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Webseite www.menschenunderfolge.de.

Im Jahre 2010 wurden bereits vergleichbare Sonderpreise im Förderprogramm „Ländlicher Raum“ vergeben. Im Kreis Ahrweiler ging der Preis an den Verein der Förderer der Maria-Hilf-Wallfahrtskapelle auf der Landskrone in Heppingen e.V. zur Erneuerung des Dachstuhls und der Sanierung der Wallfahrtskapelle. Die Trägergemeinschaft „Haus des Dorfes“ Leimersdorf wurde ebenfalls für ihre Eigenleistung beim Umbau des alten Lehrerhauses zum Dorfgemeinschaftshaus ausgezeichnet.

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Mechthild Heil MdB (CDU) warnt vor gefährlichen Karnevalsartikeln
„Verbraucherschutz ist auch während der tollen Tage wichtig“
Pressemitteilung / 2. März 2011

„Jeder vierte Karnevalsartikel gefährdet die Gesundheit,“ so die Feststellung von Mechthild Heil, der Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die CDU-Bundestagsabgeordnete bezieht sich dabei auf eine jüngst bekannt gewordene Untersuchung aus Nordrhein-Westfalen. In Masken fand man etwa Weichmacher in Konzentrationen deutlich über den zugelassenen Grenzwerten. Spielzeugpistolen knallten so laut, dass sie das Gehör der Jung-Karnevalisten nachhaltig schädigen könnten. Auch wer sich nur eine Perücke aufsetzt oder einen künstlichen Bart anklebt, ist an den tollen Tagen nicht sicher: diese Verkleidungsstücke erwiesen sich häufig als leicht entflammbar.

Auch in Rheinland-Pfalz befasst sich das Landesuntersuchungsamt (LUA) mit der Materie: 2010 wurden insgesamt 26 Schminkprodukte für Karneval auf ihre mikrobiologische Beschaffenheit hin untersucht. Zwei Proben wurden beanstandet, weil sie ein nicht mehr zugelassenes Konser-vierungsmittel enthielten bzw. weil sie ungenügend gekennzeichnet waren. Im LUA wurden auch 31 Proben Karnevalskleidung untersucht. Zwei davon enthielten einen allergieauslösenden Dispersionsfarbstoff.

Für die tollen Tage gibt Mechthild Heil daher einige Verbraucherschutztipps, damit die Stimmung ungetrübt bleibt:

• Kostüme aus vorgewaschenen Stoffen selber nähen, besonders für die empfindliche Kinderhaut.
• Alte gewaschene Kleidungsstücke umfunktionieren. Aus einem alten T-Shirt kann noch mit Bemalungen oder Beklebungen ein neues Outfit werden. Es schont auch den Geldbeutel.
• Bei gekauften Kostümen auf die Waschbarkeit achten. Immer unbedingt vor dem ersten Tragen waschen.
• Keine Kostüme ausleihen oder zumindest vor der ersten Nutzung waschen.
• Bei Kostümen, die nicht zu waschen sind oder die Haut trotzdem reizen, am besten langärmelige dünne T-Shirts und Strumpfhosen unterziehen, um direkten Hautkontakt zu vermeiden.
• Besonderes Augenmerk auf die Verarbeitung der Verkleidungen legen. Einnäher, Applikationen, Plastik und Metall reizen die Haut zusätzlich.
• Vor der Faschingsschminke eine Feuchtigkeits- und/oder fetthaltige Creme auftragen. Sie wirkt wie eine Schutzschicht unter der bunten Schminke.
• Vor dem Schminken gründlich Gesicht und Hände waschen. Faschingsschminke wird meist über mehrere Jahre benutzt, so können sich Bakterien von den Händen richtig gut verteilen. Am besten die Schminke mit Pinsel, Wattestäbchen oder Schwamm auftragen, um diese vor Keimen zu schützen.
• Nach dem Fest gründlich die Haut reinigen.

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