Mechthild Heil MdB (CDU) begrüßt Initiative zur Vereinfachung des Straßenverkehrsgesetzes: — Verbesserung beim Feuerwehrführerschein
Mechthild Heil, Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Ahrweiler und Mayen-Koblenz, begrüßt die geplanten Erleichterungen beim Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen. Seit Einführung der 2. Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 können Besitzer eines Pkw-Führerscheins keine Fahrzeuge mehr in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 t und 7,5 t fahren. Hierdurch haben die Freiwilligen Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste große Nachwuchsprobleme.Die christlich-liberale Koalition hatte daher vereinbart, das Straßenverkehrsgesetz in dieser Hinsicht weiter zu verbessern. Folgerichtig zielen der vom Bundesverkehrsminister auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf sowie die Gesetzesinitiative der Länder darauf ab, für ehrenamtlich Tätige den Erwerb der Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen deutlich zu erleichtern. Konkretes Ziel ist der vereinfachte Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die von den Ländern angestrebte Einführung einer Sonderfahrberechtigung sieht für deren Erwerb eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung vor. Dabei muss der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. „Das bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber des bereits 2009 gegen zähe Widerstände des damaligen Verkehrsministers Tiefensee (SPD) bis 4,75 Tonnen durchgesetzten Feuerwehr-Führerscheins,“ so Mechthild Heil. Mehr war damals mit der SPD nicht zu machen. Hintergrund ist, dass seit 1999 mit der Fahrerlaubnis Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist hingegen eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Lediglich Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis (alte Klasse 3) erworben haben, sind davon ausgeschlossen.“Mechthild Heil dazu: „Für die vielen Freiwilligen Feuerwehren in meinem Wahlkreis wird die Ausübung ihrer Tätigkeit dadurch einfacher. Die Städte und Gemeinden als Kostenträger können hohe Kosten sparen, weil die Feuerwehrkameraden nicht mehr extra Fahrerlaubnisse erwerben müssen.“