1. Okto­ber 2010

Mechthild Heil MdB (CDU) begrüßt Initiative zur Vereinfachung des Straßenverkehrsgesetzes: — Verbesserung beim Feuerwehrführerschein

Mecht­hild Heil, Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te aus dem Wahl­kreis Ahr­wei­ler und May­en-Koblenz, begrüßt die geplan­ten Erleich­te­run­gen beim Füh­ren von Feu­er­wehr­fahr­zeu­gen bis zu 7,5 Ton­nen. Seit Ein­füh­rung der 2. Füh­rer­schein­richt­li­nie im Jahr 1999 kön­nen Besit­zer eines Pkw-Füh­­rer­­scheins kei­ne Fahr­zeu­ge mehr in der Gewichts­klas­se zwi­schen 3,5 t und 7,5 t fah­ren. Hier­durch haben die Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren, Tech­ni­schen Hilfs­diens­te und Ret­tungs­diens­te gro­ße Nachwuchsprobleme.Die chris­t­­lich-libe­ra­­le Koali­ti­on hat­te daher ver­ein­bart, das Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz in die­ser Hin­sicht wei­ter zu ver­bes­sern. Fol­ge­rich­tig zie­len der vom Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter auf den Weg gebrach­te Gesetz­ent­wurf sowie die Geset­zes­in­itia­ti­ve der Län­der dar­auf ab, für ehren­amt­lich Täti­ge den Erwerb der Fahr­be­rech­ti­gun­gen zum Füh­ren von Ein­satz­fahr­zeu­gen deut­lich zu erleich­tern. Kon­kre­tes Ziel ist der ver­ein­fach­te Zugang zur Fahr­erlaub­nis für Ein­satz­fahr­zeu­ge von 3,5 bis 7,5 Ton­nen Gesamt­ge­wicht. Die von den Län­dern ange­streb­te Ein­füh­rung einer Son­der­fahr­be­rech­ti­gung sieht für deren Erwerb eine orga­ni­sa­ti­ons­in­ter­ne Ein­wei­sung und Prü­fung vor. Dabei muss der Fah­rer min­des­tens seit zwei Jah­ren eine Fahr­erlaub­nis der Klas­se B besit­zen. „Das bedeu­tet eine deut­li­che Ver­bes­se­rung gegen­über des bereits 2009 gegen zähe Wider­stän­de des dama­li­gen Ver­kehrs­mi­nis­ters Tie­fen­see (SPD) bis 4,75 Ton­nen durch­ge­setz­ten Feu­er­­wehr-Füh­­rer­­scheins,“ so Mecht­hild Heil. Mehr war damals mit der SPD nicht zu machen. Hin­ter­grund ist, dass seit 1999 mit der Fahr­erlaub­nis Klas­se B nur noch Kraft­fahr­zeu­ge bis zu 3,5 Ton­nen gefah­ren wer­den dür­fen. Für Kraft­fahr­zeu­ge mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se zwi­schen 3,5 und 7,5 Ton­nen ist hin­ge­gen eine Fahr­erlaub­nis der Klas­se C1 erfor­der­lich. Ledig­lich Fahr­erlaub­nis­in­ha­ber, die vor dem 1. Janu­ar 1999 ihre Fahr­erlaub­nis (alte Klas­se 3) erwor­ben haben, sind davon ausgeschlossen.“Mechthild Heil dazu: „Für die vie­len Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren in mei­nem Wahl­kreis wird die Aus­übung ihrer Tätig­keit dadurch ein­fa­cher. Die Städ­te und Gemein­den als Kos­ten­trä­ger kön­nen hohe Kos­ten spa­ren, weil die Feu­er­wehr­ka­me­ra­den nicht mehr extra Fahr­erlaub­nis­se erwer­ben müssen.“