14. Sep­tem­ber 2012

Schneller, umfassender und mit leichterem Zugang: das novellierte Verbraucherinformationsgesetz! — Holzenkamp/Heil: Koalition stärkt die Verbraucher

Am 1. Sep­tem­ber 2012 tritt das novel­lier­te Ver­brau­cher­infor­ma­ti­ons­ge­setz (VIG) in Kraft. Hier­zu erklä­ren der Vor­sit­zen­de der Arbeits­grup­pe Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Ver­brau­cher­schutz der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Franz-Josef Hol­zen­kamp und die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te Mecht­hild Heil:”Durch die Novel­lie­rung des VIG wird die Posi­ti­on der Ver­brau­cher in Deutsch­land deut­lich gestärkt. In die Geset­zes­no­vel­le sind Anre­gun­gen von Pra­xis und Wis­sen­schaft aus zwei Jah­ren Anwen­dungs­er­fah­rung ein­ge­flos­sen. Jetzt ist es an den Ver­brau­chern, die­se Kon­­­troll- und Infor­ma­ti­ons­in­stru­men­te auch aktiv zu nutzen.Neben der Aus­wei­tung des Anwen­dungs­be­reichs, haben wir die Reak­ti­ons­zeit ver­kürzt und die Kos­ten gesenkt. Ein­fa­che Anfra­gen an Behör­den sind für den Bür­ger bis zu einem Ver­wal­tungs­auf­wand von 250 Euro von nun an kos­ten­frei. Bei Rechts­ver­stö­ßen eines Unter­neh­mens liegt die Gren­ze sogar bei 1.000 Euro. Die Anfra­gen müs­sen nicht mehr wie bis­her zwin­gend schrift­lich ein­ge­reicht wer­den, son­dern kön­nen auch tele­fo­nisch gestellt wer­den. Außer­dem erhal­ten die Ver­brau­cher ab sofort zusätz­lich Aus­künf­te über tech­ni­sche Ver­brau­cher­pro­duk­te wie Haus­halts­ge­rä­te, Möbel und Heim­wer­ker­be­darf. Bis­her galt das VIG nur für Lebens- und Fut­ter­mit­tel sowie Bedarfs­ge­gen­stän­de wie bei­spiels­wei­se Klei­dung, Kos­me­tik und Spielwaren.”