Mechthild Heil MdB (CDU): Insolvenzantragspflicht für Hochwasser-Opfer wird vorübergehend ausgesetzt
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die infolge der jüngsten Starkregenfälle in die Krise geraten sind, beschlossen. Dies berichtet Mechthild Heil MdB, Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, jetzt aus Berlin.
„Die Starkregenfälle in vielen Teilen Deutschlands und auch im Kreis Ahrweiler haben ganze Ortschaften verwüstet, viele Menschen um ihre Existenzgrundlagen gebracht und Hunderte von Unternehmen ganz erheblich geschädigt, so die Christdemokratin. „Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind für die Betroffenen oftmals noch nicht abzuschätzen. Die reguläre und strafbewehrte 3‑Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Für Unternehmen, die infolge dieser Unwetterkatastrophen in die Krise geraten sind, setzen wir die Insolvenzantragspflicht daher vorübergehend aus.”
Diese geplante Lockerung in der Insolvenzordnung ist nach Auffassung von Mechthild Heil absolut richtig. „Es wäre aber konsequent, wenn wir diese Regelung nun auch ausweiten auf andere Fälle mit positiver Fortführungsprognose, wie etwa Start-ups oder nur kurzfristig überschuldete Unternehmen. Derzeit gibt es gesunde Unternehmen, die durch die Antragspflicht in den Ruin getrieben werden. Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird noch diese Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat soll sich mit dem Gesetzentwurf ebenfalls noch vor der Sommerpause befassen, sodass die Regelungen zeitnah in Kraft treten dürften.