28. Janu­ar 2017

CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil freut sich über die beschlossenen Änderungen — Gute Nachrichten: Sportvereine dürfen länger im Freien trainieren

Der Deut­sche Bun­des­tag hat jetzt wich­ti­ge Ände­run­gen in der Sport­an­la­gen­lärm­schutz­ver­ord­nung beschlos­sen. Die stren­gen Auf­la­gen bei den Ruhe­zei­ten, die den Trai­­nings- und Spiel­be­trieb gera­de am Wochen­en­de beein­träch­tigt haben, sind dabei deut­lich im Sin­ne des Sports ver­bes­sert wor­den. Dar­auf weist die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil hin.
Kon­kret bedeu­tet das für die Immis­si­ons­richt­wer­te einer Sport­an­la­ge, dass für die abend­li­chen Ruhe­zei­ten von 20 bis 22 Uhr sowie für die Ruhe­zei­ten an Sonn- und Fei­er­ta­gen von 13 bis 15 Uhr die Wer­te an die tags­über gel­ten­den Wer­te ange­passt und um 5 Dezi­bel erhöht wer­den. Mit die­sen Ände­run­gen wird der Zeit­raum, wäh­rend des­sen Sport­an­la­gen in den Ruhe­zei­ten ohne eine Über­schrei­tung der Immis­si­ons­richt­wer­te genutzt wer­den kön­nen, deut­lich erhöht. Zudem wur­den recht­li­che Unklar­hei­ten bei älte­ren Sport­an­la­gen aus­ge­räumt. Ver­ei­ne und Sport­stät­ten haben nun Rechts­si­cher­heit dar­über, wel­che bau­li­chen Ver­än­de­run­gen an einer Altanla­ge vor­ge­nom­men wer­den dür­fen, ohne dass es zu einem Ver­lust des sog. Altanla­gen­bo­nus kommt.
Mecht­hild Heil dazu: ‘‘Sport muss dort mög­lich sein, wo die Men­schen leben und arbei­ten. Es darf nicht sein, dass auf­grund des Anwoh­ner­schut­zes Sport nur noch außer­halb der Stadt­to­re mög­lich ist. Dabei sind die beschlos­se­nen Immis­si­ons­wer­te noch deut­lich unter­halb der Grenz­wer­te, wie sie bei­spiels­wei­se im Ver­kehrs­be­reich bestehen. Wir haben hier gute Neu­re­ge­lun­gen erreicht. Wenn die geän­der­te Sportanlagenlärmschutz­verordnung nun zügig im Bun­des­rat bera­ten und ver­ab­schie­det wird, kann Sie bereits im Som­mer in Kraft treten.‘‘