75 Jah­re Mit­glied­schaft Deutsch­lands im Euro­pa­rat – für Men­schen­rech­te, Demo­kra­tie und Rechts­staat­lich­keit in Europa

Seit sei­ner Grün­dung steht der Euro­pa­rat für den Schutz der Men­schen­rech­te, die Stär­kung der Demo­kra­tie und die Wah­rung des Rechts­staats – für über 700 Mil­lio­nen Men­schen in 46 Mitgliedstaaten.

Gera­de in Zei­ten glo­ba­ler Kri­sen zeigt sich, wie unver­zicht­bar die­ser Zusam­men­schluss ist. Der Euro­pa­rat steht für grenz­über­schrei­ten­de Zusam­men­ar­beit und eine kla­re Hal­tung gegen Dis­kri­mi­nie­rung, Gewalt und staat­li­che Willkür.

Mit der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on, dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te und sei­nem ent­schlos­se­nen Ein­satz für Frei­heit und Gerech­tig­keit ist der Euro­pa­rat ein unver­zicht­ba­rer Garant für die Wür­de jedes Ein­zel­nen. Das ver­dient Aner­ken­nung – und unse­re Unterstützung.

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