Berlin Info Nr. 15

24. Juni 2022
Liebe Politikinteressierte,
Diese Woche war in Berlin die vorletzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause. Das bedeutet, die Taktzahl erhöht sich: Viele Besuchergruppen kommen für ein Gespräch nach Berlin, die "Sommerfeste" der Fraktionen, Institutionen und Landesvertretungen finden statt und im Plenum werden noch die wichtigen Gesetzesentwürfe eingebracht, die zügig beschlossen werden müssen.
Besonders gefreut habe ich mich über den Besuch der Landtagsfraktion in Berlin anlässlich eines politischen Austauschs und des Heimatfestes Rheinland-Pfalz in der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz am Mittwoch, aber dazu weiter unten mehr. Soviel sei verraten: Linda Trabach, die Weinkönigin aus dem Ahrtal, war auch zugegen! :)
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Meine Kolumne widme ich diese Woche zwei wichtigen aber auch schwierigen Themen: die gesetzlichen Regelungen zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB) und die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung (§217StGB).

Die nächste Woche bin ich dann wieder in der Heimat unterwegs. Jetzt wünsche ich Ihnen erstmal viel Spaß bei der Lektüre dieser Ausgabe. Genießen Sie die Sonne, Ihnen und Ihren Lieben ein schönes Wochenende!

Ihre
mheil
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Anfang und Ende des Lebens

Im Plenum des Bundestages haben wir diese Woche zwei hochemotionale Themen behandelt: Paragraf 219 a StGB, die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch sowie das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung der Selbsttötung (§ 217 StGB).
Beide Themen berühren essentielle Bereiche unseres Lebens - den Anfang und das Ende. Beide vereint, dass wir als Gesetzgeber sowohl dem Recht auf Selbstbestimmung als auch dem Schutz des Lebens gerecht werden müssen. Deshalb sollten bei der Entscheidungsfindung alle Argumente sorgfältig abwogen werden.

Widmen wir uns zunächst dem Beginn des Lebens: Die Ampel-Koalition hat zum Thema "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch §219a" einen Gesetzentwurf zur dritten Lesung (und somit finalen Abstimmung) ins Plenum eingebracht. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte zu Beginn dieses Jahres angekündigt, er wolle die Informationslage für Ärzte klarer regeln, damit diese deutliche Aussagen auf ihren Internetseiten treffen dürfen. Der aktuelle Paragraf verbot den Ärzten eine geschäftsmäßige Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. Dennoch war es ihnen erlaubt, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Zugleich durfte ergänzend auf medizinische Informationen hingewiesen werden, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei den Ärztekammern und bei Beratungsstellen verfügbar waren. Es bestand also keine Notwendigkeit, den §219a gänzlich abzuschaffen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte deshalb einen Gegenentwurf eingebracht, der die "Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten" soll. Dies unterstütze ich! Gleichwohl sehe ich das Dilemma, dass es zum Einen um das Persönlichkeitsrecht der Frau geht. Zum Anderen geht es aber auch um das uneingeschränkte Lebensrecht des Ungeborenen. Die körperliche Einheit zweier individueller Grundrechtsträger macht die juristische und ethische Bewertung besonders schwer. Für mich ist vor allem wichtig, dass jede Frau guten Zugang zu medizinischer Versorgung und ergebnisoffener Beratung erhält sowie Beistand in einer emotional schwierigen Phase ihres Lebens. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, den Frauen uneingeschränkt zur Seite zu stehen, die Entscheidungen zu respektieren und niemanden in der Situation alleine zu lassen. Da der Antrag der CSU/CSU-Bundestagsfraktion diese Forderungen aufgenommen hat, habe ich für ihn gestimmt.
Hände
Widmen wir uns nun dem Ende unseres Lebens: Unter dem Titel "Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung der Selbsttötung §217 StGB" debattierten wir über das Thema der Suizidbeihilfe, welches in Gruppenanträgen beraten wird. Das bedeutet, dass fraktionsübergreifend in Arbeitsgruppen Gesetzesentwürfe erarbeitet werden und es keine Mehrheit der Regierungsfraktionen geben muss. Allerdings muss natürlich eine fraktionsübergreifende Mehrheit im Plenum für einen der eingebrachten Entwürfe gefunden werden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres das seit 2015 geltende Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt hat, muss hierfür eine neue Regelung gefunden werden. Die Begründung: Das Grundgesetz muss das Persönlichkeitsrecht eines Jeden schützen. Dieses umfasst auch das Recht, sich selbst zu töten. Gleichwohl darf der Gesetzgeber ein Angebot zur Suizidprävention schaffen und sicher stellen, dass in einer solchen Entscheidung kein Druck auf die Menschen ausgeübt wird. Es müssen die beiden ersten Artikel des Grundgesetztes geachtet werden: Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1) und Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Art. 2).
Ich setze mich für den Erhalt des menschlichen Lebens von Anfang bis zu seinem Ende ein. Ich finde es essentiell, dass Menschen, die über den selbst bestimmten Tod nachdenken, nicht alleine gelassen werden und auch Alternativen aufgezeigt bekommen. Der Wunsch, seinem Leben ein Ende zu setzen, sollte nicht die Regel werden, sondern Ausnahme bleiben. Niemand sollte den Druck verspüren sich selbst zu töten, um körperlich oder seelisch nicht leiden zu müssen oder um Angehörigen teure Behandlungen oder Pflegegebühren zu ersparen. Vor diesem Hintergrund lehne ich eine geschäftsmäßige Suizidbeihilfe (wie z.B. in der Schweiz) entschieden ab.

Was aber können wir tun, um Menschen, die den Wunsch nach einem Suizid haben, beizustehen? Oftmals entwickelt sich dieser Wunsch aus einer Verzweiflung heraus, Menschen sehen keinen anderen Weg mehr.
Deshalb ist es absolut unerlässlich Pflegeeinrichtungen, palliativmedizinische Einrichtungen und Beratungsstellen zu stärken. Ich unterstütze das Bestreben nach einer guten Infrastruktur staatlicher und gesellschaftlicher Suizidprävention und Hilfsangeboten. Nur mit flächendeckenden, niederschwelligen Beratungsangeboten kann man Ängste und Bedenken nehmen und die Menschen in ihrer Not gesellschaftlich auffangen. Deshalb habe ich mich auch für den Gruppenantrag "Suizidprävention stärken und selbst bestimmtes Leben ermöglichen" ausgesprochen.

Wie die Entscheidungsfindung um die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe ausgehen wird, wissen wir noch nicht. Aber die vielfältige Debatte zeigt, dass es wichtig ist, auch über das Ende des Lebens zu sprechen.
Landtag trifft Bundestag
Zu Gast im Bundestag war in dieser Woche auch die Landtagsfraktion der CDU aus Rheinland-Pfalz, die ihre Klausurtagung in Berlin abhielt. Bei der gemeinsamen Sitzung der Landtags- und Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz ging es im Allgemeinen um einen Austausch über landes- und bundespolitische Themen und um die aktuelle Situation im Ahrtal im
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Besonderen. Da sich die gegenwärtige Lage in vielen Bereichen (Wiederaufbauhilfen, Häuser im Überschwemmungsgebiet, Härtefallregelung, Hochwasserschutz – um nur einige zu nennen) noch sehr schwierig gestaltet, war es mir ein besonderes Anliegen, auch die Landtagsabgeordneten, die nicht aus dem Ahrtal kommen, für diese Problematiken zu sensibilisieren. Im Anschluss ging es dann auf das Heimatfest in der Rheinland-Pfälzischen Landesvertretung. Ein schöner Abschluss, mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Region in den Austausch zu kommen!
Parität ist ein Schrittmacher, kein Zählwerk.
Es war mir persönlich eine große Freude die ehemalige Bundestagspräsidentin Professorin Rita Süssmuth zu einem Gespräch der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema Parität im Reichstagsgebäude begrüßen zu dürfen. Einhellige Meinung an diesem Abend: Die Einführung der verbindlichen Frauenquote ist der richtige Schritt, um den Frauenanteil in der CDU zu erhöhen. Wichtig dabei: Sachlich miteinander diskutieren und den Mehrheitsbeschluss des CDU-Bundesparteitages akzeptieren und mittragen.
Bei diesem Geburtstagsempfang konnte im angemessenen Rahmen auch der 85. Geburtstag von Rita Süssmuth nachträglich gewürdigt werden. Friedrich Merz, der auch schon bei der Gesprächsrunde dabei war, ließ es sich ebenfalls nicht nehmen, Rita Süssmuth nachträglich zum Geburtstag zu gratulieren und ihr herzlich für ihr politisches sowie gesellschaftliches Engagement zu danken.
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Schülerinnen und Schüler zu Besuch in Berlin

Bei sommerlichen Temperaturen fanden die Schülerinnen und Schüler der IGS Maifeld und IGS Pellenz ihren Weg in den Deutschen Bundestag.
Der große Ansturm der Besucher verursachte an mancher Stelle einen kleinen Stau bei der Sicherheitskontrolle, aber ich hoffe, der Besuch hat dennoch allen gefallen und die Heimreise war kurzweilig und angenehm.
Vielen Dank, dass Ihr da wart!
IGS Maifeld
IGS Pellenz
Tipp für Berlin-Besucher: Film- und Lichtprojektion im Parlamentsviertel 2022
Täglich verwandelt sich wieder das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Berliner Parlamentsviertel ab Sonntag, 3. Juli 2022, bis Montag, 3. Oktober, in eine Lichtspielbühne. Allabendlich beginnt mit Einsetzen der Dunkelheit eine Film-, Licht- und Tonprojektion an der Fassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Die halbstündige Installation trägt den Titel „Dem deutschen Volke — Eine parlamentarische Spurensuche. Vom Reichstag zum Bundestag“. Vom Friedrich-Ebert-Platz und vom Reichstagufer aus kann jeder Zuschauer über die Spree hinweg wichtige Wegmarken und emotionale Ereignisse deutscher Parlamentsgeschichte erleben. Täglich beginnt die Projektion ab dem: 3. Juli um 22.15 Uhr, 15. Juli um 22.00 Uhr, 29. Juli um 21.45 Uhr, 12. August um 21.15 Uhr, 26. August um 20.45 Uhr und 9. September um 20.15 Uhr. (Foto: DBT/Lars Larmann)
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