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Liebe Politikinteressierte,
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im Fokus dieser Sitzungswoche standen für mich das Ahrtal - der Wiederaufbau und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft - sowie die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht. Außerdem konnte ich in dieser Woche viele junge Menschen im Bundestag begrüßen. Mehr dazu können Sie nun in meiner Berlin Info lesen.
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Kommen Sie gut ins Wochenende!
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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundestagswahlrecht
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Ein altes Sprichwort sagt: „Wenn die Katze aus dem Haus ist, tanzen die Mäuse auf dem Tisch“. Daran musste ich in dieser Sitzungswoche denken. Denn in der Unionsfraktion waren eine ganze Menge „Katzen aus dem Haus“. Am Dienstag und Mittwoch mussten wir nicht nur auf unseren Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz, sondern auch auf seinen ersten Stellvertreter Alexander Dobrindt und weitere führende Fraktionsmitglieder verzichten. Der Grund dafür war ein wichtiger: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe führte die mündliche Verhandlung zu den Klagen gegen die vor gut einem Jahr von der Ampelkoalition durchgedrückten Wahlrechtsänderungen für die Bundestagswahl durch. Geklagt haben die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Bayerische Staatsregierung, die LINKE und weitere. Unsere Fraktion war mit Friedrich Merz in Karlsruhe genauso hochrangig vertreten, wie z.B. die LINKE mit Gregor Gysi. Immerhin geht es beim Wahlrecht um eines der Herzstücke der Demokratie. Die Ampelkoalition dagegen brachte ihre Missachtung von demokratischen Verfahren auch dieses Mal zum Ausdruck – durch eine ziemlich schwache Präsenz vor dem höchsten deutschen Gericht.
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Um es gleich vorweg zu nehmen: Wir haben in Berlin nicht auf dem Tisch getanzt, während unsere Fraktionsführung in Karlsruhe weilte. Aber die Verhandlungen am Bundesverfassungsgericht, über die die Fraktionsführung uns dann am Donnerstagmorgen in einer Sonder-Fraktionssitzung unterrichtet hat, haben einige interessante Erkenntnisse gebracht. Das Gericht war ganz ungewöhnlich gut besucht und die Richter haben in bemerkenswerter Intensität Fragen zu vielen Aspekten des Wahlrechts im Allgemeinen und den Wahlrechtsänderungen im Besonderen gestellt. Auch dem Gericht ist ganz offenbar bewusst, dass es hier um ein besonders sensibles Thema geht, über das die Ampelkoalition mit einem, mittlerweile leider gewohnt, chaotischen Verfahren hinweggegangen ist. Man darf also auf das Urteil des Gerichts gespannt sein. Im Hinblick auf die nahende Bundestagswahl haben viele Verfahrensbeteiligte mit sanftem Druck darum gebeten, dass das Gericht möglichst schnell entscheidet. Bis zum Sommer sollte ein Urteil vorliegen. Natürlich ist es unmöglich, ein Gerichtsurteil vorherzusagen, aber ich gehe davon aus, dass das Gericht zumindest einzelne Korrekturen am Wahlrechtsänderungsgesetz verlangen wird.
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Zu den Inhalten des Gesetzes der Ampelkoalition und den zweifelhaften Verfahrensabläufen hatte ich an dieser Stelle schon vor gut einem Jahr, anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag, einiges geschrieben. Alle im Bundestag sind sich einig, dass eine Rückführung der Anzahl der Abgeordneten auf eine festgelegte Anzahl, ohne Überhangs- und Ausgleichsmandate, dringend erforderlich ist. Dafür gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, auch die CDU/CSU hatte Vorschläge gemacht, die von der Koalition jedoch rundheraus abgelehnt wurden. Ich halte es immer noch für ein großes Problem des Gesetzes der Ampel, dass im Ergebnis direkt gewählte Abgeordnete aus einigen Wahlkreisen zukünftig nicht in den Bundestag einziehen würden. Darüber hinaus könnte es passieren, dass regional stark verankerte Parteien, wie insbesondere die CSU, aber auch die LINKE, vollkommen aus dem Bundestag herausfallen. Sogar ganz schräge Konstellationen erscheinen möglich: So könnte es für einen parteigebundenen Wahlkreiskandidaten attraktiv werden, nicht mehr für seine Partei anzutreten, sondern als unabhängiger Bewerber. Das Gesetz der Ampel könnte nämlich dazu führen, dass er, bei exakt gleichem Ergebnis im Wahlkreis, als unabhängiger Bewerber in den Bundestag einzieht, während er als Bewerber seiner Partei den Einzug in den Bundestag verpassen würde.
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Rede zum Wiederaufbau im Ahrtal
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Ich werde es auch nach fast 3 Jahren nicht müde, immer wieder in Berlin auf notwendige Anpassungen bei der Wiederaufbauhilfe hinzuweisen und diese einzufordern.
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Vielen Menschen im Ahrtal droht ein dritter Winter mit einem Heizungsprovisorium, weil auf Fördermittel der Dorfwärme gewartet werden muss. Straßen können nicht erneuert werden, weil nicht klar ist, welche Wärmeversorgung am Ende da rein kommen wird. Nach bald 3 Jahren steht noch keine sanierte Schule, keine Kita, keine öffentliche Versorgungseinrichtung. Das ist die Realität, der wir uns stellen müssen!
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Es muss Schluss sein, mit dem Schwarzen Peter Spiel zwischen den Ampeln in Berlin und Mainz. Es muss mehr getan werden als die Wiederaufbaumittel nur zu verwalten
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Die Aufbauhilfeverordnung muss endlich den an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden.
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Ein Wort zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz: Eine gründliche Aufarbeitung und ein Urteil eines Gerichts wäre meines Erachtens die einzig vertrauensbildende Antwort auf die Jahrhundertkatastrophe gewesen. Diese Chance wurde vertan.
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Im Vorfeld der Rede zum Ahrtal begleitete mich ein Kamerateam des SWR. Es ging unter anderem um die Fragen, welche Bedeutung der Antrag für mich hat, warum das jetzt wichtig ist, aber auch wie ich mich auf diesen Termin vorbereitet habe.
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Mehr hierzu können Sie in der Mediathek nachverfolgen (ab Zeitstelle 06:18):
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Schülergruppen der Integrierten Gesamtschule Remagen zu Gast
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Zeitgleich waren zwei Schülergruppen der IGS Remagen am Mittwochmorgen zu einer Diskussion im Bundestag. Zwei Räume, zwei Gruppen - eine Schule? Das haben wir umgehend geändert und die Gruppen in einem Raum zusammengeführt. Alle hatten Platz und ich musste mich nicht zweiteilen. Vielen Dank an die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Begleitung, dass sie das spontan mitgemacht haben!
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Girls'Day im Deutschen Bundestag
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Am Donnerstag fand wieder der bundesweite Girls'Day statt und wie im vergangenen Jahr konnten zahlreiche Mädchen und junge Frauen zu einem spannenden Programm der Unionsfraktion in Berlin begrüßt werden.
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Sie erhielten die Chance, an einem Sitzungstag des Deutschen Bundestags dabei zu sein und hinter die Kulissen zu schauen. Dabei trafen die Teilnehmerinnen u.a. mit den Mitgliedern der Gruppe der Frauen, dem Fraktionsvorsitzenden und weiteren erfolgreichen Politikerinnen und Unternehmerinnen aus der Hightech Branche zusammen und hatten die Möglichkeit, ihre Fragen und Gedanken mit ihnen zu teilen und zu diskutieren.
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Der Girls'Day dient der Berufsorientierung junger Frauen und bringt sie mit Unternehmen und Organisationen zusammen, die nach qualifizierten Mitarbeiterinnen suchen.
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