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Berlin Info Nr. 10

10. Oktober 2025
Liebe Politikinteressierte,
Innenpolitik, Außenpolitik, Baupolitik, Menschenrechtspolitik, Frauenpolitik, Kommunalpolitik - ein breites thematisches Spektrum erwartete mich diese Woche in Berlin.

Über 37 Gesetzesentwürfe der Bundesregierung wurden in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur
Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo"), das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, das Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetz sowie das erste Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes wurden beschlossen. Zwei Aktuelle Stunden, Wahlen zu Gremien und zahlreiche Anträge der Opposition rundeten die Tagesordnung des Plenums ab. Sie sehen, wir starten in einen arbeitsreichen Herbst.

Für das kommende Wochenende wünsche ich Ihnen viel Freude und Erholung. Genießen Sie die Laubfärbung in den Weinbergen und Wäldern!
Ihre
mheil
Konflikte befrieden – Konflikte verhindern
Neben guten innenpolitischen Ergebnissen erreicht uns in dieser Woche eine außenpolitische Nachricht, die zumindest Hoffnung macht. Unter Vermittlung von US-Präsident Donald Trump ist es offenbar gelungen, größere Fortschritte zwischen Israel und der palästinensischen Hamas zu erzielen, damit die israelischen Geiseln freikommen können und der Konflikt im Gazastreifen eingedämmt werden kann. Sollten sich diese Fortschritte in der nächsten Woche bestätigen, muss man, bei allen Zweifeln am sonstigen Verhalten von Donald Trump, ihm für dieses Ergebnis große Anerkennung zollen. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf israelische Zivilisten vor zwei Jahren und der folgerichtigen militärischen Reaktion Israels darauf, hat sich erneut gezeigt, wie schwierig es ist, einen einmal aufgeflammten „heißen“ Konflikt, wieder zu befrieden. Gleiches gilt zum Beispiel für den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und viele andere Auseinandersetzungen: Wenn die Waffen erst einmal sprechen, ist es schwierig, sie wieder zum Schweigen zu bringen. Häufig ist das nur nach unermesslich viel menschlichem Leid möglich. Die logische Konsequenz daraus lautet, dass man den heißen Konflikt von Anfang an verhindern sollte, wie es beim Kalten Krieg in Europa über 40 Jahre hinweg gelungen ist.
Im menschlichen Zusammensein gilt generell, dass man miteinander reden muss, um einander verstehen und dann auch akzeptieren zu können. In der Politik nennt man diese Fähigkeit Diplomatie. Sie ist das Mittel, um den Ausbruch heißer Konflikte zu verhindern. Allerdings trifft man immer wieder auf Gegenüber, die zu einem gutwilligen Gespräch gar nicht bereit sind. Oder wie Friedrich Schiller es in Wilhelm Tell formuliert: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.“ Auch auf den primär böswilligen Gesprächspartner kann man versuchen einzugehen und ihm so zum Einlenken zu bewegen. Man muss dabei aber aufpassen, dass man sich selbst nicht verliert. Schließlich sind die eigenen Ziele und Ideale keinesfalls weniger wert als die des schwierigen Gesprächspartners. Und man sollte nicht Warnzeichen dafür übersehen, wenn die Gesprächsbereitschaft des Gegenübers nur taktisch motiviert ist und er möglicherweise ohnehin auf einen Angriff, einen heißen Konflikt, abzielt. Eine solche Situation verhindert man am zuverlässigsten durch eigene Stärke. Wenn der Angriff wegen eigener Wehrhaftigkeit als Risiko erscheint, dann ist auch der Böswilligste eher bereit, zu einer akzeptablen Verhandlungslösung zu kommen.
Genau diesen Punkt hat der Westen vor dem Angriff Putins auf die Ukraine verfehlt. Wir haben die Warnzeichen übersehen und nicht ausreichend Stärke gezeigt, um den Aggressor vom Angriff abzuhalten. Und jetzt ist es praktisch unmöglich, diesen heißen Konflikt, direkt vor unserer Haustür, einzudämmen. Teilweise vielleicht auch deshalb, weil der Aggressor sich immer noch Chancen auf den Sieg ausrechnet und zu einer Verhandlungslösung gar nicht bereit ist. Wir müssen daraus unsere Schlüsse ziehen. Wir dürfen Warnzeichen nicht mehr übersehen. Das gilt aktuell insbesondere für die Warnzeichen, dass Wladimir Putin den Konflikt über die Ukraine hinaus auch auf Territorium der NATO-Partner in Polen und im Baltikum ausweiten will. Zusätzlich müssen uns diese Zeichen zur Eile mahnen, an unserer eigenen Stärke mit hoher Geschwindigkeit zu arbeiten. Ich wiederhole hier die Worte von Bundeskanzler Friedrich Merz: „Wir müssen kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“. Oder anders gesagt: Wir müssen den Ausbruch des Konfliktes durch Aufmerksamkeit und Stärke verhindern, weil es sonst unermessliches menschliches Leid geben würde und wir dann große Schwierigkeiten hätten, den heißen Konflikt wieder zu beenden. Jede und Jeder von uns sollte auf seine Art und Weise einen Beitrag dazu leisten.
Kommunalpolitikerinnen im Bundestag
Die Gruppe der Frauen empfing im Fraktionssitzungssaal der Union über 120 Kommunalpolitikerinnen aus ganz Deutschland. Im Rahmen dieses liebgewonnenen Termins konnten sich die Bundestagskolleginnen mit den Gästen zu verschiedenen kommunal-, aber auch bundespolitischen Themen austauschen.

Die Kommunalpolitikerinnen waren im Rahmen des Programms WOMEN@CDU #KOMMUNAL in Berlin, das in diesem Jahr unter dem Motto „Sichere und lebendige Innenstädte –Unsere Zukunftsagenda“ stattfand.
Sexuelle Gewalt als Kriegswaffe
Im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben wir uns am Mittwoch in öffentlicher Sitzung mit dem Thema „Sexuelle Gewalt als Kriegswaffe“ befasst. Aus Anlass des zweiten Jahrestages des Angriffs der Terrororganisation Hamas auf Jüdinnen und Juden führte der Ausschuss ein Gespräch mit Prof. Dr. Ruth Halperin-Kaddari, Gründungsmitglied des Dinah-Projektes, und Prof. Dr. Beate Rudolf, Mitglied des Beirats des Dinah-Projekts und Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Angesichts der Zunahme von Fällen sexueller Gewalt in Konflikten, auf die zuletzt auch ein Bericht der Vereinten Nationen im August hingewiesen hat, dringen die Rechtsexpertinnen auf eine wirksamere Strafverfolgung. Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten sei Folter und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, betonte die Juristin und Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Beate Rudolf. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte dies 2001 offiziell anerkannt. Sexuelle Gewalt in bewaffneten Kriegen unterscheide sich durch Umfang, Motivation und extremer Brutalität von Sexualstraftaten außerhalb bewaffneter Konflikte, so Rudolf.
Trotz der juristischen Anerkennung von Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelinge es in den meisten Fällen jedoch noch immer nicht, sexuelle Gewalt als Kriegswaffe zu ahnden und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Sie blieben in aller Regel straflos, erklärte die israelische Rechtswissenschaftlerin Ruth Halperin-Kaddari auch gerade mit Blick auf die Hamas. Das müsse sich ändern.

Die Terrororganisation nutzte bei ihrem Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem etwa 1.200 Menschen ermordet und mehr als 250 verschleppt wurden, sexuelle Gewalt als „taktische Kriegswaffe“, wie ein im Juli bereits veröffentlichter Bericht des von Halperin-Kaddari mitgegründeten Dinah-Projekts zeigt. Gemeinsam mit fünf anderen Rechts- und Genderexpertinnen hat Halperin-Kaddari, die als Professorin an der israelischen Bar-Ilan-Universität lehrt, den Einsatz sexueller Gewalt durch die Hamas anhand von Aussagen Überlebender sowie anhand der Ergebnisse von Untersuchungen von Leichen untersucht.

Anlässlich des zweiten Jahrestages der Hamas-Attacke, berichteten Halparin-Kaddari und Rudolf im Gespräch mit Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses über ihre Motivation, die Ergebnisse ihrer Arbeit sowie ihr Ziel, die Strafverfolgung sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten voranzutreiben.
Trotz früher Berichte und Hinweise auf den Einsatz von sexueller Gewalt durch die Hamas sei diese vor allem in sozialen Medien oftmals geleugnet und selbst von internationalen Menschenrechts- und Frauenrechtsorganisationen, darunter die Frauenrechtorganisatin der Vereinten Nationen „UN Women“ zunächst ignoriert worden, berichtete Halperin-Kaddari. Erst durch den im März 2024 vorgelegten Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Pramila Patten habe sich UN Women gezwungen gesehen, zu reagieren und die Realität des Einsatzes sexueller Gewalt durch die Hamas anzuerkennen. Der Report, der die Erkenntnisse einer Kommission zusammenfasste, hatte festgestellt, dass es „klare und überzeugende Informationen über sexuelle Gewalt, darunter Vergewaltigung, sexualisierte Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ gegeben habe.

Doch diese Anerkennung habe lange gedauert, kritisierte Halperin-Kaddari. Anders als in ähnlich gelagerten Fällen - wie etwa in Butscha in der Ukraine, im Kongo oder in Nigeria, wo die Terrormiliz Boko Haram seit Jahren Frauen entführt, vergewaltigt und ermordet - habe es Wochen und Monate braucht, bis die Taten öffentlich zur Kenntnis genommen und verurteilt worden seien. Die Vergewaltigungen durch die Hamas am 7. Oktober seien ein umstrittenes Thema gewesen. Ziel des Dinah-Projektes sei es deshalb gewesen, die „historischen Fakten richtig zu stellen“, betonte Halperin-Kaddari im Ausschuss.
Gleichzeitig sei es ihr und ihren Mitstreiterinnen ein Anliegen gewesen, einen Rahmen, eine Art „Blaupause“, zu entwickeln, um Täter künftig leichter zur Rechenschaft zu ziehen. Damit das gelinge, brauche es vor allem einen „Paradigmenwechsel“ in der Strafverfolgung, so die Rechtsexpertin. Bislang hielten Strafverfolger daran fest, einem spezifischen Täter eine spezifische Tat und ein spezifisches Opfer zuzuordnen. Gelinge das nicht, gebe es keinen Fall - und damit keine Strafverfolgung. Halperin-Kaddari forderte deshalb, die Beteiligung an einem Angriff zum Maßstab zu machen. Wenn Gruppen sexuelle Gewalt als Kriegswaffe nutzen, müssten sich ihre Mitglieder Kollektiv verantworten, selbst wenn sie als Einzelne persönlich nicht an Vergewaltigungen oder anderen Akten sexueller Gewalt beteiligt gewesen seien.
WFP und UNICEF im Ausschuss
Zur aktuellen humanitären Lage berichteten in dieser Woche im Ausschuss die UNICEF-Exekutivdirektorin Catherine Russel und Rania Dagash-Kamara, Assistant Executive Director Partnerships and Innovation vom World Food Programme (WFP). Sie wiederholten in ihren Ausführungen die dringende Bitte, dass Deutschland seiner aktuellen Führungsposition in der humanitären Hilfe wie auch in der Entwicklungszusammenarbeit weiterhin gerecht werden möge, denn die Auswirkungen einer verminderten Hilfe würden durch erhöhte Flüchtlingszahlen auch in Deutschland spürbar seien.
Mutterschutz für Selbstständige
Am Donnerstagmorgen lud das Bündnis Mutterschutz für Selbstständige zu einem Parlamentarischen Frühstück zum Thema Mutterschutz für Selbstständige ein.

Der Schutz jeder Mutter ist im Grundgesetz verankert, unabhängig von ihrer Erwerbsform. Um Gesundheitsschutz, Gleichstellung und Chancengerechtigkeit zu sichern, brauche es endlich Lösungen, so die Organisatoren des Parlamentarischen Frühstücks.

Hierbei wurde unter der Schirmherrschaft von Gitta Connemann, Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, den Fragen nachgegangen: Welche aktuellen Entwicklungen und neuen Erkenntnisse gibt es? Welche veränderten Voraussetzungen und Chancen bringt die neue Legislaturperiode mit sich?

Mit Expertinnen und Experten aus Praxis, Wissenschaft und Politik wurde gemeinsam über gerechte und tragfähige Reformansätze diskutiert.
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
Zu einem ersten Kennlern-Gespräch traf ich am Donnerstag den Präsidenten Prof. Schirrmacher und Generalsekretär Matthias Böhning der Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). In dem gemeinsamen Austausch wurde die Arbeit der Gesellschaft vorgestellt.

Die IGFM ist eine als gemeinnützig anerkannte Nichtregierungsorganisation. Seit der Gründung 1972 setzt sich die IGFM weltweit für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte ein, insbesondere durch die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und die Aufklärung der Öffentlichkeit.
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