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Berlin Info Nr. 44

17. November 2023
Liebe Politikinteressierte,
Wie sagte schon Heraklit: „Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ Dies traf auch auf diese Sitzungswoche zu. Am Montag noch hatte man sich auf die Abläufe der Woche vorbereitet, um dann am Mittwoch alles über den Haufen zu schmeißen, da das Bundesverfassungsgericht – ausgerechnet an dem Tag, an dem im Bauausschuss der von uns geforderte Bericht der Bundesregierung zum Wiederaufbau im Ahrtal auf der Tagesordnung stand – am Morgen das Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 verkündet hat. Zur Beratung des Urteils in den Fraktionsgremien wurde die Ausschusssitzung verkürzt und der Tagesordnungspunkt Ahrtal wurde verschoben. Auf der einen Seite begrüße ich die Entscheidung aus Karlsruhe sehr, auf der anderen Seite ärgere ich mich, dass das Thema Wiederaufbau geschoben werden musste. Aber ich lasse hier nicht locker und werde auf einen neuen, zeitnahen Termin im Ausschuss drängen. Mehr zum Thema Bundesverfassungsgerichtsurteil in meiner Kolumne.
Die restliche Woche gestaltet sich dann wie geplant: Rede im Plenum, Aktion zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt, Gespräche zur Frauen-, Arbeits- und Baupolitik sowie ein Interview mit meiner alten Alma Mater.
Nach zwei Sitzungswochen in Folge freue ich mich nun auf eine Woche im Wahlkreis und wünsche Ihnen sowie Ihren Liebsten ein schönes Wochenende und am Montag einen guten Wochenstart.
Ihre
mheil
Maximale Klatsche aus Karlsruhe für die Ampelkoalition

Seit ihrem Bestehen operiert die Ampelkoalition häufig hart am Rande des rechtlich Zulässigen, egal ob bei Fragen der Oppositionsrechte, des Haushaltes, der Geschäftsordnung des Bundestages, oder des Wahlrechts. Die Unionsfraktion kritisiert diese unseriöse Politik immer wieder und mittlerweile ist dazu eine ganze Reihe von Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. In einer ersten Eilentscheidung hatte das Gericht bereits im Juli das Vorgehen der Koalition beim sog. Heizungsgesetz gestoppt. In dieser Woche gab es nun die erste Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes in einer Hauptsache. Und es zeigt sich, die Ampel handelt nicht nur regelmäßig hart am Rande des rechtlich Zulässigen, sondern auch weit darüber hinaus. Das Gericht hat der Klage der Unionsfraktion gegen die Manipulationen beim Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021 in allen Punkten Recht gegeben. Das Vorgehen war demnach nicht nur dreifach verfassungswidrig, sondern führt unmittelbar zur Nichtigkeit des Haushaltsbeschlusses – das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben.
Im Detail ging es darum, dass Bundesfinanzminister Linder direkt nach Bildung der Ampelkoalition als seine erste Amtshandlung einen Plan zur Kaperung von 60 Milliarden Euro umgesetzt hat, den sein Vorgänger im Ministerium schon zuvor erdacht hatte – und dieser Vorgänger als Bundesfinanzminister hieß bekanntlich Olaf Scholz. Das Geld gehörte eigentlich zu den sog. Coronahilfen, war als Ausnahme von der Schuldenbremse in einer Krisensituation aufgenommen worden und wurde dieser Höhe nicht benötigt. Die Ampel hat es dann einfach in den Klima- und Transformationsfonds verschoben, um dort einen finanziellen Puffer für ihre Lieblingsprojekte anzulegen, vorbei am regulären Bundeshaushalt und an den Regeln der Haushaltsführung. Das Bundesverfassungsgericht hat dem nun einen Riegel vorgeschoben, die Kreditermächtigungen müssen sofort ungenutzt gelöscht werden. Die klare Entscheidung des Gerichtes stärkt auch die Zweifel daran, ob das Vorgehen der Ampelregierung bei den Bundeshaushalten der folgenden Jahre verfassungsrechtlich zulässig ist. Denn die Koalition arbeitet regelmäßig mit schrägen Buchhaltungstricks, um ihre völlig unsolide Haushaltspolitik zu überdecken.
Bezeichnend war die Reaktion des früheren Bundesfinanzministers und heutigen Bundeskanzlers auf das klare Urteil des höchsten deutschen Gerichtes: Er erklärte kurz nach der Urteilsverkündung im Deutschen Bundestag sinngemäß, dass er sein Handeln und das Handeln seiner Regierung immer noch für ordnungsgemäß und sorgfältig halte. Man sei aber bereit, sich an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu halten. Und als ob diese Aussage nicht schon skandalös genug war, bekräftigte er kurz darauf sogar, dass er „stolz“ sei, dass die Ampelkoalition bereit ist, sich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu halten. Das dürfte in der Geschichte des demokratischen Deutschlands wohl auch eine Premiere sein: Der Bundeskanzler ist stolz darauf, verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten einzuhalten. Da muss man befürchten, dass er in Zukunft erklärt, stolz darauf zu sein, wenn sich sein Fahrer an die Straßenverkehrsordnung hält. Das alles wirkt aber nur auf den ersten Blick skurril-lustig. In Wirklichkeit ist es ein besorgniserregendes Schlaglicht darauf, wie in dieser Bundesregierung vom ersten Tag an gedacht und gearbeitet wird.
Weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind offen und werden folgen. Zunächst einmal muss sich die Bundesregierung nun damit auseinandersetzen, wie sie eine plötzliche Haushaltslücke von 60 Milliarden Euro in den nächsten Jahren schließen möchte. Eigentlich wäre angesichts der offenen Klagen schon zuvor eine vorsichtige Haushaltspolitik angemessen gewesen – Unternehmen hätten in so einer Situation Rückstellungen gebildet. Aber da die Ampelkoalition auf jegliche Vorsorge verzichtet hat, kommt das Problem nun schlagartig. Politisch wird das auch deshalb schwierig, weil die Koalitionäre ihre erheblichen Differenzen in der Vergangenheit damit überdeckt haben, dass sie sehr viel Geld ausgeschüttet haben, das eigentlich gar nicht vorhanden war. Das wird jetzt nicht mehr so einfach möglich sein. Am besten wäre es, man würde daraus für die Zukunft lernen und solider wirtschaften. Ich fürchte allerdings, dass es dafür noch einiger Entscheidungen aus Karlsruhe und eines Regierungswechsels bedarf. Wetten auf den Termin der nächsten Bundestagswahl werden angenommen…
Landesgruppe trifft Bundesagentur für Arbeit
Schwerpunkte der Diskussion mit Vertretern der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz und Saarland der Bundesagentur für Arbeit in Berlin waren u.a.: Fachkräftemangel/Fachkräftegewinnung im In- und Ausland (Anerkennung von Abschlüssen, Visavergabe usw.), Bürgergeld und Kindergrundsicherung.
(Vertreter BA: Heidrun Schulz, Vorsitzende der Geschäftsführung; Benjamin Wehbring, Geschäftsführer operativ und Martina Pohl, Beraterin Zusammenarbeit Landespolitik)
Rede zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen fand am Donnerstagmorgen hierzu eine Vereinbarte Debatte im Plenum statt. Die Realität für viele Frauen in der ganzen Welt ist grausam: Kein selbstbestimmtes Leben, keine Entfaltungsmöglichkeit, keine Chance auf Beruf, eigenes Geld oder selbstgewählten Partner. Frauen wird immer noch viel zu oft ihr Platz, ihre Rolle von anderen zugewiesen.

Sexuelle Gewalt nicht nur hierzulande sondern insbesondere in bewaffneten Konflikten erreicht eine erschreckende Dimension! Sie werden verschleppt, vergewaltigt, geschwängert, versklavt. Sie werden verkauft oder, wie in der Prostitution vermietet. Gewalt gegen Frauen ist eine Waffe, die international entschieden bekämpft werden muss.

Der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist aber auch Anlass, um auf einen alarmierenden Zustand in unserem Land zu schauen. Es fehlen über 14.000 Plätze in Frauenhäusern. Aber auf den von der Ampel angekündigten bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur Finanzierung von Frauenhäusern warten die misshandelten Frauen und die traumatisierten Kinder bisher vergeblich.
Aktion "Schieb deine Verantwortung nicht weg!"
Mit der Botschaft „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ wollen wir ein deutliches Statement für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt setzen und dem wichtigen Thema mehr Sichtbarkeit verschaffen. Denn um Kinder und Jugendliche wirkungsvoll vor sexueller Gewalt zu schützen, müssen alle aktiv werden und Verantwortung übernehmen: Hinsehen, Zuhören, Nachfragen! - Beraten lassen! - Handeln!
Quartiersentwicklung als ‚Hidden Champion‘
Zum ersten parlamentarischen Abend hatte der Fraunhofer-Innovationsverbund ‚Future District Alliance‘ am Donnerstag eingeladen. Mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Forschung, Startups und Verwaltung diskutierten wir das Thema Quartiersentwicklung als ‚Hidden Champion‘ für klimaneutrale Städte.

Fazit des Abends: Die Anzeichen für eine der größten Strukturkrisen am Bau- und Immobilienmarkt sowie der nachhaltigen Stadtentwicklung sind mannigfaltig und von hoher Relevanz für den Standort Deutschland bei Wohnbau, Stadtentwicklung, Energie- oder Verkehrswende.
In aktuell entstehenden Quartieren
kommen Fragestellungen des Bauens, der Energie, der Mobilität, des sozialen Miteinanders, der Versorgung oder des Arbeitens von morgen auf engem Raum zusammen. Politische Instrumente und Randbedingungen für die klimagerechte Transformation von bestehenden und neu entstehenden Quartieren sind oft zu kleinteilig, von Zielkonflikten oder unzureichender Akzeptanz sowie fehlenden Anreizen für echte Innovationssprünge geprägt: ein neues branchenübergreifendes Verständnis für die schnelle und zukunftsgerichtete Transformation von Wohnquartieren, Innovationscampi oder Gewerbegebieten als ‚Hidden Champions‘ für klimaneutrale Städte ist zwingend erforderlich.
Tanja Gönner bei der GdF
Unsere ehemaligen Kollegin im Bundestag und jetzige Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V., Tanja Gönner, war zu Gast bei der Sitzung der Gruppe der Frauen.

Tanja Gönner berichtet über die vielfältigen Erfahrungen im Lauf ihrer abwechslungsreichen politischen Karriere: Von 2002 bis 2004 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Wurde dann Sozialministerin des Landes Baden-Württemberg und übernahm ein Jahr später das Umweltministerium, dem sie bis Anfang 2010 vorstand. Vom 2010 bis Mai 2011 war Tanja Gönner Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg und von 2011 bis 2012 Mitglied des Landtags. Von 2012 bis 2022 führte sie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH als Vorstandssprecherin.
Frauen aus dem Landtag Niedersachen zu Gast
Zur besseren Vernetzung und Zusammenarbeit trafen sich in dieser Woche die Frauen der Unionsfraktion im Rahmen einer interparlamentarischen Gesprächsrunde mit den Frauen der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag.
Hintergrund ist der Aufbau eines starken Frauennetzwerks auf allen politischen Ebenen, das die Situation von Frauen in verschiedenen Politikfeldern im Blick hat.
Interview mit der Technischen Universität Kaiserslautern
Manchmal holt einen die Vergangenheit auf unverhoffte Weise wieder ein und man fühlt sich wie in Studententagen. Als die TU Kaiserslautern, an der ich studiert und meinen Abschluss als Architektin gemacht habe, angefragt hat, ob ich als Mitglied im Bauausschuss an einer Expertenbefragung teilnehmen möchte, fühlte ich mich um Jahrzehnte zurückversetzt.
Hintergrund des Interviews war das Thema Treibhausgasentwicklung im Bauwesen. Aktuelle Zahlen belegen die große Bedeutung des Bauwesens zur Einhaltung der Klimaschutzziele. Aufgrund der hohen Brennstoff- und Prozessemissionen bei der Baustoffherstellung und-verarbeitung kommt bzgl. der Grauen Emission insbesondere dem Rohbau eine große Bedeutung zu, aufgrund der Menge – den Baustoffen Beton, Mauerwerk und Stahl. In dem Interview ging es um die Umsetzung und Potenziale von politischen Maßnahmen, beispielsweise die gesetzliche Begrenzung der Emissionen auf Bauwerks- oder Bauteilebene, hinsichtlich der Grauen Emission.
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