BerlinInfo Nr. 68

12. Februar 2021
Liebe Politikinteressierte,
eine relativ kurzfristig einberufene Sitzungswoche neigt sich dem Ende entgegen: Es gab einfach zu viele Themen aufgrund der Corona-Krise, welche noch im Februar debattiert und beschlossen werden mussten. Auch wenn die Präsenzpflicht aktuell erst ab Mittwochs in Berlin besteht, so haben wir dennoch die gesamte Woche ab Montags die üblichen Sitzungen in Form von Videokonferenzen und digitalen Sitzungen. Mein besonderes Highlight dieser Woche war ganz klar am Mittwoch, Berlin nach langer Zeit mal wieder in Schnee und Eis gehüllt zu sehen. Als kurze "Erfrischung" zwischen den stundenlangen Sitzungen am PC tat es einfach gut sich die Füße im gefrorenen Regierungsviertel zu vertreten. Meine Eindrücke teile ich gerne mit Ihnen.
BKA_Schnee_Kamera
BKA_Eis
Diesen Mittwoch gab es dann eine Einigung der Bund und Länder Konferenz zu den weiteren Corona-Maßnahmen. Was ich besonders gut fand: es ist eine klare Strategie verfasst worden, ab welchen Inzidenzwerten wir wieder mit Öffnungen im gesellschaftlichen Leben rechnen können. Wir sind nicht mehr weit von diesen Zahlen entfernt, weswegen ich in meiner Kolumne auch noch einmal einen konkreten Blick auf den vorsichtigen Weg aus der Pandemie wage. Angela Merkel hat sich in ihrer Regierungserklärung deutlich positioniert: am Ende können wir es gemeinsam schaffen unser Land wieder in bessere Zeiten zu führen, wir haben die besten Voraussetzungen hierfür geschaffen.
Die Woche stand mit interessanten Plenardebatten besonders im Zeichen des Fortschritts: Die Datenstrategie der Bundesregierung. Es hat sich nämlich besonders in der Pandemie gezeigt, dass sich datengetriebene, digitale Geschäftsmodelle als sehr viel resilienter erweisen als andere. Auf die Strategie gehe ich weiter unten in dieser Berlin Info sein. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, das in festgelegten Betriebsbereichen Fahrzeuge ohne Fahrer erlauben soll. Auch hierzu finden Sie den Artikel weiter unten.
Für mich geht es nun wieder heim, und anstatt Karneval zu feiern gibt es dieses Jahr nur die "abgespeckte" pandemiekonforme Version: Wir bringen Berliner in die Seniorenheime der Gegend - natürlich unter Einhaltung der Hygieneregeln. Ich erfreue mich stattdessen an den schönen Bildern, die mir die letzten Jahre in lebhafter Erinnerung halten und freue mich auf ein wunderbares Karnevalsfest im nächsten Jahr.
Viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe!
Ihnen und Ihren Lieben wünsche ich ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund.
Ihre
mheil
RT_Schnee_breit
Der Weg zurück zur Normalität

In dieser Woche bin ich froh, dass erstmalig seit Monaten ein Weg aus der Krise zurück zur Normalität klar erkennbar ist. Wir dürfen uns keine Illusionen machen, das wird kein kurzer Weg werden und wir müssen uns vorsehen, dass es durch leichtsinniges Verhalten keine Rückschläge gibt. Aber es ist ein gangbarer Weg, der sich jetzt deutlich abzeichnet. Denn die Infektionszahlen sind durch die Mühen vieler zumindest so weit gesunken, dass man nun ernsthaft darüber nachdenken kann, wie wir uns der Normalität wieder annähern können.
Erste Priorität haben, wie schon länger betont, (Grund-)Schulen und Kindergärten. Dementsprechend haben Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche beschlossen, die Entscheidungen zur Wiedereröffnung zurück in die Verantwortung der zuständigen Bundesländer zu geben. Wie es aussieht, werden die meisten Bundesländer erste Schritte dafür ab dem 22. Februar gehen.
Diese erweiterten Möglichkeiten für die Kleinsten, wie auch für Abschlussklassen, werden eine erhebliche Verbesserung sein und müssen in den Ländern jetzt sauber umgesetzt werden. Ich hoffe, dass das diesmal auch in Mainz gelingt, nachdem der Weg aus dem 1. Lockdown für die Schulen etwas holperig war.
Landesregierung Schulstart
Danach werden die Friseure drankommen, die ab dem 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen können. Für weitere Dienstleistungen, für Einzelhandel, für Gastronomie, für Museen, ist zunächst eine Öffnungsmöglichkeit mit einer Person pro 20 Quadratmeter Fläche vorgesehen, um die Abstände sicher einzuhalten. Geplant ist dies, sobald die Inzidenzzahl unter 35 gefallen ist. Dann soll es auch erste Lockerungen bei den Beschränkungen für private Zusammenkünfte geben. Weitere Erleichterungen sind bei weiter sinkender Inzidenz vorgesehen. So positiv, wie diese Perspektive ist, bedeutet es doch auch, dass es bis auf weiteres noch Einschränkungen geben muss. Um die wirtschaftlichen Folgen davon abzufedern, können Unternehmen seit diesem Mittwoch die nochmals überarbeitete Überbrückungshilfe III beantragen. Das für weitere Lockerungen nötige kontinuierliche Absinken der Inzidenz können wir durch Einhalten der bestehenden Regelungen erreichen, insbesondere natürlich Abstand und Verwendung von medizinischen Masken. Auch die steigende Zahl von Impfungen wird dabei helfen.

Tatsächlich ist das Ganze mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, durch die sich ausbreitenden Mutationen des Coronavirus mit einer höheren Ansteckungsrate. Aber alle bisher ergriffenen Maßnahmen wirken auch gegen die neuen Mutationen, wenn sie nur konsequent umgesetzt werden. Das sieht man daran, dass es Großbritannien, wo die Mutante mittlerweile die dominante Form des Virus ist, in den letzten vier Wochen gelungen ist, die Zahl der täglichen Neuinfektionen um rund 70% zu senken. Natürlich wird auch der kommende Frühling uns helfen, die Zahl der Neuinfektionen in ganz Europa deutlich zu verringern und nur wenn das gelingt, wird das Virus dauerhaft zu kontrollieren sein. Mit einigen Einschränkungen, z.B. bei Großveranstaltungen und Hygienevorschriften, werden wir trotzdem noch länger leben müssen, bis durch Freiwillige Impfungen eine Herdenimmunität erreicht worden ist. Immer in der Hoffnung, dass sich keine Mutation ausbreitet, die die Wirksamkeit der Impfungen stark reduziert. Bisher gibt es dafür aber keine ernsthaften Anzeichen und natürlich lassen sich Impfstoffe auch anpassen, was aber zusätzlich Zeit kosten würde. Wenn es uns dann gelingt, dass im nächsten Herbst die Anzahl der Infektionen nicht wieder stark ansteigt, dann haben wir das Ziel erreicht.
Die Datenstrategie der Bundesregierung
Helge Braun, Chef im Bundeskanzleramt und in der vorletzten Woche noch digital zu Besuch bei unserem Neujahrsempfang, hat diese Woche die Datenstrategie der Bundesregierung vorgestellt. Aber wieso brauchen wir eine "Datenstrategie" eigentlich?
Daternstragetie
Zunächst hat es sich gezeigt, dass grade in pandemischen Zeiten Daten ein sehr hohes Gut sind, die zum Einen zur Findung einer Medizin helfen können, zum Anderen ebenfalls bei der Eindämmung von Krankheitsausbrüchen, durch Identifizieren der Infektionsherde, helfen können. Sie helfen uns das Virus besser zu verstehen, in dem sie Unmengen von Daten sammeln und abgleichen.
Daten sind also wissenschaftlich vielseitig einsetzbar. Die Wirtschaft kann dann ebenfalls aufgrund gewonnener Daten reagieren und die Produktionen entsprechend schneller an die Bedarfe der Gesellschaft anpassen. Und auch im gesundheitlichen Forschungsbereich können Daten bahnbrechende Wirkung erzielen: Ein junges Start-up will mit einer App Hautkrebs erkennen. Künstliche Intelligenz macht das möglich! Was sie dazu brauchen - viele Bilder von gesunden und veränderten Hautflecken. Dem sollte der Datenschutz nicht entgegen stehen, weil es nicht um persönliche Daten, sondern nur um "abstrakte" Bilder geht. Bislang sind wir in Deutschland im Besonderen, aber auch der Europäischen Union im Allgemeinen, äußerst sparsam was Datennutzung und die Freigabe angeht. Grade mit Datenschutz und Datensicherheit sind wir lieber restriktiv, als die Daten wirklich nachhaltig zu nutzen. Sie haben enorm viel Potential, aber natürlich darf es dabei nicht den "gläsernen Bürger" geben, sondern die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen geschützt bleiben. Deshalb ist diese gute und nachhaltige Datenstrategie so wichtig und richtig!
Mit der Datenstrategie der Bundesregierung werden 240 Maßnahmen vorgestellt, mit denen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gleichermaßen eingebunden werden, um den geordneten Weg in die Datengesellschaft zu gehen. Nur so können wir sicher stellen, dass Deutschland im Wettbewerb mit anderen Ländern gleichauf sein kann und wir Innovationen fördern. Die Datenstrategie finden Sie hier zum Download:
Autonomes Fahren: bald möglich in Deutschland!

Es klingt wie in einem Science-Fiction-Film: Nach einem langen Arbeitstag setzen wir uns in unsere Autos, machen die Autotür zu, schalten den Autopiloten ein und können uns entspannt nach Hause fahren lassen, ohne aufmerksam den Straßenverkehr verfolgen zu müssen. Zukunftsmusik?
Vielleicht. Dennoch hat die Bundesregierung die ersten Schritte dorthin in dieser Woche beschlossen. Seit dem 21. Juni 2017 gilt das Gesetz zum automatisierten Fahren. Es regelt den Betrieb hochautomatisierter Fahrzeuge. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig die Fahraufgabe übernehmen. Ein Fahrer ist dabei aber weiterhin notwendig. Nun soll der nächste Schritt folgen. Das neue Gesetz stellt einen zentralen nächsten Baustein dar, um das autonome Fahren in die Praxis zu bringen und Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen zu ermöglichen.
Autonomes Fahren soll für eine maximale Zahl von Einsatzszenarien ermöglicht und lediglich örtlich auf einen festgelegten Betriebsbereich begrenzt werden. Die unterschiedlichen Anwendungsfälle werden vorab nicht abschließend geregelt.
Zu den Einsatzszenarien zählen etwa
  • Shuttle-Verkehre,
  • automatische Personentransportsysteme für kurze Strecken (People-Mover)
  • fahrerlose Verbindungen zwischen Logistikzentren (Hub2Hub-Verkehre)
  • nachfrageorientierte Verkehrsangebote in Randzeiten im ländlichen Raum,
  • Dual-Mode-Fahrzeuge wie zum Beispiel beim "Automated Valet Parking" (Hierbei kann der Fahrer direkt vor der Haustür aussteigen und das Fahrzeug anschließend per Befehl über das Smartphone selbstständig in die Parkgarage fahren lassen.)
Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für den Einsatz autonomer, also fahrerloser Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich geschaffen.
Deutschland ist mit dem Gesetz weltweit das erste Land, das fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich erlaubt. Ich finde, darauf können wir stolz sein! Darüber hinaus sind wir als Exportnation ebenfalls daran interessiert internationale Regelungen und harmonisierte Systeme zu schaffen. Mit dem Gesetz kommen wir unserer Verpflichtung im Koalitionsvertrag nach, in dem wir uns das Ziel gesetzt hatten, rechtliche Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge auf geeigneten Infrastrukturen zu schaffen. Wenn Sie mehr über die Rahmenbedingungen erfahren wollen, und klicken Sie hier:
website facebook twitter instagram