Berlin Info Nr. 37

07. Juli 2023
Liebe Politikinteressierte,
was für eine Sitzungswoche! Die letzte Parlamentswoche vor der parlamentarischen Sommerpause ist erfahrungsgemäß immer voll gepackt. Aber diese Woche war etwas besonderes, denn sie endete mit einem Paukenschlag oder besser gesagt einem gewaltigen Donnerwetter. Doch mehr dazu in meiner Kolumne.

Im Plenum des Bundestages war die Debatte um die Regelung des assistierten Suizids das zentrale Thema. Es war eine sehr sachliche und dennoch mitunter emotionale Beratung der beiden Gruppen-Gesetzentwürfe. Wie ich persönlich zu der Regelung der Selbsttötung stehe, können Sie in dieser Berlin Info nachlesen.
In der Fragestunde musste der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen uns Abgeordneten Rede und Antwort stehen.
Am Freitag kam im Rahmen der Debatte zu unseren Anträgen zum
"Bevölkerungsschutz/ Klimaanpassung forcieren – Zum Schutz von Menschenleben" auch das Ahrtal zur Sprache.
Nach einer ereignisreichen Woche mit zahlreichen Gesprächen mit Schülern aus dem Wahlkreis, mit dem Kreisjugendring Mayen-Koblenz, Prüfingenieuren der Bautechnik, Unternehmern aus dem Wahlkreis und einem Bischof für katholische Ukrainer wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende, einen schönen Urlaub sowie einen schönen Sommer.
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns vielleicht bei dem einen oder anderen Termin in der Heimat wiedersehen.

Ihre
mheil
Sommergewitter für die Bundesregierung

Der Bundestag geht in die parlamentarische Sommerpause – und für Bundesregierung und Ampelkoalition endet das erste Parlamentshalbjahr mit dem gewaltigen Donner eines Sommergewitters. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche die abschließende Beratung und Abstimmung des sog. „Heizungsgesetzes“ im Plenum des Bundestags mit einer Eilentscheidung untersagt. Bevor ich einen Blick auf diese historisch einmalige Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes werfe, muss man vielleicht noch einmal auf die Entstehungsgeschichte dieses Desaster mit Ansage für die Ampelkoalition schauen – denn ein Blitz aus heiterem Himmel ist es nicht! Seit Monaten streiten sich die Koalitionäre um das Gebäudeenergiegesetz, wie es richtig heißt. Aber nicht etwa im Parlament, sondern außerhalb des Gesetzgebungsorgans. Nach ewigem Hin und Her, mannigfachen Änderungen und einer unfassbaren Kakophonie wurde dann auf den letzten Drücker ein Gesetzentwurf in den Bundestag offiziell eingebracht, der im Augenblick seiner Einbringung schon absolut nicht mehr dem aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Ampelkoalition entspracht. Auf Basis dieser – nicht nur inhaltlich, sondern insbesondere auch formal – völlig mangelhaften Beratungsgrundlage sollte der Bundestag dann, unter Umgehung aller üblichen Fristen, auf Druck der Ampelkoalition unbedingt noch vor der Sommerpause abschließend entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem nun vorläufig einen Riegel vorgeschoben, weil es die Rechte der einzelnen Abgeordneten auf einen ordnungsgemäßen Beratungsablauf verletzt sieht. Ich bin bereits jetzt darauf gespannt, wie das Gericht die Vorgänge der letzten Wochen im weiteren Verfahren bewerten wird. Leider hat die Ampelkoalition sich zunehmend angewöhnt, ständig die Verfahrensordnung des Bundestages bis zur äußersten Grenze und darüber hinaus auszureizen, um im Eilverfahren Gesetze durch den Bundestag zu peitschen, die eigentlich nicht eilbedürftig sind. Die Rechte der Abgeordneten und insbesondere der Opposition werden dabei gerne mit Mehrheitsentscheidung niedergestimmt. Das ist alleine deshalb besonders bemerkenswert, weil Grüne und FDP sich in den letzten Legislaturperioden wiederholt über Eilentscheidungen des Bundestages und zu kurze Beratungsfristen beschwert haben. Nun nutzt die Ampelkoalition solche Verfahrensabkürzungen wesentlich häufiger, als es die Große Koalition je getan hat. Der wirkliche Grund für den Druck dürfte diesmal gewesen sein, dass die Koalition das Thema nach monatelangem Gezerre vor der Sommerzeit vom Tisch haben wollte. Politisch-taktische Überlegungen können aber kein Grund sein, den Bundestag unter Zeitdruck zu setzen, gerade bei einem so komplexen und wichtigen Vorhaben wie dem Heizungsgesetz. Zumal die Sommerpause von acht Wochen ja keine allgemeine Ferienzeit für die Abgeordneten ist, sondern auch ohne Plenarwochen weitergearbeitet wird und prinzipiell Sondersitzungen in Berlin jederzeit möglich sind – wenn es denn wirklich notwendig ist.
Der „lässige“ Umgang mit Minderheiten- und Oppositionsrechten hat unter der Bundesregierung von Olaf Scholz in allen Bereichen in bedenklichem Ausmaß zugenommen. Selbst Bundestagspräsidentin Bärbel Bas von der SPD sah sich zuletzt wiederholt genötigt, die Ampelkoalitionäre in dieser Frage eindringlich zu ermahnen. Offenbar wollte jetzt auch das Bundesverfassungsgericht einen „Warnschuss“ abgegeben, um dieses Treiben der Koalition einzudämmen. Der Vizepräsident des Bundestags von der FDP, Wolfgang Kubicki, hat die Eilentscheidung mit den Worten kommentiert: „Verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben“. Nur leider macht der Mann von der FDP sich damit einen schlanken Fuß, denn seine Fraktion hat das alles ja bis zur letzten Minuten unterstützt. In einer zweiten Sache sind die Liberalen, genau wie die Grünen, in dieser Woche ebenfalls munter mit dabei, Minderheitenrechte zu torpedieren, die sie sonst gerne hochhalten: So wurde von der Ampel die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch den Bundestag zur Steueraffäre Scholz/Warburg verhindert. Zwar stellt die Unionsfraktion mehr als 25% der Bundestagsabgeordneten und kann damit alleine einen Untersuchungsausschuss einsetzen, aber die Koalition hat ihre Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages genutzt, um den von uns entwickelten Fragenkatalog für den Untersuchungsauftrag zu torpedieren. Auch das ein unglaublicher Vorgang, der das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird. Es kann aber eigentlich nicht sein, dass jede Sitzungswoche des Bundestages mehrere Gerichtsverfahren nach sich zieht. Meiner Meinung nach wäre es gut, wenn die Sommerpause dafür genutzt werden würde, einmal gründlich darüber nachzudenken. Das wäre sicherlich nicht zum Schaden unserer parlamentarischen Demokratie.
Ein Gesetz für das Leben?
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts standen wir erneut vor der Frage, wie man dem Spannungsverhältnis zwischen Sicherung der Selbstbestimmung auf der einen Seite und dem Schutz des Lebens auf der anderen Seite gerecht werden kann. Ein Dilemma, dessen Lösung wir uns nur annähern können, das wir aber niemals lösen werden. Zwei Gesetzesentwürfe von Abgeordnetengruppen standen zur Entscheidung: Der Gesetzentwurf der Gruppe Heveling et al. („Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung“) und der Entwurf der Abgeordneten Helling-Plahr/Künast et al. ("Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe").

Meine Unterstützung galt dem Gesetzentwurf der Gruppe Heveling et al. („Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung“), weil dieser den Schutz des Lebens in dem Mittelpunkt stellt, ohne die Möglichkeit eines selbst bestimmten Suizides auszuschließen.

Es gibt Situationen im Leben, wo Menschen für sich keinen Sinn mehr im Leben sehen – sei es durch psychische oder körperliche Erkrankungen, soziale Not, Unglück. Hilflosigkeit, Einsamkeit, Schmerzen oder fehlende Ansprache lassen Suizidgedanken wachsen. Und genau hier muss der Schutz des Lebens beginnen. Der Staat muss dafür sorgen, dass Menschen in suizidalen Krisen geschützt werden. Es muss darum gehen, dass die Hilfe zum Leben wichtiger ist, als die Hilfe zur Selbsttötung. Egal ob tödlich erkrankt oder unglücklich verliebt, egal ob in finanziellen Schwierigkeiten oder familiären Krisen, den Entschluss zur Selbsttötung als einzigen Ausweg müssen wir als Gesellschaft akzeptieren. Untätig zusehen, dürfen wir aber nicht.

Mit der Verankerung der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung im Strafrecht wäre deutlich gemacht worden, welchen Wert dem Leben zugemessen wird. Es wäre ein Schutzschirm gespannt worden, der verhindert, dass Entscheidungen auf Druck der Erwartungshaltung von Angehörigen oder der Gesellschaft, aus Uninformiertheit über Palliativmedizin oder Hilfsangeboten, aus der Verzweiflung des Augenblicks getroffen werden.

Letztlich haben beide Gesetzentwürfe nicht die notwendige Mehrheit im Plenum erhalten, so dass sich der Deutsche Bundestag erneut mit der Thematik befassen muss. Denn ohne eine gesetzliche Regelung (wie es sich momentan nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darstellt) ist die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung ohne jede Einschränkung erlaubt. Es gibt keinerlei gesetzlichen Rahmen zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung.
Gottesdienst vor der Sommerpause
Zusammen mit Bischof Dr. Bohdan Dzyurakh, Apostolischer Exarch für katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus in Deutschland und Skandinavien und Prälat Dr. Karl Jüsten feierten wir den letzten Gottesdienst vor der Sommerpause.
Die Predigt des Bischofs war sehr interessant und aufschlussreich. Besonders einen Teil möchte ich hier herausgreifen: Er verwies auf der einen Seite darauf, wie wichtig in unserer Zeit für die Menschen ein guter Hirte sei, der ihnen Halt, Glaube und Zuversicht gebe. Ich glaube, dies trifft nicht nur auf die Menschen in der Ukraine zu, sondern auch wir brauchen in der heutigen Zeit einen guten und weisen Hirten.
Aber auch die Menschen müssten auf der anderen Seite manchmal weniger auf ihre eigenen Interessen schauen und mehr auf das Wohl aller. Es gibt übergeordnete Ziele und Werte in einer Gesellschaft, für die es sich zu kämpfen lohnt - so wie die Ukrainer momentan für ihre Freiheit und Selbstbestimmung kämpfen.
Kreisjugendring
Jugendfragen, Fragen des Jugendrechtes der Jugendpolitik sowie der jugendpolitische Interessenvertretung und Finanzierung waren unter anderem Gegenstand des Gesprächs mit dem Vorsitzenden des Kreisjugendring Mayen-Koblenz e.V., Thomas Christ, das ich gemeinsam mit meinem Kollegen Josef Oster in dieser Woche führte.
Besuch aus Adenau und Altenahr
Gleich drei Schülergruppen besuchten mich diese Woche in Berlin. Es freut mich sehr, dass das Interesse an der Arbeit des Parlaments und der Abgeordneten immer noch so hoch ist. Vielen Dank an die Schülerinnen und Schüler der Hocheifelschule Adenau, der Ahrtalschule Altenahr und des Erich-Klausener Gymnasiums Adenau und den Lehrerinnen und Lehrern für die interessanten Diskussionen und Gespräche.
Praktikantin aus dem Wahlkreis
Liebe Leserinnen und Leser,
mein Name lautet Franka Devooght, ich komme aus dem Wahlkreis Ahrweiler und habe diese und nächste Woche die einzigartige Gelegenheit, mein Schulpraktikum im Bundestag bei Frau Heil zu absolvieren. Diese Erfahrung ist nicht nur lehrreich, sondern auch unglaublich inspirierend. Ich habe das Privileg, Frau Heil bei verschiedenen Aufgaben zu begleiten, darunter auch Besuchergruppen meiner eigenen Schule, Termine der „Gruppe der Frauen“ und Ausschusssitzungen.

Am Morgen kümmere ich mich häufig um schriftliche Anfragen und Recherchen. Daraufhin schließe ich mich Frau Heils Terminen an, um mich mittags mit ihrem Team stärken zu können, damit wir mit voller Kraft die letzten Aufgaben dann am Nachmittag erledigen.

Ein besonderes Highlight meines Praktikums war der Besuch einer Debatte im Plenarsaal. Es war faszinierend, die Intensität der Diskussion vor Ort mitzuverfolgen. Gerade die Debatte war ein lebendiges Beispiel für die Bedeutung eines Meinungsaustauschs und einer fairen Diskussion zwischen unterschiedlichen Standpunkten. Es war mir eine Ehre, diese wichtigen politischen Prozesse aus nächster Nähe zu erleben.

Viele Schülerinnen und Schüler wissen gar nicht, dass es überhaupt möglich ist, ein Praktikum bei einem Politiker zu absolvieren. Jedoch würde ich allen politisch interessierten, aber auch allen anderen Jugendlichen, gerade aus dem Wahlkreis, nur ans Herz legen, diese einmalige Chance wahrzunehmen und sich um einen Platz zu bewerben. Die Einblicke, die man hier erlangt, sind einzigartig und bieten Erfahrungen, die man sonst kaum wo geboten bekommt.

Ich bin unendlich dankbar, dass ich diese Erfahrungen machen darf, denn sie hat meine Sicht auf die Politik und die Arbeit unserer Abgeordneten im Bundestag verändert. Dieses Praktikum hat mich dazu motiviert, weiterhin auch aktiv an der Gestaltung unserer Zukunft mitzuwirken und ich freue mich darauf, meine gewonnenen Erkenntnisse auch in meine Zukunft mit einfließen zu lassen und weiterhin Frau Heil in unserem Wahlkreis zu unterstützen.

Frau Heil, eine wirklich engagierte Politikerin, und ihr Team haben mir somit, mit großer Mühe, einen authentischen Einblick in diese hektische letzte Sitzungswoche ermöglicht, in der ich mein Horizont nur erweitern konnte. Ich hoffe, ich habe irgendwann noch einmal die Chance erneut ein Teil des Deutschen Bundestag zu werden und möchte somit Frau Heil und dem ganzen Team zutiefst für diese Möglichkeit danken. Ihr ermöglicht mir eine unvergessliche Zeit und ich bin gespannt, was die Zukunft bringen wird.
Prüfingenieure
Zusammen mit dem Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Markus Wetzel, dem Geschäftsführer Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI) e.V. Henning Dettmer und dem Präsident der BVPI Dr.-Ing. Hartmut Kalleja erörterte ich wichtige Fragen rund um die deutsche und europäische Normenarbeit und welche Auswirkungen diese auf die Tätigkeit der Prüfingenieure für Bautechnik hat.

Im Gespräch wurde deutlich, dass Normenarbeit wichtig sei, allerdings nicht ausufern und im Ergebnis nicht zu deutlich erhöhten Baukosten führen sollte. Weitere wichtige Aspekte, die mich insbesondere wegen meiner Berichterstattung im Bauausschuss interessierten, waren die Themen Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens und das Projekt ELBA (= elektronische bautechnische Prüfakte) des BVPI.
Umfrage zur Männlichkeit
Hauptthema der Sitzung der Gruppe der Frauen war in dieser Woche: Gewalt gegen Frauen. Hierzu stellen Katharina Hofmann (Autorin der Umfrage) und Lara Biel (Referentin Entwicklungspolitik) die in der Öffentlichkeit etwas kontrovers diskutierte Umfrage von Plan International "Spannungsfeld Männlichkeit - So ticken junge Männer zwischen 18 und 35 Jahren in Deutschland" vor.
Unterstützung für die Gruppe der Frauen
Seit Anfang dieser Woche unterstützt mich Isabel Drescher bei meiner Tätigkeit als Vorsitzende der Gruppe der Frauen. Sie wird die inhaltliche und organisatorische Arbeit für die Gruppe übernehmen. Isabel Drescher kommt aus der Unternehmensberatung, engagiert sich aber schon seit Jahren ehrenamtlich in der CDU NRW. Ich freue mich sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit.
PKM Sommerfest
Traditionell in der letzten Sitzungswoche findet das Sommerfest des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion statt. Über 1000 Unternehmerinnen und Unternehmer hatten sich im Kronprinzenpalais in Berlin getroffen - natürlich auch aus meiner Region. Ein Abend voller Gespräche über Politik und Wirtschaft.
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