24. Sep­tem­ber 2009

Mechthild Heil MdB (CDU) nimmt parlamentarische Tätigkeit in Berlin auf – Mitglied im Ausschuss für „Arbeit und Soziales“ — Herausforderungen der Wirtschaftskrise aktiv begegnen

Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil wird in der neu­en Legis­la­tur­pe­ri­ode im Bun­desatgs­aus­schuss für „Arbeit und Sozi­al­ord­nung“ mit­ar­bei­ten. Dies haben die Ver­hand­lun­gen unter den Lan­des­grup­pen der CDU und CSU inner­halb der gemein­sa­men Bun­des­tag­frak­ti­on jetzt erge­ben. Heil freut sich, somit in einem The­men­ge­biet tätig sein zu kön­nen, dass die Men­schen am meis­ten bewegt. Die Christ­de­mo­kra­tin aus Ander­nach will als über­zeug­te Ver­fech­te­rin der „Sozia­len Markt­wirt­schaft“ dar­an mit­wir­ken, den Her­aus­for­de­run­gen der Wirt­schafts­kri­se aktiv zu begeg­nen. Ihr genau­es Bericht­erstat­ter­ge­biet wird sie in den kom­men­den Wochen nach der Kon­sti­tu­ie­rung der Arbeits­grup­pe erhalten.Das Auf­ga­ben­spek­trum der Arbeits­grup­pe „Arbeit und Sozia­les“ der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on reicht schwer­punkt­mä­ßig von der Arbeits­markt­po­li­tik, dem Arbeits­recht, der Arbeitslosen‑, der Ren­­ten- und der Unfall­ver­si­che­rung bis zur Behin­der­ten­po­li­tik. Von den ins­ge­samt zwölf Sozi­al­ge­setz­bü­chern fal­len allein neun Bücher in den Zustän­dig­keits­be­reich der Arbeits­grup­pe ”Arbeit und Sozia­les”. Dane­ben ist die Arbeits­grup­pe bei wesent­li­chen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren im Bereich der Steuer‑, Gesun­d­heits- und Fami­li­en­po­li­tik mit­be­ra­tend einbezogen.Eines der wich­tigs­ten Zie­le ist es, die Wirt­schaft zu stär­ken, sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se zu schaf­fen und so mehr Men­schen aus der Arbeits­lo­sig­keit in Lohn und Brot zu brin­gen, legt Mecht­hild Heil dar. Im Koali­ti­ons­ver­trag haben sich Uni­on und FDP dazu ver­pflich­tet, die Mög­lich­keit einer Befris­tung von Arbeits­ver­trä­gen so umzu­ge­stal­ten, dass die sach­grund­lo­se Befris­tung nach einer War­te­zeit von einem Jahr auch dann mög­lich wird, wenn mit dem­sel­ben Arbeit­ge­ber bereits zuvor ein Arbeits­ver­hält­nis bestan­den hat. „Mit die­ser Neu­re­ge­lung erhö­hen wir Beschäf­ti­gungs­chan­cen für Arbeit­neh­mer. Auch die Arbeits­an­rei­ze für gering ent­lohn­te Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se wol­len wir ver­bes­sern. Wir wol­len die Brü­cken­funk­ti­on von Mini- und Midi-Jobs zu voll sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen stär­ken. Außer­dem wol­len wir die Struk­tu­ren der Bun­des­an­stalt für Arbeit noch effi­zi­en­ter gestal­ten und die Schwarz­ar­beit durch wirk­sa­me Kon­trol­len bes­ser bekämp­fen,“ so die CDU-Bundestagsabgeordnete.