
Der Ausschuss Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen wurde zu Beginn dieser 19. Wahlperiode ins Leben gerufen.
Er besteht aus 24 Mitgliedern des Bundestages, von denen 9 der CDU/CSU Bundestagsfraktion angehören, 5 der SPD, 3 der AfD, 3 der FDP, 2 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 2 der Fraktion die Linke.
Die Themen des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen haben in den vergangenen Jahren eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Bei den Themen Bau und Wohnen stellen sich unterschiedliche Herausforderungen. Während einige Kommunen mit rückläufigen Bevölkerungszahlen und Leerständen zu kämpfen haben, geht es in Ballungsräumen darum, neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Ausschuss wird erörtert, wie neues Bauland aktiviert werden und eine gezielte Nachverdichtung gelingen kann. Auch verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Wohneigentumsbildung werden diskutiert, von der Bausparförderung über das Baukindergeld bis hin zu Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ein weiteres Themenfeld des Ausschusses sind die Förderprogramme des Bundes im Bereich der Städtebauförderung, etwa zur Anpassung an die Folgen des demographischen und wirtschaftlichen Wandels, zur Verbesserung der Situation in benachteiligten Quartieren oder zur Sicherung lebendiger Innenstädte. Besonderes Augenmerk legt der Ausschuss auf die Städte und Gemeinden in Deutschland, die wichtige Aufgaben bearbeiten. Es geht um die Finanzausstattung der Kommunen und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf Themen wie Digitalisierung, veränderter Mobilität oder auch dem Stadt-Land-Gefälle bei der Bevölkerungsentwicklung.
Bilanz Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen in der 19. Legislaturperiode
Mehr bezahlbarer Wohnraum
- Die im Koalitionsvertrag versprochenen 1,5 Millionen Wohnungen werden gebaut. Alleine im Jahr 2020 wurden mehr als 300.000 neue Wohnungen fertiggestellt – so viele, wie seit 20 Jahren nicht. Insbesondere in den Großstädten ist eine spürbar abnehmende Dynamik bei den Angebotsmieten zu erkennen. Die Bestandsmieten entwickeln sich weiterhin moderat.
- Das Baukindergeld unterstützt Familien bei der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums. Seit September 2018 wurden bereits über 360.000 Antragsteller unterstützt (Stand 30. Mai 2021). Der Förderzeitraum wurde wegen der Pandemie bis zum 31. März 2021 verlängert. Wer bis zu diesem Zeitpunkt eine Immobilie erworben hatte, kann noch bis Ende 2023 einen Förderantrag stellen.
- Die seit April 2019 wirksame Grundgesetzänderung sichert die finanzielle Beteiligung des Bundes am sozialen Wohnungsbau. In dieser Legislaturperiode stellt der Bund 5 Milliarden Euro bereit.
- Die Wohnungsbauprämie wurde verbessert und die Fördermittel für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ wurden im Jahr 2021 auf 130 Millionen Euro erhöht.
- Das im Mai 2021 beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz, dass auf den Empfehlungen der Baulandkommission beruht, wird den Wohnungsbau weiter beschleunigen und es den Kommunen erleichtern, Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Das Gesetz regelt zudem die Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln.
- Leistungsniveau und Reichweite des Wohngeldes wurden deutlich erhöht und dynamisiert. Im Kontext der Einführung der CO2-Bepreisung wurde das Wohngeld 2021 erneut erhöht – zum zweiten Mal innerhalb einer Legislaturperiode.
Stadtentwicklung
- Die Städtebauförderung wurde mit neuer Programmstruktur und einem jährlichen Gesamtvolumen von 790 Millionen Euro weiterentwickelt. Schwerpunkte sind „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Interkommunale Kooperationen und Brachflächennutzung wurden gestärkt. Klimamaßnahmen sind nun Voraussetzung für die Förderung. Zusammen mit den Programmen „Energetische Stadtsanierung“ und „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ verfolgen wir die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030.
- Im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik haben wir einen „Beirat Innenstadt“ eingerichtet, der unter anderem im Hinblick auf die Auswirkungen der Pandemie eine übergreifende Innenstadtstrategie erarbeitet hat. Wir stärken mit 17 Pilotprojekten innerhalb des Projektaufrufs „Post-Corona-Stadt“ die Resilienz von Stadt- und Quartiersstrukturen.
- Den digitalen Wandel in den Kommunen unterstützen wir mit rund 820 Millionen Euro und 45 Modellprojekten „Smart Cities“. Weitere Projekte kommen in Kürze über den aktuellen Projektaufruf mit dem Leitthema „Gemeinsam aus der Krise: Raum für die Zukunft“ hinzu.
- Benachteiligte Stadtquartiere des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ unterstützen wir zudem mit ressortübergreifenden Modellprogrammen in den Handlungsfeldern Sport, politische Bildung, Ernährung, Verbraucherberatung, Soziokultur und Integration.
- Mit dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ haben wir einen zusätzlichen Impuls für Investitionen in soziale Infrastruktureinrichtungen als Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt gesetzt.
Bauen und die Pandemie
- Auch im Baubereich haben wir rasch auf die Pandemie reagiert. Für Mieter und Vermieter gibt es vielfältige Unterstützungsmaßnahmen (zum Beispiel beim Wohngeld). Probleme bei Mietzahlungen konnten so vermieden werden. Die Bauwirtschaft kommt ebenfalls bislang sehr gut durch die Krise. Die städtebaulichen Investitionen werden durch das Konjunkturpaket teilweise vorgezogen und auf hohem Niveau fortgesetzt.
- Heute wird so viel gebaut wie schon lange nicht mehr. Dies ist einer der Gründe dafür, dass Holz auf den Märkten knapp ist und die Preise steigen. Wir steuern dagegen. Das BMI hat zum Beispiel eine Stoffpreisgleitklausel in Bauverträgen mit der öffentlichen Hand eingeführt. Betriebe, die mit Holz arbeiten, können die Preise anpassen, wenn die Materialkosten steigen. Außerdem haben wir Konventionalstrafen in Verträgen mit der öffentlichen Hand ausgesetzt. Wenn sich Bauzeiten wegen der Materialengpässe verlängern, müssen Auftragnehmer nicht mit Vertragsstrafen rechnen.
- Im Bundesbau muss die bestehende bauliche Infrastruktur erhalten und an den Personalaufwuchs angepasst werden. Dazu haben wir das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und die Bundesbauverwaltung in wesentlichen Punkten organisatorisch und operativ neu aufgestellt und begonnen, das Regelwerk zu reformieren. Wir nutzen das große Potenzial der Digitalisierung, um Bundesbauvorhaben zu beschleunigen: Unser Ziel ist die Halbierung der Projektlaufzeiten.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Strukturpolitik
- Wir haben die Raumordnung als Instrument für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse gestärkt. Auf europäischer Ebene haben wir die Territoriale Agenda 2030 mit dem Ziel eines räumlichen Zusammenhalts in Europa verabschiedet. National haben wir den ersten Bundesraumordungsplan für Hochwasserschutz und den Raumordnungsplan für die Außenwirtschaftszone in Nord- und Ostsee verabschiedet. Zudem gründen wir ein „Kompetenzzentrum für Regionalentwicklung“ als Ansprechpartner in den Regionen vor Ort.
- Viele Fördermaßnahmen und Investitionen sollen das Leben auch in strukturschwächeren Regionen wieder attraktiver zu machen. Ohne Arbeitsplätze geht es jedoch nicht. Durch Neuansiedlung oder Stärkung von Behörden und Forschungseinrichtungen schaffen wir diese auch unmittelbar – überall in Deutschland und vor allem auch außerhalb der überhitzten Ballungszentren.
- Die neue „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ soll das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen stärken und fördern. Sie ist eine zentrale Anlaufstelle für die Millionen ehrenamtlich Tätigen in Deutschland.
(Quelle: BMI)