12. Febru­ar 2010

Mechthild Heil MdB (CDU) zur neuen Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende — Grundgesetzänderung soll die zukünftige Zusammenarbeit von Bund und Kommunen absichern

Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil begrüßt die Plä­ne, mit einer Grund­ge­setz­än­de­rung die zukünf­ti­ge Zusammen­arbeit von Bund und Kom­mu­nen in den ARGEn und eine Aus­wei­tung des Opti­ons­mo­dells recht­lich abzu­si­chern. Die ange­streb­te Grund­ge­setz­än­de­rung zur Orga­ni­sa­ti­on der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de bie­tet nach Mei­nung der Christ­de­mo­kra­tin eine gro­ße Chan­ce, die Hil­fe opti­mal an den Bedürf­nis­sen der Men­schen aus­zu­rich­ten. „Damit kom­men wir unse­rer Leit­li­nie: ´Hil­fe aus einer Hand‘ einen ent­schei­den­den Schritt näher,“ so Mecht­hild Heil.CDU und CSU bewei­sen mit die­sem ein­ge­schla­ge­nen Kurs ihre Bereit­schaft und Fähig­keit, in beson­de­rer Wei­se Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Denn auch bei der Wahl der Orga­ni­sa­ti­ons­form gilt für die Uni­on die obers­te Ziel­set­zung: Mög­lichst vie­le Men­schen schnell und nach­hal­tig in Arbeit zu brin­gen. Im Vor­feld der Fest­le­gung in der Uni­on hat­te die SPD Zustim­mung für die­sen Weg signa­li­siert. Jetzt muss die SPD nach Heils Mei­nung ihr Wort hal­ten und ein zügi­ges Ver­fah­ren ermög­li­chen. Die Arbeits­su­chen­den und die Mit­ar­bei­ter in den Ver­wal­tun­gen haben ein Recht auf rasche Klar­heit und Rechtssicherheit.„Wir ver­trau­en bei den Job­cen­tern auf die Kom­pe­tenz der Kom­mu­nen,“ betont Heil in ihrer Eigen­schaft als Mit­glied im Bun­des­tags­aus­schuss für „Arbeit und Sozi­al­ord­nung“. Es hat sich gezeigt, dass die Kom­mu­nen nah bei den Men­schen sind. Die­se Kom­pe­tenz soll­ten wir nut­zen. Daher plä­die­ren CDU und CSU für eine Wahl­frei­heit der Kom­mu­nen. Die Kom­mu­nen soll­ten für sich ent­schei­den kön­nen, ob sie in ver­trau­ens­vol­ler Koope­ra­ti­on mit der Bun­des­agen­tur für Arbeit oder in Eigen­re­gie die Hil­fe aus einer Hand orga­ni­sie­ren wol­len. Ent­schei­dend für die Wahl der Orga­ni­sa­ti­ons­form soll­te stets das opti­ma­le Ergeb­nis zum Wohl der Men­schen vor Ort sein. Auch die drit­te Form, die so genann­te „getrenn­te Auf­ga­ben­wahr­neh­mung“, bei der die Arbeits­agen­tu­ren für die grund­le­gen­de Betreu­ung, die Ver­mitt­lung in Arbeit sowie für die Aus­zah­lung des Regel­sat­zes zustän­dig sind und die Kom­mu­nen für die wei­te­ren Hil­fen und die Kos­ten der Unter­kunft, bleibt wei­ter möglich.Die Christ­de­mo­kra­tin aus Ander­nach betont abschlie­ßend, dass die bei­den in ihrem Wahl­kreis jeweils erfolg­reich betrie­be­nen Model­le – eine ARGE im Kreis May­en-Koblenz, die getrenn­te Auf­ga­ben­wahr­neh­mung im Kreis Ahr­wei­ler – durch die anste­hen­de Grund­ge­setz­än­de­rung jeweils in ihrem Bestand gesi­chert werden.