CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßt neue Regelung — Bis zu 1200 Euro dürfen Schüler aus Hartz-IV-Familien für ihre Arbeit behalten
Schüler aus Hartz-IV-Familien werden pünktlich ab Sommerferienbeginn bis zu 1200 Euro für ihre Arbeit behalten dürfen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßt diesen Beschluss des Bundeskabinetts. Heil dazu „Bisher wird auch der Verdienst von Schülern zum Einkommen der Familie dazugerechnet, nur einen kleinen Teil davon dürfen sie behalten. Bei einem Verdienst von 400 Euro sind es 160 Euro im Monat.“Zum Beispiel sei es so einem jungen Erwachsenen kaum oder nur mit langem Vorlauf und großer Disziplin möglich, Geld für den Führerschein anzusparen. „Die neue Regelung wirkt auch über den Geldvorteil hinaus. Kinder und Jugendliche können lernen, dass sich Eigeninitiative auszahlt. Ein Ferienjob kann ein erster Schritt in ein selbstbestimmtes Leben ohne finanzielle Abhängigkeit vom Staat sein. Gerade wenn man dies zu Hause nicht vorgelebt bekommt, ein unschätzbarer Lerneffekt.“ ist Heil überzeugt.Mit dem Entwurf zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung stellt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales künftig Einnahmen von Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen anrechnungsfrei, wenn diese 1.200 Euro nicht überschreiten und bei einer Arbeit von insgesamt längstens vier Wochen je Kalenderjahr in den Schulferien verdient werden. Die Verordnung soll pünktlich zum Sommerferienbeginn in Kraft treten.