21. Juli 2010

CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil weist auf neue Regelung hin — Bis zu 1200 Euro dürfen Schüler aus Hartz-IV-Familien für ihre Arbeit behalten

Schü­ler aus Hartz-IV-Fami­­li­en dür­fen pünkt­lich zum Beginn der Som­mer­fe­ri­en bis zu 1200 Euro für ihre Arbeit behal­ten. Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil weist auf die­se neue Rege­lung hin. Heil „Bis­her wur­de auch der Ver­dienst von Schü­lern zum Ein­kom­men der Fami­lie dazu­ge­rech­net, nur einen klei­nen Teil davon durf­ten sie behal­ten. Bei einem Ver­dienst von 400 Euro sind es 160 Euro im Monat.“Zum Bei­spiel sei es so einem jun­gen Erwach­se­nen kaum oder nur mit lan­gem Vor­lauf und gro­ßer Dis­zi­plin mög­lich, Geld für den Füh­rer­schein anzu­spa­ren. „Die neue Rege­lung wirkt auch über den Geld­vor­teil hin­aus. Kin­der und Jugend­li­che kön­nen ler­nen, dass sich Eigen­in­itia­ti­ve aus­zahlt. Ein Feri­en­job kann ein ers­ter Schritt in ein selbst­be­stimm­tes Leben ohne finan­zi­el­le Abhän­gig­keit vom Staat sein.“ ist Heil überzeugt.Die Drit­te Ver­ord­nung zur Ände­rung der Arbeits­lo­sen­geld II/­So­­zi­al­­geld-Ver­­or­d­­nung stellt seit dem 1. Juni 2010 Ein­nah­men von Schü­lern all­­ge­­mein- oder berufs­bil­den­der Schu­len anrech­nungs­frei, wenn die­se 1.200 Euro nicht über­schrei­ten und bei einer Arbeit von ins­ge­samt längs­tens vier Wochen je Kalen­der­jahr in den Schul­fe­ri­en ver­dient werden.