Mechthild Heil MdB (CDU) informierte sich beim Kreiswaldbauverein Ahrweiler — Novelliertes Bundeswaldgesetz stärkt die heimische Forstwirtschaft
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil traf sich jetzt mit dem Vorsitzenden des Waldbauverein Ahrweiler, Albrecht Freiherr von Boeselager, und dem Geschäftsführer Bernd Schiffarth. Im vor fünf Jahren außen und innen aus heimischen Hölzern gebauten Domizil des Verbandes „Haus des Waldes“ in Adenau erfuhr die Christdemokratin aus erster Hand interessante Strukturdaten und Entwicklungsperspektiven der hiesigen Forstwirtschaft. So setzt sich z.B. die aus Nordamerika stammende Douglasie als Nadelholz im Baubereich immer stärker durch. Der Baum ist angesichts des Klimawandels unempfindlicher gegen höhere Temperaturen, benötigt weniger Niederschläge und ist resistenter gegen Schädlinge.Über 50 Prozent des Kreises Ahrweiler sind von Wald bedeckt und neben dem Staatsforst und dem kommunalen Wald ist auch der privat Waldbesitz von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Forst- und Holzwirtschaft sorgt für Wertschöpfung im ländlichen Raum und ist dort auch ein wichtiger Arbeitgeber. Holz ist der mit Abstand bedeutendste erneuerbare Energieträger in Deutschland. In den kommenden Jahren ist mit steigender Nachfrage nach Energieholz zu rechnen. Der Kreiswaldbauverein Ahrweiler vertritt etwa 1.850 Mitglieder mit 8.500 Hektar Waldbesitz. Er berät und informiert über richtige Waldbewirtschaftung und Holzvermarktung, die beliebten Kettensägenlehrgänge sind dabei nur ein Teil des Aufgabengebiets.Nicht unproblematisch für die Waldbesitzer ist die steigende Nutzung des Waldes durch konkurrierende Zwecke. Die Anzahl der Erholungssuchenden hat zugenommen, Beispiele hierfür sind Reiter, Jogger und Mountainbikefahrer. Insbesondere die Waldwege werden hierdurch teilweise beeinträchtigt. Auch eine intensive Zusammenarbeit mit den Jägern ist zukünftig wichtiger denn je, denn ein zu hoher Wildbestand gefährdet den Aufwuchs neuer Bäume.Mechthild Heil verweist in diesem Zusammenhang auf die kürzliche Novellierung des Bundeswaldgesetzes. Z.B wird der Anbau von schnell wachsenden Holzarten zur Energieproduktion vom Waldbegriff ausgenommen und Waldbesitzer von Verkehrssicherungspflichten entlastet, die sich aus der zunehmenden Nutzung des Waldes durch Freizeitaktivitäten ergeben. „Mit dem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass forstwirtschaftliche Vereinigungen wie der Waldbauverein das Holz ihrer Mitglieder vermarkten können,“ betont Mechthild Heil. Die Christdemokratin stellte erfreut fest, dass auch der Walbauverein es für zweckmäßig hält, die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung wie bisher durch die Länder zu regeln. Dies ist auch Inhalt des novellierten Bundeswaldgesetzes.