17. Febru­ar 2011

Fruchtjogurt ohne Früchte, Käse ohne Milch und Kunstfleisch aus Resten: Solche Verbrauchertäuschungen sind nicht mehr hinnehmbar — Neues Internetportal schützt Verbraucher vor Täuschungen

Das von Bun­des­ver­brau­cher­mi­nis­te­rin Ilse Aigner ins Leben geru­fe­ne Inter­net­por­tal „lebensmittelklarheit.de“ wird im Früh­jahr frei­ge­schal­tet. Dazu erklärt die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mecht­hild Heil:„Fruchtjogurt ohne Früch­te, Käse ohne Milch und Kunst­fleisch aus Res­ten: Sol­che Ver­brau­cher­täu­schun­gen sind nicht mehr hin­nehm­bar. Des­halb begrüßt die CDU/C­­SU-Frak­­ti­on den Vor­stoß von Bun­des­ver­brau­cher­mi­nis­te­rin Ilse Aigner, das Inter­net­por­tal — trotz Kri­tik ein­zel­ner Wirt­schafts­ver­bän­de — wie geplant einzuführen.Wir müs­sen Wahr­heit und Klar­heit bei der Kenn­zeich­nung von Lebens­mit­teln för­dern. Ver­brau­cher­täu­schun­gen bei Lebens­mit­teln sol­len der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Das vom Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band zusam­men mit der Ver­brau­cher­zen­tra­le Hes­sen­be­trie­be­ne Por­tal ist der rich­ti­ge Weg, um Kun­den zu infor­mie­ren und ihnen ein trans­pa­ren­tes Dis­kus­si­ons­fo­rum zu bie­ten. Davor soll­te die Wirt­schaft kei­ne Angst haben. Ver­brau­cher, Indus­trie und Poli­tik kön­nen hier zusam­men­ar­bei­ten. Das Por­tal ist so kon­zi­piert, dass ein fai­rer und sach­be­zo­ge­ner Dia­log zwi­schen Wirt­schaft und Ver­brau­chern gewähr­leis­tet ist. Die Inter­­net-Sei­­te wird durch eine erfah­re­ne und fach­kun­di­ge Redak­ti­on mode­riert. Ver­brau­cher wer­den auf­ge­klärt, und Unter­neh­men erhal­ten die Mög­lich­keit, bin­nen sie­ben Tagen Stel­lung zu Täu­schungs­vor­wür­fen abzugeben.Gerade Unter­neh­men, die sich an Recht und Gesetz hal­ten, gibt die­se Inter­net­sei­te eine Chan­ce der Prä­sen­ta­ti­on. Die weni­gen schwar­zen Scha­fe, die sich mit Tricks und Täu­schung Vor­tei­le ver­schaf­fen wol­len, wer­den benannt. Die Ergeb­nis­se des Dia­logs mit Ver­brau­chern kön­nen zudem als Basis für mög­li­che Ver­bes­se­run­gen des euro­päi­schen Lebens­mit­tel­rechts die­nen und auf­zei­gen, in wel­chen Berei­chen noch Hand­lungs­be­darf besteht.Die Sor­gen der Lebens­mit­tel­bran­che, etwa dass kon­kur­rie­ren­de Unter­neh­men die Sei­ten für fal­sche Anschul­di­gun­gen miss­brau­chen, neh­men wir ernst und beglei­ten die Ent­wick­lung konstruktiv.“