6. März 2012

Mechthild Heil MdB (CDU) — Sexuelle Übergriffe in Abhängigkeitsverhältnissen wirksam bestrafen

Anläss­lich einer Kon­fe­renz aller Frau­en aus den Bun­des­tags­frak­tio­nen von CDU/CSU und FDP erör­ter­te die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil mit Jus­tiz­mi­nis­te­rin Sabi­ne Leu­­theu­­ser-Schnar­­ren­­ber­­ger den umstrit­te­nen Frei­spruch eines Leh­rers, der eine sexu­el­le Bezie­hung zu einer 14 jäh­ri­gen Schü­le­rin hat­te. Er wur­de frei­ge­spro­chen, weil er nur als Ver­tre­tungs­leh­rer die Schü­le­rin unter­rich­te­te und das Gericht der Mei­nung war, sie sei ihm daher nicht zur Erzie­hung im Sin­ne des Straf­ge­setz­bu­ches anver­traut. Die­ses Urteil wur­de bun­des­weit als Fehl­ur­teil auf­ge­nom­men. Der Gesetz­ge­ber ist nun gefor­dert mit einer Klar­stel­lung künf­ti­gen Fehl­ur­tei­len vor­zu­beu­gen. Das könn­te im Straf­recht durch den Bund und im Schul­recht durch die Län­der gesche­hen. Minis­te­rin Leu­­theu­­ser-Schnar­­ren­­ber­­ger stell­te gegen­über Heil eine Geset­zes­än­de­rung in Aus­sicht. ”Eltern und Jugend­li­che müs­sen sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass sexu­el­le Über­grif­fe in Abhän­gig­keits­ver­hält­nis­sen unwei­ger­lich straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen haben. Ich freue mich, dass dies Posi­ti­on vom Minis­te­ri­um geteilt wird,” sagt Mecht­hild Heil abschließend.