19. Juni 2012

CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil zur Ablehnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreements — Ablehnung von ACTA: nicht im Sinne des Verbraucherschutzes

Das Euro­pa­par­la­ment hat das Urhe­ber­rechts­ab­kom­men Anti-Coun­­ter­­fei­t­ing Trade Agree­ment, kurz ACTA abge­lehnt. Dazu erklärt die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mecht­hild Heil: „Es ist rich­tig, dass das euro­päi­sche Par­la­ment ACTA mit Blick auf die inter­net­be­zo­ge­nen Rege­lun­gen abge­lehnt hat. Die­se hät­ten Deutsch­land ohne­hin nicht zu Ver­än­de­rung an der aktu­el­len Rechts­la­ge ver­pflich­tet. Es ist pro­ble­ma­tisch, wenn sol­che Ver­trä­ge wie ein Geheim­ab­kom­men aus­ge­ar­bei­tet wer­den. Dies schafft kein Ver­trau­en in der Bevölkerung.Aus ver­brau­cher­po­li­ti­scher Sicht ist die Bekämp­fung von Pro­dukt­pi­ra­te­rie und Mar­ken­fäl­schung wie sie ACTA vor­ge­se­hen hat, wich­tig. Die­ser Bereich ist in der öffent­li­chen Dis­kus­si­on um Acta viel zu wenig beleuch­tet worden.Mit ACTA hät­ten wir unse­re hohen euro­päi­schen Stan­dards zum Schutz geis­ti­gen Eigen­tums expor­tie­ren kön­nen. Unse­re Märk­te in Euro­pa und auf der Welt wer­den von gefälsch­ten Pro­duk­ten über­schwemmt. Mil­lio­nen von Ver­brau­chern kau­fen min­der­wer­ti­ge Pro­duk­te, die zum Teil gesund­heits­ge­fähr­dend sind. Der bekann­te Mar­ken­na­me bei gefälsch­ten Pro­duk­ten führt die Ver­brau­cher in die Irre, denn er ver­lässt sich auf den guten Mar­ken­na­men. Das kann sehr schnell gefähr­lich wer­den, wenn es sich bei­spiels­wei­se um min­der­wer­ti­ge Auto- oder Maschi­nen­tei­le oder um Medi­ka­men­te han­delt.ACTA wäre nur ein klei­ner Schritt zur Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on gewe­sen, da die Haupt­ver­ur­sa­cher Chi­na und Indi­en das Abkom­men nicht unter­zeich­net hät­ten. Aber auch mit einem klei­nen ers­ten Schritt, macht man sich auf den rich­ti­gen Weg. Das euro­päi­sche Par­la­ment ist auf­ge­ru­fen, die­ses The­ma unab­hän­gig von ACTA zu lösen.”