14. Dezem­ber 2012

Mechthild Heil MdB (CDU) weist Kritik von Petra Elsner MdL (SPD) zurück — Leistungen von Klein- und Obstbrennern werden weiterhin anerkannt

Die CDU-Bundestags¬abgeordnete des Wahl­krei­ses und Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on Mecht­hild Heil MdB weist die Kri­tik von Petra Elser MdL (SPD) an der Abschaf­fung des Brannt­wein­mo­no­pols scharf zurück. Unter der Über­schrift „Streu­obst­wie­sen gefähr­det“ hat­te Els­ner die­sen Beschluss kri­ti­siert, obwohl er in Ein­klang mit einem gemein­sa­men Antrag der Bun­des­tags­frak­tio­nen von SPD und CDU/CSU aus dem Jahr 2008 – zu Zei­ten der Gro­ßen Koali­ti­on — steht. Unter dem Titel „Zukunft des Brannt­wein­mo­no­pols nach 2010“ wur­de damals gemein­sam gefor­dert, dass „die EU-Kom­­mis­­si­on in dem von ihr bis Ende 2009 zu erstel­len­den Bericht zur Eva­lu­ie­rung der bis­he­ri­gen Bei­hil­fen im Rah­men des Brannt­wein­mo­no­pols die Ver­län­ge­rung der gel­ten­den EG-beihilferecht¬lichen Aus­nah­me­re­ge­lung in der Ver­ord­nung über die ein­heit­li­che gemein­sa­me Markt­or­ga­ni­sa­ti­on für Agrar­pro­duk­te um wei­te­re sie­ben Jah­re bis 2017 vor­schlägt.“ Mecht­hild Heil erin­nert an die Vor­ge­schich­te die­ses Beschlus­ses: „Im Jahr 1919 hat Kai­ser Wil­helm II das Gesetz für das Deut­sche Brannt­wein­mo­no­pol wegen der Ver­knap­pung von Brannt­wein im ers­ten Welt­krieg unter­zeich­net. Nach Auf­fas­sung der EU-Kom­­mis­­si­on sorgt die­se Bei­hil­fe aller­dings für eine Wett­be­werbs­ver­zer­rung im euro­päi­schen Bin­nen­markt. Das Brannt­wein­mo­no­pol soll­te des­halb schon Ende 2010 abge­schafft wer­den. Durch ihre geschick­te Ver­hand­lun­gen konn­te die Bun­des­re­gie­rung eine Ver­län­ge­rung bis Ende 2017 errei­chen. Mit dem Gesetz zur Abschaf­fung des Brannt­wein­mo­no­pols kom­me Deutsch­land die­ser Ver­pflich­tung nach, das Mono­pol nach 2017 abzu­schaf­fen. „Da aber die Leis­tun­gen der Klein- und Obst­bren­ner für die Pfle­ge öko­lo­gisch wert­vol­ler Streu­obst­be­stän­de und den Erhalt der Kul­tur­land­schaft aner­kennt wer­den sol­len“, so Mecht­hild Heil, „sieht der Gesetz­ent­wurf vor, dass sie ihre Brenn­kon­tin­gen­te behal­ten dür­fen und ihre Destil­la­te wei­ter­hin einem ermä­ßig­ten Brannt­wein­steu­er­satz — künf­tig: Alko­hol­steu­er­satz –unter­lie­gen“. Daher kann die Christ­de­mo­kra­tin die Ver­laut­ba­rung ihrer SPD-Kol­­le­­gin nur als unsach­li­che Panik­ma­che ein­ord­nen. „Es gibt auch nach 2017 gute Zukunfts-per­spek­­ti­­ven für Klein- und Obst­bren­ne­rei­en, sofern die Betrie­be die vor­han­de­nen Chan­cen nut­zen,“ betont Heil abschließend.