15. Janu­ar 2013

Bewährte Wasserversorgung in kommunaler Trägerschaft — Mechthild Heil MdB (CDU): „Sichere Wasserversorgung nicht auf´s Spiel setzen!“

Zu dem aktu­ell im EU-Aus­­­schuss für Bin­nen­markt und Ver­brau­cher­schutz bera­te­nen Ent­wurf für eine Richt­li­nie zur Kon­zes­si­ons­ver­ga­be erklärt die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on Mecht­hild Heil MdB: „In den letz­ten Mona­ten hat der seit einem Jahr vor­lie­gen­de Vor­schlag der Kom­mis­si­on über die Ver­ga­be von Kon­zes­sio­nen für Auf­re­gung gesorgt. Der geplan­te ein­heit­li­che Rechts­rah­men ist zu begrü­ßen, aller­dings sind vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ver­un­si­chert, da der vor­lie­gen­de Ent­wurf auch öffent­li­che Güter, spe­zi­ell die Ver­sor­gung mit Was­ser, berührt.“[MEHR]Es bestehe die Befürch­tung, so Heil, dass nach einer Pri­va­ti­sie­rung nur noch die hohen Ren­di­ten im Vor­der­grund ste­hen und die bis­her hohe Qua­li­tät der Was­ser­ver­sor­gung lei­den könn­te, weil not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen in die Infra­struk­tur, also das Lei­tungs­netz, aus rei­nem Gewinn­stre­ben unter­blei­ben könn­ten. Diver­se unrühm­li­che Bei­spie­le fehl­ge­schla­ge­ner Pri­va­ti­sie­run­gen im In- und Aus­land legen nahe, dass pri­va­te Unter­neh­men nicht immer wirt­schaft­li­cher arbei­ten als die öffent­li­che Hand. Das gilt ins­be­son­de­re, wenn sie gleich­zei­tig das Gemein­wohl im Blick behal­ten sol­len, wie dies bei einem so lebens­wich­ti­gen Gut wie Was­ser not­wen­dig ist. Die Christ­de­mo­kra­tin aus Ander­nach ver­weist dabei ins­be­son­de­re auf die bewähr­te Was­ser­ver­sor­gung in kom­mu­na­ler Trä­ger­schaft in Ihrem Wahl­kreis Ahrweiler/Mayen.Aus ver­brau­cher­po­li­ti­scher Sicht muss in der Richt­li­nie zur Kon­zes­si­ons­ver­ga­be klar gere­gelt sein, dass die Kom­mu­nen die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit öffent­li­chen Gütern wei­ter­hin in allei­ni­ger Ver­ant­wor­tung durch­füh­ren kön­nen. Nur, wenn zwin­gen­de Grün­de dafür spre­chen, soll­te eine Pri­va­ti­sie­rung in Betracht gezo­gen wer­den. In die­sem Fall muss die Kom­mu­ne aber kla­re Vor­ga­ben zu Qua­li­täts­stan­dards, not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen in die Infra­struk­tur, Instand­hal­tun­gen und Preis­kal­ku­la­ti­on machen können.Das Ver­trau­en in die siche­re Bereit­stel­lung von sau­be­rem und gesund­heit­lich ein­wand­frei­em Was­ser ist ein hohes Gut, das wir nicht ohne Not gefähr­den dür­fen. Aus mei­ner Sicht soll­te die Was­ser­ver­sor­gung daher aus grund­sätz­li­chen Erwä­gun­gen nicht zum Spe­ku­la­ti­ons­ob­jekt werden.“