3. März 2013

Mechthild Heil MdB, Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum „Pferdefleisch-Skandal“ — Christlich-liberale Koalition reagiert sofort auf unzureichende Behördeninformation

Die seit Sep­tem­ber 2012 gel­ten­den Rege­lun­gen zur Ver­öf­fent­li­chung von Ver­stö­ßen gegen lebens­mit­tel­recht­li­che Vor­schrif­ten wer­den von den zustän­di­gen Behör­den in den Län­dern nicht aus­rei­chend umge­setzt“, so die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mecht­hild Heil. Daher wird die Regie­rungs­ko­ali­ti­on im Hin­blick auf den Pfer­­de­f­leisch-Skan­­dal das Lebens­­­mi­t­­tel- und Fut­ter­mit­tel­ge­setz­buch ändern. „Obwohl die Geset­zes­la­ge auch bis­her klar war, haben sich nicht alle Län­der­be­hör­den an die­se Vor­ga­be gehal­ten. Daher haben wir an der Stell­schrau­be gedreht und die letz­ten Unklar­hei­ten besei­tigt“ erläu­tert die Christ­de­mo­kra­tin. Bis­her sind die zustän­di­gen Behör­den ver­pflich­tet, alle Rechts­ver­stö­ße durch Grenz­wert­über­schrei­tun­gen von sich aus zu ver­öf­fent­li­chen. Auch sons­ti­ge Ver­stö­ße, zum Bei­spiel gegen Hygie­ne­vor­schrif­ten oder den Täu­schungs­schutz, müs­sen ver­öf­fent­licht wer­den, wenn es sich um einen Ver­stoß nicht nur uner­heb­li­chen Aus­ma­ßes oder einen wie­der­hol­ten Ver­stoß han­delt und ein Buß­geld von min­des­tens 350 Euro zu erwar­ten ist. Die neue Rege­lung sieht nun vor, dass die zustän­di­ge Behör­de auch dann ver­öf­fent­li­chen soll, wenn die Gefahr der Täu­schung für die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher besteht, egal ob ein Buß­geld zu erwar­ten ist oder nicht. „Damit schlie­ßen wir die letz­ten Hin­ter­tü­ren. Die Län­der selbst sind in der Ver­ant­wor­tung, weil die­se Kon­trol­len, Ahn­dun­gen und Ver­öf­fent­li­chun­gen Län­der­sa­che sind. Die­se müs­sen für eine auf­ga­ben­an­ge­mes­se­ne Sach- und Per­so­nal­aus­stat­tung ihrer Behör­den sor­gen,“ bekräf­tigt Mecht­hild Heil. Es sei nicht zu akzep­tie­ren, dass Rhein­­land-Pfalz bis­lang kei­ne Ver­öf­fent­li­chung ver­an­lasst hat, wäh­rend etwa in Bay­ern 113 Ver­stö­ße ver­öf­fent­licht wur­den. „In unse­rem Bun­des­land wer­den lei­der wich­ti­ge Ver­brau­cher­infor­ma­tio­nen zurück gehal­ten,“ so die Ver­brau­cher­schutz­po­li­ti­ke­rin abschließend.