21. März 2013

Mechthild Heil MdB (CDU):“ Ein guter Tag für das Ehrenamt in Deutschland“ — Steuerliche Förderung verbessert, Haftungsregelungen optimiert

Die uni­ons­ge­führ­te Koali­ti­on hat am Frei­tag im Deut­schen Bun­des­tag das Gesetz zur Stär­kung des Ehren­am­tes beschlos­sen. In dem Gesetz geht es um deut­li­che Ver­bes­se­run­gen für die ehren­amt­lich Täti­gen und gemein­nüt­zi­gen Ver­ei­ne, Orga­ni­sa­tio­nen und Stif­tun­gen im steu­er- und zivil­recht­li­chen Bereich. „Der Bun­des­tag hat jetzt wich­ti­ge Ver­bes­se­run­gen für ehren­amt­lich Täti­ge auf den Weg gebracht. Vor allem durch eine ver­bes­ser­te steu­er­li­che För­de­rung, aber auch durch eine Opti­mie­rung bei den Haf­tungs­re­ge­lun­gen des Zivil­rechts wol­len wir die gesell­schaft­li­che Aner­ken­nung des Enga­ge­ments der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zum Aus­druck brin­gen,“ erklärt dazu die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil. Die steu­er­freie Übungs­lei­ter­pau­scha­le wird von 2.100 Euro auf 2.400 Euro erhöht. Nach Inkraft­tre­ten des Geset­zes wird geprüft, wel­che Pau­scha­lie­run­gen und Ver­ein­fa­chun­gen auch für ehren­amt­lich täti­ge Feu­er­wehr­leu­te mög­lich sind. Ehren­amt­li­che Vor­stands­mit­glie­der, Schieds­rich­ter, Platz­ord­ner oder sons­ti­ge beson­ders enga­gier­te Per­so­nen erhal­ten die Ehren­amts­pau­scha­le, wel­che wir von 500 Euro auf 720 Euro ange­ho­ben haben. Ein­nah­men unter­halb die­ser Gren­zen unter­lie­gen weder der Steu­er- noch der Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht. Dies ist gleich­zei­tig auch eine Ent­las­tung von Büro­kra­tie, betont Heil.Bürgerschaftliches Enga­ge­ment wird zu gro­ßen Tei­len durch Ver­ei­ne und Stif­tun­gen erbracht. Der Gesetz­ent­wurf ent­hält daher unter ande­rem auch deut­li­che Fle­xi­bi­li­sie­run­gen bei der Rück­la­gen­bil­dung und der Mit­tel­ver­wen­dung. Die Umsatz­gren­ze für die Klas­si­fi­zie­rung von sport­li­chen Ver­an­stal­tun­gen eines Sport­ver­eins als Zweck­be­trieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro ange­ho­ben. Ziel ist, die eher am Brei­ten­sport ori­en­tier­ten Ver­ei­ne von Büro­kra­tiel­as­ten zu ent­bin­den. Bei klei­ne­ren Ver­an­stal­tun­gen ent­fällt die Pflicht, die Aus­ga­ben detail­liert dem steu­er­pflich­ti­gen bzw. dem steu­er­frei­en Bereich zuzu­ord­nen. Nach Prü­fung erhal­ten die Ver­ei­ne eine rechts­ver­bind­li­che Beschei­ni­gung dar­über, ob die Sat­zung den Vor­schrif­ten der Abga­ben­ord­nung ent­spricht. In der Abga­ben­ord­nung wird die Mit­tel­ver­wen­dungs­frist um ein wei­te­res Jahr aus­ge­dehnt, um den Druck der Orga­ni­sa­tio­nen, die ideel­len Mit­tel zeit­nah ein­zu­set­zen, zu senken.„Insgesamt haben wir ein breit auf­ge­stell­tes Maß­nah­men­pa­ket ver­ab­schie­det,“ so Mecht­hild Heil abschlie­ßend, „um das Ehren­amt wei­ter attrak­tiv zu hal­ten und unse­re Ver­ei­ne in ihrem Dienst für die Gemein­schaft zu stärken.“