Mechthild Heil MdB (CDU):“ Ein guter Tag für das Ehrenamt in Deutschland“ — Steuerliche Förderung verbessert, Haftungsregelungen optimiert
Die unionsgeführte Koalition hat am Freitag im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes beschlossen. In dem Gesetz geht es um deutliche Verbesserungen für die ehrenamtlich Tätigen und gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Stiftungen im steuer- und zivilrechtlichen Bereich. „Der Bundestag hat jetzt wichtige Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige auf den Weg gebracht. Vor allem durch eine verbesserte steuerliche Förderung, aber auch durch eine Optimierung bei den Haftungsregelungen des Zivilrechts wollen wir die gesellschaftliche Anerkennung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck bringen,“ erklärt dazu die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird von 2.100 Euro auf 2.400 Euro erhöht. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird geprüft, welche Pauschalierungen und Vereinfachungen auch für ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute möglich sind. Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, Schiedsrichter, Platzordner oder sonstige besonders engagierte Personen erhalten die Ehrenamtspauschale, welche wir von 500 Euro auf 720 Euro angehoben haben. Einnahmen unterhalb dieser Grenzen unterliegen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Dies ist gleichzeitig auch eine Entlastung von Bürokratie, betont Heil.Bürgerschaftliches Engagement wird zu großen Teilen durch Vereine und Stiftungen erbracht. Der Gesetzentwurf enthält daher unter anderem auch deutliche Flexibilisierungen bei der Rücklagenbildung und der Mittelverwendung. Die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Ziel ist, die eher am Breitensport orientierten Vereine von Bürokratielasten zu entbinden. Bei kleineren Veranstaltungen entfällt die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem steuerfreien Bereich zuzuordnen. Nach Prüfung erhalten die Vereine eine rechtsverbindliche Bescheinigung darüber, ob die Satzung den Vorschriften der Abgabenordnung entspricht. In der Abgabenordnung wird die Mittelverwendungsfrist um ein weiteres Jahr ausgedehnt, um den Druck der Organisationen, die ideellen Mittel zeitnah einzusetzen, zu senken.„Insgesamt haben wir ein breit aufgestelltes Maßnahmenpaket verabschiedet,“ so Mechthild Heil abschließend, „um das Ehrenamt weiter attraktiv zu halten und unsere Vereine in ihrem Dienst für die Gemeinschaft zu stärken.“