26. Febru­ar 2015

Mechthild Heil MdB und Guido Ernst MdL (CDU) begrüßen Erleichterung für Sportbereich — Kein Mindestlohn für Vertragsspieler

Die bei­den CDU-Par­la­­men­­ta­ri­er Mecht­hild Heil MdB und Gui­do Ernst MdL begrü­ßen nach­hal­tig den jetzt gefun­de­nen Kom­pro­miss für die Umset­zung des Min­dest­lohn­ge­set­zes in Sport­ver­ei­nen. Danach gilt für Ver­trags­spie­ler künf­tig der Min­dest­lohn nicht, auch wenn die Ver­trags­spie­ler bei der Mini­­job-Zen­­tra­­le von ihren Ver­ei­nen ange­mel­det wur­den. Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Wolf­gang Schäub­le hat zuge­stimmt, dass der Zoll künf­tig Ver­trags­spie­ler nicht kon­trol­liert. Heil und Ernst sehen dar­in einen Erfolg für die Beharr­lich­keit der letz­ten Wochen: die Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin hat auf Inter­ven­ti­on der Uni­on wich­ti­ge Punk­te beim Min­dest­lohn zu Guns­ten von Ehren­amt­li­chen nach­ge­bes­sert. „Wir begrü­ßen die­se Rich­tungs­än­de­rung der Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin. Die Uni­on hat immer wie­der dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das Min­dest­lohn­ge­setz bei den Sport­ver­ei­nen gro­ße Pro­ble­me ver­ur­sacht. Für den deut­schen Sport ist es ganz wich­tig, dass Rege­lun­gen gefun­den wer­den, die die beson­de­ren Bedin­gun­gen im Sport und im Ver­eins­we­sen ange­mes­sen berück­sich­ti­gen,“ so Mecht­hild Heil und Gui­do Ernst übereinstimmend.Zur Erläu­te­rung: bei Ver­trags­spie­lern han­delt es sich nicht um ein Arbei­t­­neh­­mer-Arbei­t­­ge­­ber-Ver­­häl­t­­nis. Viel­mehr wol­len die Ver­ei­ne den Spie­ler, der in der Regel 250 Euro erhält, nur inso­weit an den Ver­ein bin­den, dass er nicht in der Win­ter­pau­se zu einem ande­ren Club wech­selt. Des­halb ist hier eine Aus­nah­me­re­ge­lung gerecht­fer­tigt. Bei ande­ren ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten, für die in den Ver­ei­nen eine Auf­wands­ent­schä­di­gung oder Aus­la­gen­er­satz gezahlt wird, gilt das Min­dest­lohn­ge­setz dann nicht, wenn die ehren­amt­li­che Tätig­keit im Mit­tel­punkt steht und nicht der Erhalt einer finan­zi­el­len Geld­leis­tung. In den Fäl­len, in denen ehren­amt­lich Täti­ge bei der Mini­­job-Zen­­tra­­le ange­mel­det sind, emp­feh­len das Arbeits­mi­nis­te­ri­um und die Sport­ver­bän­de, die­ses rück­gän­gig zu machen. Dann gilt auch für die­se ehren­amt­lich Täti­gen das Min­dest­lohn­ge­setz nicht.Mechthild Heil dazu abschlie­ßend „Mit dem heu­ti­gen Kom­pro­miss schaf­fen wir Recht­si­cher­heit für die Ver­ei­ne. Ins­be­son­de­re erspa­ren wir den Clubs umfang­rei­che Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten, die zu einem zu gro­ßen Büro­kra­tie­auf­wand im Ehren­amt geführt hät­ten.“ Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te ver­weist aber auch dar­auf, dass sie nach wie vor auch die wei­te­re Über­prü­fung der Min­dest­lohn­kon­trol­len in ande­ren Berei­chen für erfor­der­lich hält, um eine über­bor­den­de Büro­kra­tie zu verhindern.