17. Febru­ar 2016

Heil: Kein Nachweis für begrenzte Lebensdauer bei technischen Produkten

Das Öko-Ins­ti­­tut und das Insti­tut für Land­tech­nik der Uni­ver­si­tät haben im Auf­trag des Umwelt­bun­des­am­tes (UBA) eine Stu­die zur soge­nann­ten geplan­ten Obso­les­zenz ver­öf­fent­licht. Die Stu­die uter­sucht, inwie­weit die Lebens­dau­er eines Pro­dukts mög­li­cher­wei­se durch den Her­stel­ler begrenzt wur­de. Dazu erklärt die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on Mecht­hild Heil:
“Die Stu­die fin­det kei­nen Anhalts­punkt, dass Her­stel­ler geplan­ten Ver­schleiß in tech­ni­sche Pro­duk­te ein­bau­en. Rich­tig ist aber, dass Pro­duk­te auf eine bestimm­te Gebrauchs­dau­er aus­ge­legt wer­den. Wie lan­ge die­se ist, kann der Ver­brau­cher lei­der nicht immer ein­fach erken­nen. Ein ers­ter Anhalts­punkt bie­tet die Garan­tie­zeit des Her­stel­lers, die in man­chen Fäl­len deut­lich über das gesetz­li­che Maß hinausgeht.
Eine Her­stel­ler­infor­ma­ti­on über die mög­li­che Nut­zungs­dau­er wäre des­halb wün­schens­wert. Sie wür­de dem Ver­brau­cher hel­fen, eine für sich pas­sen­de Kauf­ent­schei­dung zu tref­fen. Zudem kann man sich heu­te gegen rela­tiv gerin­gen Auf­preis bei vie­len Anbie­tern die Garan­tie ver­län­gern lassen.”