19. Febru­ar 2016

Winkelmeier-Becker/Heil: Bargeldobergrenze droht Verbraucherrechte zu beschneiden

Im  Deut­schen Bun­des­tag wird über den Vor­schlag für eine Bar­geld­ober­gren­ze dis­ku­tiert. Bar­zah­lun­gen sol­len hier­nach in der EU auf 5.000 € begrenzt wer­den. Hier­zu erklä­ren die rechts- und ver­brau­cher­po­li­ti­sche Spre­che­rin der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Eli­sa­beth Win­kel­­mei­er-Becker, und die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te Mecht­hild Heil:
“Geld­wä­sche ist ein schwer­wie­gen­des Pro­blem und begüns­tigt Kri­mi­na­li­tät aller Art und auch die Finan­zie­rung von Ter­ror­grup­pen. Daher ist es wich­tig, die­se kri­mi­nel­le Machen­schaf­ten zu unter­bin­den. Am Ende darf aber nicht der „glä­ser­ne Ver­brau­cher“ ste­hen. Jede gesetz­li­che Ein­schrän­kung von Bar­geld­zah­lung trifft die Ver­brau­cher. Daher gilt es immer abzu­wä­gen, ob eine Ein­schrän­kung der Frei­heit, die Sicher­heit deut­lich erhöht.
Wenn der Zah­lungs­ver­kehr fast nur noch elek­tro­nisch über eine Bank oder einen Bezahl­dienst abge­wi­ckelt wer­den kann, haben die­se Dienst­leis­ter Daten, die die Erstel­lung umfas­sen­der Daten­pro­fi­le der Ver­brau­cher erlau­ben. Bar­geld hin­ge­gen ist schon „geleb­ter Ver­­­brau­cher-Daten­­­schutz“. Eine Abschaf­fung des Bar­gelds, wie zuwei­len gefor­dert, steht für uns nicht zur Debatte.
Zudem sorgt der Zah­lungs­ver­kehr mit Bar­geld für mehr Trans­pa­renz in der Haus­halts­kas­se, als etwa Kar­ten­zah­lung. Dies trägt dazu bei, die Ver­brau­cher vor unbe­dach­ten Aus­ga­ben und damit dem Ein­stieg in die Schul­den­fal­le zu schützen.”