Mechthild Heil begrüßt die Zustimmung zum Tabakerzeugnisgesetz
Der Bundestag verabschiedete heute das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakprodukte und verwandte Erzeugnisse. Damit mündet die lange fachliche Diskussion in einem Gesetz, das sowohl Verbraucherinteressen als auch wirtschaftliche Belange berücksichtigt.
Nach langen und intensiven Beratungen wurde am heutigen Tag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse im Bundestag beschlossen. Damit erfolgt die Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht und für die produzierenden und vertreibenden Unternehmen wird Rechtssicherheit geschaffen.
Das Gesetz enthält neue Regelungen für kombinierte Warn- und Bildhinweise auf Verpackungen. Daneben werden Zigaretten und Drehtabak verboten, die ein charakteristisches Aroma haben, typisches Beispiel sind Zigaretten mit Mentholzusatz. Mechthild Heil: ” Menthol klingt gesund, führt aber nur dazu, dass sich die Bronchien öffnen und so das Nikotin tiefer eindringen kann. Ein Beispiel dafür, dass die Umsetzung einen großen Schritt im gesundheitlichen Verbraucherschutz darstellt. Gleichzeitig haben die von den Änderungen betroffenen Unternehmen in der Region nun die Sicherheit, bis wann die Umstellung der Produktion gemäß den neuen Vorgaben zu erfolgen hat.“
Ebenfalls enthält das Gesetz Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit und Verpackungsgestaltung von nikotinhaltigen E‑Zigaretten und E‑Wasserpfeifen, die seit kurzem zu den Tabakerzeugnissen gezählt werden.
Auch hinsichtlich der Werbeverbote werden E‑Zigaretten mit Tabakerzeugnissen gleich bewertet. Hier wird eine vorhandene Rechtslücke geschlossen