25. Febru­ar 2016

Mechthild Heil begrüßt die Zustimmung zum Tabakerzeugnisgesetz

Der Bun­des­tag ver­ab­schie­de­te heu­te das Gesetz zur Umset­zung der Richt­li­nie über Tabak­pro­duk­te und ver­wand­te Erzeug­nis­se. Damit mün­det die lan­ge fach­li­che Dis­kus­si­on in einem Gesetz, das sowohl Ver­brau­cher­inter­es­sen als auch wirt­schaft­li­che Belan­ge berücksichtigt. 
Nach lan­gen und inten­si­ven Bera­tun­gen wur­de am heu­ti­gen Tag das Gesetz zur Umset­zung der Richt­li­nie über Tabak­er­zeug­nis­se und ver­wand­te Erzeug­nis­se im Bun­des­tag beschlos­sen. Damit erfolgt die Umset­zung der euro­päi­schen Richt­li­nie in deut­sches Recht und für die pro­du­zie­ren­den und ver­trei­ben­den Unter­neh­men wird Rechts­si­cher­heit geschaffen.
Das Gesetz ent­hält neue Rege­lun­gen für kom­bi­nier­te Warn- und Bild­hin­wei­se auf Ver­pa­ckun­gen. Dane­ben wer­den Ziga­ret­ten und Dreh­ta­bak ver­bo­ten, die ein cha­rak­te­ris­ti­sches Aro­ma haben, typi­sches Bei­spiel sind Ziga­ret­ten mit Ment­hol­zu­satz. Mecht­hild Heil: ” Men­thol klingt gesund, führt aber nur dazu, dass sich die Bron­chi­en öff­nen und so das Niko­tin tie­fer ein­drin­gen kann. Ein Bei­spiel dafür, dass die Umset­zung einen gro­ßen Schritt im gesund­heit­li­chen Ver­brau­cher­schutz dar­stellt. Gleich­zei­tig haben die von den Ände­run­gen betrof­fe­nen Unter­neh­men in der Regi­on nun die Sicher­heit, bis wann die Umstel­lung der Pro­duk­ti­on gemäß den neu­en Vor­ga­ben zu erfol­gen hat.“
Eben­falls ent­hält das Gesetz Vor­schrif­ten zu Inhalts­stof­fen, Pro­dukt­si­cher­heit und Ver­pa­ckungs­ge­stal­tung von niko­tin­hal­ti­gen E‑Zigaretten und E‑Wasserpfeifen, die seit kur­zem zu den Tabak­er­zeug­nis­sen gezählt werden.
Auch hin­sicht­lich der Wer­be­ver­bo­te wer­den E‑Zigaretten mit Tabak­er­zeug­nis­sen gleich bewer­tet. Hier wird eine vor­han­de­ne Rechts­lü­cke geschlossen