3. März 2016

Mechthild Heil begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts

(Ber­lin, Wahl­kreis 199 ‑Ahrweiler/Mayen, 03. März 2016). Das Bun­des­ka­bi­nett hat am gest­ri­gen Mitt­woch einen Gesetz­ent­wurf zur Reform des Bau­ver­trags­rech­tes beschlos­sen. Dabei steht der Ver­brau­cher­schutz klar im Vor­der­grund. Mit dem Ent­wurf wer­den die Reche der Bau­her­ren gestärkt. Die Ände­run­gen wir­ken sich im gesam­ten Zeit­raum eines Haus­baus aus, sie betref­fen den Ver­trags­ab­schluss und sei­ne Vor­be­rei­tung sowie den Ver­lauf der Ver­trags­er­fül­lung. Oft­mals ändern sich auch die Wün­sche und Bedürf­nis­se des Bau­her­ren­wäh­rend der Rea­li­sie­rung, hier ermög­licht der Geset­zes­ent­wurf Bau­her­ren und Unter­neh­mern leich­ter zu ein­ver­nehm­li­chen Lösun­gen zu kommen. 
Mecht­hild Heil: “Die meis­ten Men­schen tref­fen in ihrem Leben nur ein ein­zi­ges Mal die Ent­schei­dung ein Haus zu bau­en. Der dafür auf­ge­nom­me­ne Kre­dit wird oft über Jahr­zehn­te abbe­zahlt. Eine sol­che Ent­schei­dung soll­te gut bedacht sein und nicht über­stürzt wer­den. Daher gibt das Gesetz Ver­brau­chern ein 14-tägi­­ges Wider­rufs­recht des Bau­ver­tra­ges. Hier wur­de ein guter Ent­wurf zum Schut­ze der Ver­brau­cher vor­ge­legt und ich begrü­ße die bal­di­ge Verabschiedung.“ 
Künf­tig müs­sen Bau­un­ter­neh­mer ihren Kun­den vor Ver­trags­ab­schluss eine detail­lier­te Bau­be­schrei­bung zur Ver­fü­gung stel­len. Der Kun­de kann so die Ange­bo­te unter­schied­li­cher Anbie­ter bes­ser ver­glei­chen. Gleich­zei­tig redu­zie­ren die­se Bau­be­schrei­bun­gen teil­wei­se lang­wie­ri­ge juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Bau­her­ren und den betei­lig­ten Unter­neh­men und Hand­wer­kern über den genau­en Umfang der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen. Auch die Vor­aus­set­zun­gen und Rechts­fol­gen der Kün­di­gung eines Bau­ver­tra­ges aus bestimm­ten Grün­den wer­den klar und nach­voll­zieh­bar gere­gelt. Der Geset­zes­ent­wurf deckt somit wich­ti­ge Aspek­te des Ver­brau­cher­schut­zes ab und schafft gleich­zei­tig die Schaf­fung kla­re­rer Geschäfts­be­din­gun­gen für die betei­lig­ten Unternehmen.