10. Juni 2016

Koalitionsbeschluss zum Teilhabegesetz: Zusage über fünf Milliarden Euro Entlastung pro Jahr bringt Planungssicherheit für Kommunen

Der Koali­ti­ons­aus­schuss Anfang Juni 2016 brach­te eine wich­ti­ge Bot­schaft für alle Kom­mu­nen in Deutsch­land: Die geplan­te Ent­las­tung von fünf Mil­li­ar­den Euro pro Jahr ab 2018 kommt. Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil begrüß­te es in die­sem Zusam­men­hang, dass die Mehr­kos­ten, die durch Neu­re­ge­lun­gen beim Bun­des­teil­ha­be­ge­setz ent­ste­hen, von den Län­dern getra­gen wer­den. Hier­zu hat­te es im Vor­feld des Koali­ti­ons­gip­fels eini­ge Ver­un­si­che­rung bei kom­mu­na­len Ver­tre­tern gegeben.
Mecht­hild Heil hier­zu: „Es ist ein sehr gutes Signal für die Gemein­den unse­rer Regi­on, dass die Ent­las­tung von fünf Mil­li­ar­den Euro ab 2018 kommt. So haben wir es im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ab­re­det und so set­zen wir das auch um. Mir ist wich­tig, dass jetzt Klar­heit dar­über herrscht, dass die ab dem Jahr 2018 vor­ge­se­he­ne Bun­des­un­ter­stüt­zung tat­säch­lich den Kom­mu­nen zu Gute kommt und nicht – wie zwi­schen­zeit­lich von man­chen befürch­tet – zur Deckung von Mehr­aus­ga­ben beim Bun­des­teil­ha­be­ge­setz genutzt wird. Die Kom­mu­nen erhal­ten damit Planungssicherheit.“
Zum Hin­ter­grund: Mit dem neu­en Bun­des­teil­ha­be­ge­setz zuguns­ten behin­der­ten Men­schen in Deutsch­land wird ein ent­schei­den­der Rich­tungs­wech­sel in der Teil­ha­be­po­li­tik ein­ge­lei­tet. Im Fokus steht dabei die Selbst­be­stim­mung der betrof­fe­nen Men­schen. Sie sol­len die Mög­lich­keit auf das höchst­mög­li­che Maß an Selbst­be­stim­mung bekom­men. Ins­ge­samt wird das Gesetz wesent­li­che Ver­bes­se­run­gen ins­be­son­de­re für schwer­be­hin­der­te Men­schen auf den Weg brin­gen. So wer­den Men­schen mit hohem Assis­tenz­be­darf, die ein Jah­res­ein­kom­men von bis zu 30 000 Euro haben, erst­mals von Zuzah­lun­gen frei­ge­stellt. Wer mehr ver­dient, leis­tet einen Eigen­be­trag, der auf zwei Pro­zent des Monats­ein­kom­mens gede­ckelt ist. Das Spar­ver­mö­gen von heu­te 2600 Euro wird zunächst auf 25 000 Euro, danach auf 50 000 Euro ange­ho­ben. Bei Ehen und Part­ner­schaf­ten wer­den die Part­ner end­lich nicht län­ger mit ihrem Ein­kom­men her­an­ge­zo­gen. Die­se Grup­pe ist dann gänz­lich von Zuzah­lun­gen befreit.