Koalitionsbeschluss zum Teilhabegesetz: Zusage über fünf Milliarden Euro Entlastung pro Jahr bringt Planungssicherheit für Kommunen
Der Koalitionsausschuss Anfang Juni 2016 brachte eine wichtige Botschaft für alle Kommunen in Deutschland: Die geplante Entlastung von fünf Milliarden Euro pro Jahr ab 2018 kommt. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßte es in diesem Zusammenhang, dass die Mehrkosten, die durch Neuregelungen beim Bundesteilhabegesetz entstehen, von den Ländern getragen werden. Hierzu hatte es im Vorfeld des Koalitionsgipfels einige Verunsicherung bei kommunalen Vertretern gegeben.
Mechthild Heil hierzu: „Es ist ein sehr gutes Signal für die Gemeinden unserer Region, dass die Entlastung von fünf Milliarden Euro ab 2018 kommt. So haben wir es im Koalitionsvertrag verabredet und so setzen wir das auch um. Mir ist wichtig, dass jetzt Klarheit darüber herrscht, dass die ab dem Jahr 2018 vorgesehene Bundesunterstützung tatsächlich den Kommunen zu Gute kommt und nicht – wie zwischenzeitlich von manchen befürchtet – zur Deckung von Mehrausgaben beim Bundesteilhabegesetz genutzt wird. Die Kommunen erhalten damit Planungssicherheit.“
Zum Hintergrund: Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz zugunsten behinderten Menschen in Deutschland wird ein entscheidender Richtungswechsel in der Teilhabepolitik eingeleitet. Im Fokus steht dabei die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen. Sie sollen die Möglichkeit auf das höchstmögliche Maß an Selbstbestimmung bekommen. Insgesamt wird das Gesetz wesentliche Verbesserungen insbesondere für schwerbehinderte Menschen auf den Weg bringen. So werden Menschen mit hohem Assistenzbedarf, die ein Jahreseinkommen von bis zu 30 000 Euro haben, erstmals von Zuzahlungen freigestellt. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbetrag, der auf zwei Prozent des Monatseinkommens gedeckelt ist. Das Sparvermögen von heute 2600 Euro wird zunächst auf 25 000 Euro, danach auf 50 000 Euro angehoben. Bei Ehen und Partnerschaften werden die Partner endlich nicht länger mit ihrem Einkommen herangezogen. Diese Gruppe ist dann gänzlich von Zuzahlungen befreit.