21. Sep­tem­ber 2016

Bund unterstützt Länder und Kommunen mit weiteren 20 Milliarden € — Mechthild Heil (CDU) begrüßt Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration

(Ber­lin, Wahl­kreis 199 ‑Ahrweiler/Mayen, 20. Sep­tem­ber 2016.) Das Bun­des­ka­bi­nett hat auf Vor­schlag von Finanz­mi­nis­ter Wolf­gang Schäub­le ein umfang­rei­ches Ent­las­tungs­pa­ket für Län­der und Kom­mu­nen beschlos­sen. Mit rund 20 Mil­li­ar­den Euro betei­ligt sich der Bund in den Jah­ren 2016 bis 2020 an den Kos­ten der Inte­gra­ti­on und Unter­brin­gung für Asyl- und Schutzberechtigte.
„Der Bund über­nimmt von 2016 bis 2018 die kom­plet­ten Kos­ten der Unter­brin­gung. Dies ent­las­tet unse­re Städ­te und Gemein­den vor Ort erheb­lich“, freut sich Mecht­hild Heil. „Dar­über hin­aus wer­den die Kom­mu­nen ab 2018 um wei­te­re fünf Mil­li­ar­den Euro jähr­lich ent­las­tet. Dies war im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart, jetzt set­zen wir es um,“ so die Abgeordnete.
Die Län­der wer­den eben­falls ent­las­tet. Sie erhal­ten 2016 bis 2018 jähr­lich zwei Mil­li­ar­den Euro als Inte­gra­ti­ons­pau­scha­le und in den Jah­ren 2017 und 2018 jeweils 500 Mil­lio­nen Euro zusätz­lich für den sozia­len Wohnungsbau.
„Sozia­ler Woh­nungs­bau ist urei­ge­ne Auf­ga­be der Län­der. Wenn nun der Bund 2,5 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich bereit­stellt, muss allen Län­dern klar sein, dass die Mit­tel auch aus­schließ­lich für den sozia­len Woh­nungs­bau ver­wen­den wer­den dür­fen und dass dar­über hin­aus auch eige­ne Lan­des­mit­tel bereit­ge­stellt wer­den müs­sen“, so die Abge­ord­ne­te Heil.
Hintergrund:
Das Bun­des­ka­bi­nett hat­te in der letz­ten Woche den Gesetz­ent­wurf zur Betei­li­gung des Bun­des an den Kos­ten der Inte­gra­ti­on und zur wei­te­ren Ent­las­tung von Län­dern und Kom­mu­nen beschlos­sen. Dar­in ist enthalten:

  • Über­nah­me der Kos­ten der Unter­kunft und Hei­zung für aner­kann­te Asyl- und Schutz­be­rech­tig­te durch den Bund, wodurch die Kom­mu­nen in 2016 um 400 Mil­lio­nen Euro, in 2017 um 900 Mil­lio­nen Euro und in 2018 um 1,3 Mil­li­ar­den Euro ent­las­tet werden.
  • Die im Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­se­he­ne Ent­las­tung der Kom­mu­nen um fünf Mil­li­ar­den Euro jähr­lich ab 2018.
  • Die Ent­las­tung von Län­dern und Kom­mu­nen um jähr­lich zwei Mil­li­ar­den Euro in den Jah­ren 2016 bis 2018 (Inte­gra­ti­ons­pau­scha­le),
  • In 2017 und 2018 jeweils 500 Mil­lio­nen Euro an die Län­der für den sozia­len Wohnungsbau.