13. März 2017

Rechtssicherheit für Ferienwohnungen jetzt im Deutschen Bundestag beschlossen — Mechthild Heil MdB (CDU): „Gutes Signal für Kommunen und Tourismusbranche“

Der Bun­des­tag hat in der ver­gan­ge­nen Woche das Gesetz zur Neu­re­ge­lung des Städ­te­bau­rechts beschlos­sen. Dar­in ent­hal­ten ist auch die gesetz­li­che Rege­lung von Feri­en­woh­nun­gen. Dazu erklärt die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil: “Der Deut­sche Bun­des­tag hat Feri­en­woh­nun­gen auf eine siche­re und ver­läss­li­che Grund­la­ge gestellt. Die bis­her gesetz­lich nicht gere­gel­ten Feri­en­woh­nun­gen erhal­ten einen eige­nen Tat­be­stand in der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung. Die Neu­re­ge­lung war auf­grund ver­schie­de­ner, sich wider-spre­chen­­der Gerichts­ur­tei­le erfor­der­lich gewor­den. Mit der Ein­ord­nung von Feri­en­woh­nun­gen als nicht stö­ren­der Gewer­be­be­trieb bzw. als klei­ner Betrieb des Beher­ber­gungs­ge­wer­bes ist ihre recht­li­che Stel­lung end­lich geklärt.“
Mecht­hild Heil begrüßt die­se Klar­stel­lung, denn die Tou­ris­mus­wirt­schaft in ihrem Bun­des­tags­wahl­kreis kön­ne hier­von nur pro­fi­tie­ren. „Feri­en­woh­nun­gen sind ein wich­ti­ges Rück­grat der tou­ris­ti­schen Ver­mark­tung der Regi­on, ins­be­son­de­re im Ahrtal“. Für die kom­mu­na­len Bau­äm­ter besei­tigt das Gesetz bis­her bestehen­de Pro­ble­me im Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren, so die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te. Für Inves­to­ren bringt es die erfor­der­li­che Pla­nungs­si­cher­heit. Wich­tig ist die Bedeu­tung von Feri­en­woh­nun­gen auch zur Alters­si­che­rung. Dies ist bei­spiels­wei­se der Fall, wenn eine Ein­lie­ger­woh­nung als Feri­en­woh­nung ver­mie­tet wird. Die­se Mög­lich­keit bleibt wei­ter­hin erhalten. 
Das Gesetz lässt aus­rei­chend Hand­lungs­spiel­raum um den unter­schied­li­chen Inter­es­sen gerecht zu wer­den, einer­seits Schutz der orts­an­säs­si­gen Bevöl­ke­rung vor einer über­mä­ßi­gen tou­ris­ti­schen Nut­zung ihrer Hei­mat und ande­rer­seits Ent­wick­lungs­po­ten­ti­al dort, wo es vor Ort aus­drück­lich gewünscht ist. Feri­en­woh­nun­gen waren bis­her nicht expli­zit gesetz­lich gere­gelt. Wider­spre­chen­de Urtei­le des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Greifs­wald und des OVG Lüne­burg stell­ten Kom­mu­nen vor Geneh­mi­gungs­schwie­rig­kei­ten und führ­ten zu Unsi­cher­heit bei mög­li­chen Investoren.