25. März 2017

Mechthild Heil MdB begrüßt den Entwurf des Gesetzes zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung: Aufgestockte Mittel für zusätzliche Kita-Plätze kommen auch den Trägern in Ahrweiler und Mayen-Koblenz zu Gute

Im Deut­schen Bun­des­tag wur­de jetzt ein Gesetz­ent­wurf debat­tiert, der den wei­te­ren quan­ti­ta­ti­ven und qua­li­ta­ti­ven Aus­bau der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung zum Ziel hat. Für die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil, selbst als Kom­mu­nal­po­li­ti­kern mit den Bedürf­nis­sen der ört­li­chen Kita-Trä­­ger sehr ver­traut, ein Grund zur Freu­de: „Wir kön­nen die zusätz­li­chen Finanz­mit­tel in den Land­krei­sen Ahr­wei­ler und May­en-Koblenz gut gebrau­chen und sind sehr dank­bar für die will­kom­me­ne Unter­stüt­zung!“ Der Bund wird ins­ge­samt wei­te­re 1,126 Mil­li­ar­den Euro für den Kita-Aus­­­bau zur Ver­fü­gung stel­len. Dazu erklärt der fami­li­en­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mar­cus Weinberg:
“Wie wich­tig der Gesetz­ent­wurf zum wei­te­ren quan­ti­ta­ti­ven und qua­li­ta­ti­ven Aus­bau der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung ist, zeigt ein Blick in die Städ­te und Gemein­den. Vie­ler­orts man­gelt es an frei­en Plät­zen. Beson­ders wich­tig ist für die Uni­on, dass der Bund mit die­sem Maß­nah­men­pa­ket in Höhe von 1,126 Mil­li­ar­den Euro für 100.000 wei­te­re Betreu­ungs­plät­ze nicht nur Kita-Plä­t­­ze für Kin­der unter drei Jah­ren för­dert, son­dern für Kin­der bis zum Schul­ein­tritts­al­ter.“ Für die Christ­de­mo­kra­tin Heil ein wich­ti­ger Aspekt: „Es geht um die För­de­rung aller Kin­der vor dem Schul­ein­tritt. Wir sind dabei in unse­rer Regi­on schon sehr gut auf­ge­stellt, den Druck hin­sicht­lich immer mehr nach­ge­frag­ter Plät­ze spü­ren aber auch unse­re Kommunen.“
Der fami­li­en­po­li­ti­sche CDU-Spre­cher Wein­berg dazu wei­ter: „Der Aus­bau der Kin­der­be­treu­ung ist für uns eine Auf­ga­be von gro­ßer gesell­schaft­li­cher Bedeu­tung. Er ist ein Bei­trag zur Chan­cen­ge­rech­tig­keit. Auch Kin­der aus bil­dungs­fer­nen Fami­li­en bekom­men durch die Kita Zugang zu Ange­bo­ten der früh­kind­li­chen Bil­dung. Sie wer­den zum Bei­spiel in ihrer sprach­li­chen Ent­wick­lung, in ihrer Krea­ti­vi­tät und in ihrem Sozi­al­ver­hal­ten geför­dert. Das stei­gen­de Ange­bot an Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen erleich­tert die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf und kommt damit den Wün­schen vie­ler Fami­li­en ent­ge­gen. Mit Blick auf die Bedürf­nis­se von Fami­li­en ist eine Kon­ti­nui­tät in den Betreu­ungs­an­ge­bo­ten über das Kin­der­gar­ten­al­ter hin­aus sehr wich­tig — hier gilt es, das Augen­merk dar­auf zu richten.”
Hin­ter­grund: Mit die­sem Gesetz wird das vom Bund 2007 ein­ge­rich­te­te “Son­der­ver­mö­gen Kin­der­be­treu­ungs­aus­bau” um 1,126 Mil­li­ar­den Euro auf­ge­stockt. 2017 wer­den Bun­des­mit­tel in Höhe von 226 Mil­lio­nen Euro und 2018 bis 2020 Mit­tel in Höhe von jähr­lich 300 Mil­lio­nen Euro zuge­führt. Das Gesetz soll rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2017 in Kraft tre­ten, wobei ab dem 1. Juli 2016 begon­ne­ne Maß­nah­men zuge­las­sen wer­den. Im Rah­men des Inves­ti­ti­ons­pro­gramms kön­nen aber auch sol­che Inves­ti­tio­nen geför­dert wer­den, die der Bewe­gungs­för­de­rung, der gesund­heit­li­chen Ver­sor­gung, der Umset­zung von Inklu­si­on oder der Fami­li­en­ori­en­tie­rung dienen.