BerlinInfo Nr. 33 vom 17.05.2019
Liebe Leserinnen und Leser,
am 23. Mai wird unser Grundgesetz 70 Jahre alt. Aus diesem Anlass hat der Bundestag gestern Vormittag über Geschichte und Zukunft des Grundgesetzes debattiert. Es war eine Debatte, in der, losgelöst von der Tages-politik, über grundsätzliche Linien unseres Landes gesprochen wurde. Als das Grundgesetz 1949 verabschiedet wurde, galt es zunächst nur für neun Bundesländer. Das Saarland kam 1957 dazu und der Status von Berlin (West) blieb bis zur Wiedervereinigung schwierig. Erst am 3. Oktober 1990 wurde, nach der friedlichen Revolution in der DDR, die Geltung des Grundgesetzes für ganz Deutschland und alle 16 Bundesländer erreicht.
Unser Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus hat in seiner Rede die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus betont. Das Gewicht des Grundrechtsteils unserer Verfassung ist vor diesem Hintergrund zu verstehen. Und die Schlussfolgerung des „Nie wieder“, die Absage an Diktatur, Gewalt und Massenmord ist heute noch genauso aktuell wie vor 70 Jahren. Menschenwürde und Menschenrechte, Freiheit und Gleichheit sind für das Grundgesetz nicht verhandelbar. Jeder von uns ist
aufgerufen, sie an jedem Ort und zu jeder Zeit zu verteidigen.
Bereits in seiner Präambel zieht das Grundgesetz zwei weitere Lehren aus dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte: Die gleichberechtigte Einbindung in ein vereintes Europa und die Betonung von Deutschland als Bundesstaat aus 16 Bundesländern, mit der Absage an einen Zentralstaat. Beide Themen sind in diesen Tagen besonders aktuell. Der Föderalismus ist nicht immer einfach, aber er ist ein Garant für unsere lebendige Demokratie. Die Redner der Union haben angesprochen, dass es weitere Bemühungen geben muss, die Zuständigkeiten und Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern wieder klarer zu fassen. Das Grundgesetz ist bisher 63 Mal geändert worden, für dieses Ziel sollten wir uns erneut die Mühe machen. Europa dagegen ändert sich im Augenblick sehr schnell – und nicht nur zum Guten. Trotzdem, oder gerade deswegen, ist die Europäische Union aber DER Garant für Frieden und Wohlstand in Deutschland und unseren Nachbarländern. Das Grundgesetz sieht Europa ausdrücklich vor, aber wir müssen es mit Leben füllen und fortentwickeln. CDU und CSU sind die Europaparteien. Konrad Adenauer und Helmut Kohl haben als deutsche Vertreter die Grundlagen der heutigen Europäischen Union geschaffen und Angela Merkel hat intensiv daran mitgearbeitet, Europa durch die Herausforderungen unserer Zeit zu manövrieren.
Wenn ich also zwei Wünsche an Sie für die nächsten Tagen äußern dürfte: Nehmen Sie sich in einer ruhigen Minute vielleicht einmal ein Grundgesetz zur Hand und schauen Sie, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes dort für uns geschaffen haben. Und zweitens, machen Sie sich die kleine Mühe und gehen Sie am
26. Mai zur Wahl. Ihre Stimme entscheidet mit darüber, wie es in Europa weiter geht – und natürlich auch bei uns in den Kommunen.
Ihre
Mechthild Heil
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