8. Juli 2019

Mechthild Heil MdB (CDU) freut sich über Bundesmittel für das Krankenhaus Adenau: Regionale Krankenhäuser sind wichtige Anlaufstelle

Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil freut sich über gute Nach­rich­ten für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung in ihrem länd­lich gepräg­ten Wahl­kreis. „Kran­ken­häu­ser in dünn besie­del­ten Regio­nen wer­den ab nächs­tem Jahr mit zusätz­lich 400.000 Euro pro Kli­nik geför­dert. Damit wird eine bes­se­re Ver­sor­gung in länd­li­chen Regio­nen unter­stützt. Zu den etwa 120 bun­des­weit geför­der­ten Kran­ken­häu­sern zählt auch das St. Josef-Kran­ken­haus Ade­nau.“ Die Infor­ma­ti­on dar­über erhielt die CDU-Abge­­or­d­­ne­­te heu­te von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn.
Mecht­hild Heil erklärt hier­zu: „Ein Kran­ken­haus vor Ort ist für vie­le Bür­ger ein Stück Hei­mat. Es gibt ihnen Gebor­gen­heit und Sicher­heit. Gera­de in gesund­heit­li­chen Not­la­gen braucht es eine schnell erreich­ba­re Ver­sor­gung vor Ort. Daher wer­den Kran­ken­häu­ser in länd­li­chen Regio­nen, zu denen es in erreich­ba­rer Nähe kei­ne Alter­na­ti­ve gibt, künf­tig pau­schal mit 400.000 Euro im Jahr bezu­schusst. Das ist unbü­ro­kra­ti­sche, kon­kre­te und wirk­sa­me Hil­fe für den länd­li­chen Raum.“ Hier­für stel­len die Kran­ken­kas­sen 50 Mil­lio­nen Euro im Jahr zusätz­lich zur Ver­fü­gung. Die Deut­sche Kran­ken­haus­ge­sell­schaft, der GKV-Spi­t­­zen­­ver­­­band und der Ver­band der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung haben sich nun auf eine Lis­te der Kran­ken­häu­ser ver­stän­digt, die die För­de­rung erst­mals ab kom­men­dem Jahr erhal­ten kön­nen. Die Lis­te der betref­fen­den Kran­ken­häu­ser wird jähr­lich aktualisiert.
Die Kran­ken­häu­ser müs­sen die Vor­aus­set­zun­gen des Gemein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses (G‑BA) für einen Sicher­stel­lungs­zu­schlag erfül­len — unter ande­rem Bevöl­ke­rungs­dich­te unter 100 Ein­woh­ner je Qua­drat­ki­lo­me­ter — sowie eine Fach­ab­tei­lung für Inne­re Medi­zin, Chir­ur­gie oder Geburts­hil­fe vor­hal­ten. Um die zusätz­li­che För­de­rung zu erhal­ten, müs­sen die Kran­ken­häu­ser, anders als beim Sicher­stel­lungs­zu­schlag, kein Defi­zit nachweisen.
Zum Hin­ter­grund: Mit dem am 1. Janu­ar 2019 in Kraft getre­te­nen Pflegepersonal­stärkungsgesetz (PpSG) wur­de die Finan­zie­rung von Kran­ken­häu­sern neu auf­ge­stellt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finan­zie­rung der Kos­ten des ein­zel­nen Kran­ken­hau­ses für die Pfle­ge am Bett durch ein eige­nes Pfle­ge­bud­get. Damit wird sicher­ge­stellt, dass die in den Kran­ken­häu­sern anfal­len­den Pfle­ge­per­so­nal­kos­ten voll­stän­dig von den Kos­ten­trä­gern finan­ziert wer­den. Da bis­lang die Mit­tel für Pfle­ge­per­so­nal­kos­ten von den Kran­ken­häu­sern teil­wei­se auch für ande­re Per­so­nal­kos­ten genutzt wur­den, wer­den ab 2020 rund 200 Mil­lio­nen Euro in die Lan­des­ba­sis­fall­wer­te über­führt. Mit wei­te­ren 50 Mil­lio­nen Euro wer­den Kran­ken­häu­ser in länd­li­chen Regio­nen geför­dert. Damit wird eine bes­se­re Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum ermöglicht.