5. Mai 2021

Mechthild Heil MdB (CDU) begrüßt Maßnahmenpaket des Bundes zur Baulandmobilisierung – verinfachtes Verfahren für schnelle Bauleitplanung: Union setzt Wiederaufnahme von Paragraf 13b BauGB durch

Das soge­nann­te „Bau­land­mo­bi­li­sie­rungs­ge­setz“ der Regie­rungs­ko­ali­ti­on hat heu­te den Bau­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges erfolg­reich pas­siert, berich­tet des­sen Vor­sit­zen­de Mecht­hild Heil. Die hei­mi­sche CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te bewer­tet dies als wich­ti­gen Schritt, um sowohl in Bal­lungs­räu­men als auch in länd­li­chen Gebie­ten mehr Wohn­flä­chen zu mobi­li­sie­ren. Im Mit­tel­punkt für die länd­li­chen Räu­me stand für die Uni­on dabei auch die Wie­der­ein­set­zung von Para­graf 13b Bau­ge­setz­buch, der dazu führt, dass an Orts­rand­la­gen in dörf­li­chen Berei­chen Bebau­ungs­plä­ne im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren bis zu 10.000 Qud­rat­me­tern Grund­flä­che ent­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die­se Rege­lung galt bereits bis Ende 2019, wur­de aber unter­bro­chen, da das neue Geset­zes­pa­ket auf­grund lan­ger Ver­hand­lun­gen zwi­schen Bund, Län­dern und ande­ren Inter­es­sen­grup­pen eini­ge Zeit in Anspruch nahm. „Nun­mehr kön­nen Aufstellungs­beschlüsse für Bebau­ungs­plä­ne nach 13b wie­der bis Ende 2022 auf­ge­stellt wer­den, die Sat­zungs­be­schlüs­se müs­sen bis Ende 2024 gefasst wer­den. Da gibt unse­ren Kom­mu­nen Zeit, schnell und beson­ders für den Bedarf der Ein­hei­mi­schen Bau­land in den Dör­fern zu schaffen.“

Para­graf 13b betrifft Plä­ne, die die Nut­zung klei­ner Gebie­te auf loka­ler Ebe­ne fest­le­gen und daher wegen des begrenz­ten Aus­ma­ßes und ihres räum­li­chen Anschlus­ses an bereits bestehen­de, im Zusam­men­hang bebau­te Orts­tei­le vor­aus­sicht­lich kei­ne erheb­li­chen Umwelt­aus­wir­kun­gen erwar­ten las­sen“, erläu­tert Heil wei­ter. „Dies hilft den Kom­mu­nen im länd­lich gepräg­ten Bun­des­tags­wahl­kreis Ahrweiler/Mayen deut­lich wei­ter, vie­le Ein­ga­ben von Kom­mu­nal­po­li­ti­kern haben mich zuletzt dazu erreicht. Die Uni­on hat sich hier klar gegen Wider­stän­de der SPD in den Ver­hand­lun­gen durch­ge­setzt.“ Der Koali­ti­ons­ver­trag zwi­schen CDU, CSU und SPD aus 2018 sah vor, dass die Kom­mu­nen bei der Akti­vie­rung von Bau­land und der Siche­rung bezahl­ba­ren Woh­nens unter­stützt wer­den sol­len. Mecht­hild Heil erwar­tet von den Bun­des­län­dern, auch von der neu­en Lan­des­re­gie­rung in Mainz, dass nun­mehr nicht durch restrik­ti­ve Schwel­len­wer­te bei den Bau­land­re­ser­ven nach Lan­des­pla­nung den kom­mu­na­len Pla­nun­gen Stei­ne in den Weg gelegt werden.

Die CDU-Par­la­­man­t­a­rie­rin begrüßt auch, dass eine neue Bau­ge­biets­ka­te­go­rie „Dörf­li­ches Wohn­ge­biet“ ein­ge­führt wird, um mehr Fle­xi­bi­li­tät bei der Aus­wei­sung von Flä­chen für den Woh­nungs­bau in dörf­li­chen Lagen zu errei­chen. Die­se Gebiets­ka­te­go­rie soll dem Woh­nen und der Unter­brin­gung von land- und forst­wirt­schaft­li­chen Neben­er­werbs­stel­len sowie nicht wesent­lich stö­ren­den Gewer­be­be­trie­ben die­nen. Ein guter Schritt, so Heil, damit Nut­zungs­kon­flik­te gera­de ein länd­li­chen Räu­men ent­schärft wer­den kön­nen. „Gegen den Wohn­raum­man­gel hilft nach­hal­tig nur Bau­en — und zwar so schnell und so umfas­send wie mög­lich. Das kann gelin­gen, wenn in grö­ße­rem Umfang als bis­her Bau­land zur Ver­fü­gung steht. Der Man­gel an Bau­land war in den letz­ten Jah­ren der Fla­schen­hals beim Woh­nungs­bau.“ Die end­gül­ti­ge Beschluss­fas­sung zum Geset­zes­pa­ket ist für Frei­tag im Ple­num vorgesehen.