26. Mai 2023

CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil verlangt mehr Pragmatismus beim Wiederaufbau im Ahrtal: „Schnell, unbürokratisch und nachhaltig war das Versprechen“

Vom Ver­spre­chen der Lan­des­re­gie­rung eines schnel­len, unbü­ro­kra­ti­schen und nach­hal­ti­gen Wie­der­auf­baus sind wir auch zwei Jah­re nach der Flut­ka­ta­stro­phe im Ahrtal weit ent­fernt. Sowohl im pri­va­ten als auch im öffent­li­chen Bereich bewegt sich Vie­les zu kom­pli­ziert und zu lang­sam, “ stellt die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil ver­är­gert fest. Die Bewil­li­gungs­we­ge müss­ten drin­gend beschleu­nigt wer­den: „Es soll­te in einer solch ange­spann­ten Situa­ti­on so sein, dass bei beschränk­ter Aus­schrei­bung Ange­bo­te und Auf­trä­ge für öffent­li­che Bau­leis­tun­gen auch per Email abge­ge­ben oder ver­ge­ben wer­den dürfen.“

War­um kann die Pflicht zu euro­pa­wei­ten Aus­schrei­bung im Flut­ge­biet nicht für fünf Jah­re aus­ge­setzt wer­den?“, fragt die CDU-Par­la­­men­­ta­rie­rin ange­sichts der Viel­zahl gro­ßer Bau­vor­ha­ben wie Kin­der­gär­ten, Schu­len und Sportanlagen.

Eine Klär­an­la­ge wird an einem ande­ren Stand­ort neu auf­ge­baut, Brü­cken wer­den ver­scho­ben, aber wenn drei Kom­mu­nen zusam­men einen gemein­sa­men Sport­platz an einem neu­en hoch­was­ser­si­che­ren Stand­ort bau­en wol­len, soll dies aus Mit­teln des Wie­der­auf­baus nicht för­der­fä­hig sein. Erstaunt muss­te man zuletzt auch zur Kennt­nis neh­men, dass die bei­den Bäder, Ahr-Ther­­me und TWIN in der Kreis­stadt, nur an den bis­he­ri­gen Stand­or­ten pro­blem­los wie­der errich­tet wer­den kön­nen. Ein gemein­sa­mes, gro­ßes, moder­nes Bad neu zu erbau­en, obwohl dies kos­ten­güns­ti­ger im Bau und Unter­hal­tung wäre, weni­ger Flä­che ver­braucht und auch ener­ge­tisch sinn­voll wäre, soll nicht geneh­mi­gungs­fä­hig sein.

Dabei hat der rhein­­land-pfäl­­zi­­sche Innen­mi­nis­ter Micha­el Ebling (SPD) zuletzt beim The­ma „Neu­bau von Brü­cken in Flut­ge­bie­ten“ aus­ge­führt, dass es eine Vor­ga­be zu einem eins-zu-eins Wie­der­auf­bau nicht gebe, weder im Bun­­des- noch im Lan­des­recht. „War­um han­delt die Lan­des­re­gie­rung nicht dem­entspre­chend? War­um wen­det sie die Befrei­ung von der eins-zu-eins-Regel nicht auf den gesam­ten Bereich des Wie­der­auf­baus an“, fragt Mecht­hild Heil.