1. Dezem­ber 2023

Mechthild Heil: Ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechstunden weiterhin uneingeschränkt und niedrigschwellig zur Verfügung stellen

Ohne eine bal­di­ge Ent­schei­dung der Bun­des­re­gie­rung zur Befrei­ung für Pool­ärz­te im Bereit­schafts­dienst wird sich die ohne­hin schon pre­kä­re Situa­ti­on der medi­zi­ni­schen und not­fall­dienst­li­chen Ver­sor­gung gera­de im länd­li­chen Raum wei­ter ver­schär­fen“, stellt die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Mecht­hild Heil nach der Ent­schei­dung der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung (KV) RLP die Not­dienstam­bu­lanz in Ander­nach zum 1. Janu­ar 2024 – als Kon­se­quenz des Bun­des­so­zi­al­ge­richts­ur­teils – zu schlie­ßen, fest.

In Rhein­­land-Pfalz gibt es 427 Pool­ärz­tin­nen und Pool­ärz­te, die im Ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst tätig sind. Sie decken rund 60 Pro­zent der Bereit­schafts­diens­te im Land ab. Die nun rück­wir­kend für vier Jah­re zu leis­ten­den Bei­trä­ge für die Sozi­al­ver­si­che­rung belau­fen sich, laut Aus­sa­ge der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen RLP, auf schät­zungs­wei­se 12,5 Mil­lio­nen Euro, im schlimms­ten Fall sogar rund 20 Mil­lio­nen Euro. Die­se und wei­te­re Kos­ten wer­den die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te mit einer höhe­ren monat­li­chen Umla­ge, neben schon jetzt bestehen­den hohen Kos­ten, erheb­lich belas­ten. „Das führt bei den nie­der­ge­las­se­nen Ver­trags­ärz­ten mit Sicher­heit nicht zu einer Stei­ge­rung der Attrak­ti­vi­tät der Nie­der­las­sung“, kri­ti­siert Mecht­hild Heil.

Mehr­fach wur­de schon im Vor­feld der Ent­schei­dung des Gerichts sowohl von den Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen als auch vom Bun­des­rat und der Uni­ons­frak­ti­on auf die Situa­ti­on hin­ge­wie­sen. „Auch auf mei­ne kürz­lich gestell­te Fra­ge an die Bun­des­re­gie­rung, wann mit einer Ent­schei­dung hin­sicht­lich einer Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht­be­frei­ung zu rech­nen ist, wur­de ledig­lich geant­wor­tet, dass ein Gespräch mit der KV am 15. Novem­ber 2023 statt­ge­fun­den habe: Zitat ‚mit dem Ziel, ins­be­son­de­re die Hin­ter­grün­de der For­de­rung nach einer Bei­trags­be­frei­ung von Pool­ärz­tin­nen und Pool­ärz­ten zu ermit­teln und hier­aus denk­ba­re Hand­lungs­op­tio­nen abzu­lei­ten. Dabei wer­den auch die noch aus­ste­hen­den Ent­schei­dungs­grün­de des Bun­des­so­zi­al­ge­richts zu berück­sich­ti­gen sein.‘ Dar­aus kann man nur schluss­fol­gern“, so die Abge­ord­ne­te Mecht­hild Heil, „dass für die Bun­des­re­gie­rung – ins­be­son­de­re für die Minis­ter Heil und Lau­ter­bach – ein funk­tio­nie­ren­der Bereit­schafts­dienst und die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te kei­ne Prio­ri­tät haben.“

Eine zukunfts­fä­hi­ge ärzt­li­che Ver­sor­gung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gera­de im länd­li­chen Raum darf durch eine sol­che Igno­ranz nicht aufs Spiel gesetzt wer­den. „Des­halb erwar­te ich von der Bun­des­re­gie­rung, ange­sichts der ver­hee­ren­den Fol­gen, spä­tes­tens jetzt ein­zu­len­ken und eine Aus­nah­me­re­ge­lung für den Ärzt­li­chen Bereit­schafts­diensts zu schaffen.“