15. März 2024

Mechthild Heil MdB (CDU): „Opposition wirkt – Wirtschaftsminister wollen Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen verlängern“: Corona-Wirtschaftshilfen zweckmäßig prüfen und Fristen verlängern

Vie­le Steu­er­be­ra­ter der Regi­on hat­ten sich in den ver­gan­ge­nen Wochen an ihre Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten und auch die hei­mi­sche CDU-MdB Mecht­hild Heil gewandt. Grund: Der aktu­el­le Prüf­pro­zess der Schluss­ab­rech­nun­gen für die Coro­­na-Wir­t­­schafts­­hil­­fen sei nicht zweck­mä­ßig und über­for­de­re den Berufs­stand. Die Bewil­li­gungs­stel­len der Län­der sind schon heu­te nicht in der Lage, die ein­ge­reich­ten Schluss­ab­rech­nung abzu­ar­bei­ten. Von den seit Mai 2022 ein­ge­reich­ten fast 400.000 Schluss­ab­rech­nun­gen sind bun­des­weit nur rund 15 Pro­zent, also etwa 60 000 Fäl­le, beschie­den. Mecht­hild Heil teil­te die Kri­tik und freut sich, dass ihre CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on dar­auf­hin einen Gesetz­ent­wurf zur Ver­län­ge­rung erar­bei­tet und in den Bun­des­tag ein­ge­bracht hat.

Mecht­hild Heil dazu: „Des­halb muss die Abga­be­frist für die ver­blie­be­nen Schluss­ab­rech­nun­gen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezem­ber 2024 ver­län­gert wer­den! Das schafft Pla­nungs­si­cher­heit für Unter­neh­men, prü­fen­de Drit­te und Bewil­li­gungs­stel­len. Heu­te hat die Ampel unse­ren Antrag dazu in den Wirt­schafts­aus­schuss über­wie­sen. Dies macht Hoff­nung, denn auch die Wirt­schafts­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­ter von Bund und Län­dern haben auf unse­re Initia­ti­ve hin heu­te ver­ein­bart, dass die Abga­be­frist bis zum 30. Sep­tem­ber 2024 ver­län­gert wer­den soll. Dies ist ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Wich­tig ist zudem: Die Prü­fung der Schluss­ab­rech­nun­gen — sowohl bei der Aus­wahl der Stich­pro­ben als auch bei der Durch­füh­rung — muss end­lich risi­ko­ori­en­tiert vor­ge­nom­men wer­den statt ins Klein-Klein zu gehen und eine Kul­tur des Miss­trau­ens wal­ten zu lassen.“

Zweck­mä­ßig wäre es, bei der Prü­fung der Coro­­na-Schlus­s­a­b­­rech­nun­­gen ein Risi­ko­ma­nage­ment­sys­tem wie bei der Steu­er­erhe­bung oder der Geld­wä­sche­be­kämp­fung ein­zu­set­zen. Damit könn­te ins­be­son­de­re erreicht wer­den, dass sich die Bewil­li­gungs­stel­len der Län­der auf die Bear­bei­tung tat­säch­lich prü­fungs­be­dürf­ti­ger Fäl­le kon­zen­trie­ren. Schließ­lich brau­chen Unter­neh­men sowie prü­fen­de Drit­te mehr Zeit, um Rück­fra­gen der Bewil­li­gungs­stel­len zu beant­wor­ten. Der­zeit sind Rück­fra­gen inner­halb einer sys­tem­vor­ge­se­he­nen Frist von 14 Tagen zu beant­wor­ten. Die­se Frist kann bei den prü­fen­den Drit­ten und Unter­neh­men regel­mä­ßig nicht ein­ge­hal­ten wer­den. „Des­halb for­dern wir wei­ter­hin, Unter­neh­men und prü­fen­den Drit­ten eine Ant­wort­frist von min­des­tens vier Wochen ein­zu­räu­men“, so Heil abschließend.