12. Juli 2010

Die wichtigsten Tipps zum Mitnehmen in den Urlaub — Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil informiert: Ihr gutes Recht auf Reisen

Der Zug ist ver­spä­tet, der Flug über­bucht oder annul­liert: Beim Start in die Feri­en gibt es so man­ches, was einem die Urlaubs­freu­de ver­lei­den kann. Doch wer reist, hat Rech­te!“, so die CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil.Wie Mecht­hild Heil von der Par­la­men­ta­ri­schen Staats­se­kre­tä­rin im Bun­des­ver­brau­cher­mi­nis­te­ri­um, Julia Klöck­ner MdB, erfah­ren hat, hat das Ver­brau­cher­mi­nis­te­ri­um eine Ser­vice­kar­te ent­wi­ckelt. „Damit Sie am Flug­ha­fen oder Bahn­hof sofort rich­tig reagie­ren kön­nen, stellt die Bun­des­re­gie­rung zum Feri­en­start die wich­tigs­ten Rei­se­rech­te auf einer Ser­vice­kar­te zusam­men: im prak­ti­schen For­mat zum Aus­dru­cken für die Geld­bör­se“, infor­miert Heil. Für Luft- und Bahn­ver­kehr gibt es bei Ver­spä­tun­gen und Annul­lie­run­gen jeweils unter­schied­li­che Rege­lun­gen. Grund­sätz­lich aber gilt: „Als betrof­fe­ner Pas­sa­gier müs­sen Sie Ihre Ansprü­che zunächst beim Ver­kehrs­un­ter­neh­men gel­tend machen, also bei der Flug­ge­sell­schaft oder dem Bahn­un­ter­neh­men. Erläu­tern Sie den Grund Ihrer Beschwer­de und las­sen Sie sich den kon­kre­ten Sach­ver­halt unbe­dingt vom Zug­be­glei­ter oder einem Mit­ar­bei­ter der Flug­li­nie bestä­ti­gen. Nur so kön­nen Sie spä­ter Ihr Recht durch­set­zen“, betont die CDU-Politikerin.„Das Unter­neh­men prüft dann den Anspruch und wird Ihnen einen Bescheid zusen­den. Ist die­ser Bescheid aus Ihrer Sicht nicht zufrie­den stel­lend, kön­nen Sie sich jeder­zeit an die ‚Schlich­tungs­stel­le für den öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr e.V.‘ unter www.soep-online.de oder per Tele­fon 030 — 64 49 93 30 wen­den. Die­se Schlich­tungs­stel­le ist eine unab­hän­gi­ge Ein­rich­tung von Unter­neh­men des öffent­li­chen Ver­kehrs in Deutsch­land zur Schlich­tung von Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Beför­de­rungs­ver­trä­gen. Sie prüft Ihr Anlie­gen in sach­li­cher Unab­hän­gig­keit und Neu­tra­li­tät, teilt mit, ob bzw. in wel­chem Umfang ein Anspruch gerecht­fer­tigt ist, und macht ggf. einen Schlich­tungs­vor­schlag. Ziel der Schlich­tung ist es, eine ein­ver­nehm­li­che Lösung des Streit­falls zu ermöglichen.“Weiter Infos unter www.bmelv.de. Hier kön­nen Sie die Rei­­se-Check-Kar­­te herunterladen.