
In der aktuellen 21. Wahlperiode bin ich zur Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gewählt worden, was ich als große Ehre empfinde.
Entscheidungen des Deutschen Bundestages werden in den Ausschüssen vorbereitet, die in jeder Wahlperiode neu eingesetzt werden. Vier von ihnen verlangt das Grundgesetz: die Ausschüsse für Auswärtiges, für Verteidigung, für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie den Petitionsausschuss. Gesetzlich vorgegeben sind auch der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (auch 1. Ausschuss genannt). Der fachliche Zuschnitt der Ausschüsse entspricht weitgehend der Ressortverteilung der Bundesregierung. Auf diese Weise wird dem Parlament eine wirksame Kontrolle der Regierung ermöglicht.
Das Konzept des Menschenrechts ist die große zivilisatorische Errungenschaft der Menschheitsgeschichte. Menschenrechte sind unveräußerlich und gelten uneingeschränkt – unabhängig von Geschlecht, Glaube, Hautfarbe oder politischer Überzeugung. Mit diesem Bewusstsein arbeiten die 14 Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag. Ihre Aufgabe und Verpflichtung ist es, sich auch zukünftig für den hohen Stellenwert der Menschenrechte weltweit einzusetzen.
Die CDU/CSU-Fraktion ist im Ausschuss mit fünf, die AfD mit drei Mitgliedern vertreten. Ebenso drei Mitglieder stellt die SPD-Fraktion, während Bündnis 90/Die Grünen zwei und die Fraktion Die Linke ein Mitglied im Ausschuss stellen.