15. Okto­ber 2010

Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, welche Leistungen sie wo oder von wem in Anspruch nehmen möchten — Persönliches Budget stärkt selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Am 16. Okto­ber fand erst­ma­lig der bun­des­wei­te Tag des Per­sön­li­chen Bud­gets statt. Über 100 Bera­tungs­stel­len öff­ne­ten ihre Türen und stell­ten die­ses wich­ti­ge Teil­hab­einstru­ment für Men­schen mit Behin­de­rung der Öffent­lich­keit vor. Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil dazu: ”Men­schen mit Behin­de­rung haben seit 1. Janu­ar 2008 einen unein­ge­schränk­ten Rechts­an­spruch auf das Per­sön­li­che Bud­get. Die­ser Anspruch muss in Zukunft ohne Aus­nah­me für alle gel­ten, ins­be­son­de­re für werk­statt­be­dürf­ti­ge Men­schen, die ger­ne außer­halb einer Werk­statt für behin­der­te Men­schen (WfbM) arbei­ten möch­ten.” Die Sozi­al­po­li­ti­ke­rin hält es für wich­tig, dass das Per­sön­li­che Bud­get auch dann gezahlt wird, wenn es ent­spre­chen­de Ange­bo­te auf dem ers­ten Arbeits­markt gibt. Andern­falls kön­ne von unein­ge­schränk­ter beruf­li­cher Teil­ha­be kei­ne Rede sein.Auch die CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on begrüßt die bun­des­wei­te Kam­pa­gne zum Per­sön­li­chen Bud­get. Dadurch wird die­ses rela­tiv neue und sehr wich­ti­ge Instru­ment zur selbst­be­stimm­ten Teil­ha­be am gesell­schaft­li­chen Leben für Men­schen mit Behin­de­rung an Bekannt­heit gewin­nen. Mehr Bera­tung und Auf­klä­rung wer­den dazu bei­tra­gen, dass die­ses Instru­ment hof­fent­lich noch stär­ker ange­nom­men wird.Hintergrund: Das Per­sön­li­che Bud­get ist eine Alter­na­ti­ve zur rei­nen Sach­leis­tung. Men­schen mit Behin­de­rung ent­schei­den selbst, wel­che Leis­tun­gen sie wo oder von wem in Anspruch neh­men möch­ten. Die­se Ent­schei­dungs­frei­heit erfor­dert von den Bud­get­neh­mern hohe Eigen­ver­ant­wor­tung einer­seits und gibt ihnen ande­rer­seits die Gewiss­heit, ihr Leben selbst bestim­men zu kön­nen. Bis­her haben etwa 15.000 Men­schen einen Bud­­get-Ver­­­trag mit ihrem Sozi­al­hil­fe­trä­ger, der Pfle­ge­kas­se, dem Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger oder der Agen­tur für Arbeit abgeschlossen.