1. Juni 2011

Produktinformationsblätter — Heil/Holzenkamp: Besserer Anlegerschutz durch Beipackzettel

Ab dem 1. Juli erhal­ten Ver­brau­cher bei einer Wert­pa­pier­be­ra­tung durch Ban­ken und ande­re Finanz­dienst­leis­tungs­in­sti­tu­te ein kur­zes und leicht ver­ständ­li­ches Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt. Hier­zu erklä­ren der Vor­sit­zen­de der Arbeits­grup­pe Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Ver­brau­cher­schutz, Franz-Josef Hol­zen­kamp, und die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mecht­hild Heil:„Mit den Bei­pack­zet­teln für die Wert­pa­pier­be­ra­tung setzt die Koali­ti­on ihr Ver­spre­chen für mehr Ver­brau­cher­schutz und Trans­pa­renz im Kapi­tal­markt um. Ziel der Ver­brau­cher­schüt­zer der CDU/CSU ist es, dass Finanz­pro­duk­te für Ver­brau­cher klar ver­ständ­lich und ver­gleich­bar sind. Der Kun­de wird dadurch in die Lage ver­setzt, durch ziel­ge­naue und wer­be­freie Infor­ma­tio­nen eine abge­wo­ge­ne Kauf­ent­schei­dung zu tref­fen und die für ihn geeig­ne­te Anla­ge zu fin­den. Damit die Ver­brau­cher kla­re und über­schau­ba­re Infor­ma­tio­nen an die Hand bekom­men, dür­fen die Bei­pack­zet­tel nicht mehr als zwei DIN A4 Sei­ten umfas­sen. Nur bei Deri­va­ten oder Ter­min­ge­schäf­ten umfas­sen die Anga­ben drei Sei­ten. Damit der Kun­de auf einen Blick alles Wesent­li­che erfasst, müs­sen die Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blät­ter:• die Art des Anla­ge­pro­dukts, • sei­ne Funk­ti­ons­wei­se, • die damit ver­bun­de­nen Risi­ken, • die Aus­sich­ten für die Kapi­tal­rück­zah­lung und Erträ­ge unter ver­schie­de­nen Markt­be­din­gun­gen sowie • die mit der Anla­ge ver­bun­de­nen Kos­ten enthalten.Um die Qua­li­tät der Infor­ma­tio­nen auch in Zukunft zu stär­ken und eine Ver­gleich­bar­keit der Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blät­ter wei­ter vor­an­zu­trei­ben, wer­den wir die Pflicht zur Bereit­stel­lung eines „Bei­pack­zet­tels“ auch auf die Pro­duk­te des Grau­en Kapi­tal­mark­tes aus­wei­ten. Die ent­spre­chen­de Geset­zes­in­itia­ti­ve wird zur­zeit vom Bun­des­tag beraten.Die Ban­ken sind auf­ge­for­dert, ihr Ver­spre­chen der Ver­gleich­bar­keit ein­zu­lö­sen. Wir for­dern die Finanz­bran­che auf, die­sen Weg mit Hil­fe frei­wil­li­ger Ver­ein­ba­run­gen zu beschrei­ten. Hier sind die Ban­ken gefor­dert! Auch eine wis­sen­schaft­li­che Über­prü­fung der Qua­li­tät und Ver­ständ­lich­keit der Infor­ma­ti­ons­blät­ter durch das Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­ri­um wird den Anle­ger­schutz wei­ter stärken.“