Wichtige Informationslücke geschlossen — Mechthild Heil: Bessere medizinische Versorgung im ländlichen Raum
Die CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion Mechthild Heil begrüßt das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, welches heute in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. „Aus Sicht der Verbraucher und Patienten ist das heute in den Bundestag eingebrachte Gesetz ein Meilenstein für die nachhaltige medizinische Versorgung im ländlichen Raum.“ erklärt die Verbraucherschutzpolitikerin Mechthild Heil. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf mit dem Namen „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ packt die ärztlichen Versorgungsengpässe im ländlichen Raum auf unterschiedlichen Ebenen an. Unter anderem werden die Länder verstärkt bei der zielgerichteten Versorgung mitwirken können. Schließlich können vor Ort die regionalen Besonderheiten besser berücksichtigt werden. Rheinland-Pfalz hat z.B. andere Bedürfnisse als Hamburg oder Berlin.Ein Kernstück des Gesetzes sind neue Strukturen jenseits der klassischen Praxen, die das medizinische Fachwissen besser verfügbar machen. Ebenso wie erhebliche finanzielle Anreize, die Ärzten die Entscheidung erleichtern, sich in unterversorgten Regionen niederzulassen. Mechthild Heil führt weiter aus: „Jedoch ist nicht nur die finanzielle Sicherheit für Ärzte wichtig, sondern für die zunehmende Zahl von jungen Ärztinnen auch die Betreuung ihrer Kinder bzw. die Versorgung der Patienten, wenn sie durch Schwangerschaft und Kindererziehung aussetzen. Hier schafft das Gesetz klare, erleichternde Regelungen.“Neben der ärztliche Versorgung wird in diesem Gesetz auch eine aus Verbrauchersicht sehr wichtige Informationslücke geschlossen: Krankenversicherungen werden ihre Geschäftsberichte in einer für jedermann verständlichen Form veröffentlichen müssen. So können Versicherte schon früh betriebswirtschaftliche Schieflagen erkennen. „Und wenn doch eine Krankenkasse pleite geht, werden andere Kassen nicht mehr so schnell die „verwaisten“ Versicherungswilligen ablehnen. Denn dann müssen diese Kassen mit empfindlichen Rechtsfolgen rechnen.“ erläutert die CDU-Politikerin.