Lückenschluss der A1 ist im vordringlichen Bedarf des Investitionsrahmenplan 2011 – 2015 — Mechthild Heil MdB (CDU) begrüßt Prioritätensetzung der Bundesregierung
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßt nachhaltig die Aufnahme des Baus des Lückenschlusses der Bundesautobahn 1 zwischen Kelberg und Lommersdorf in den Entwurf des neuen Investitionsrahmenplans (IPR) des Bundes. „Berlin stuft dieses Vorhaben als vordringlich im IRP-Zeitraum bis 2015 ein,“ so die Wahlkreisabgeordnete, „und steht damit zu seiner Haltung, diese für die Eifelregion eminent wichtige Infrastrukturmaßnahme zügig umzusetzen.“ Das 14 Kilometer lange Teilstück ist mit Gesamtkosten von 188,3 Millionen Euro veranschlagt und gehört zu den Vorhaben mit fortgeschrittenem Planungsstand, für die bereits Baurecht vorliegt oder bis 2015 erlangt werden kann. Es liege nunmehr am Land Rheinland-Pfalz, so Heil, das Planfeststellungsverfahren zur A1 zügig durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Die CDU-Politikerin kritisiert insbesondere die Verweigerungshaltung der Grünen in Rheinland-Pfalz, denen es nicht wirklich um die Interessen der Eifelregion gehe. „Für die Menschen bei uns im Wahlkreis ist es eine Kernfrage, inwieweit die rot-grüne Landesregierung nunmehr den Lückenschluss im Sinne des wirtschaftlichen Wohlergehens der Region und seiner Menschen endlich umsetzt.“ Es sei ein Aberwitz, dass eine Bundesautobahn, die über 732 Kilometer von der Ostsee bis ins Saarland führe, ausgerechnete in der strukturschwachen Eifel eine Lücke aufweise. Der Entwurf des neuen Investitionsrahmenplans des Bundes sei dabei eine ehrliche Grundlage, der aufgrund der Finanzlage nur begrenzte Spielräume für Neubeginne in den nächsten Jahren aufweise. Dass die A1 dazu gehört, zeige die eindeutige Prioritätensetzung von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU).Hintergrund: der Investitionsrahmenplan steckt den Planungsrahmen für die Investitionen in die Schienenwege des Bundes, in die Bundesfernstraßen und in die Bundeswasserstraßen in den nächsten Jahren (2011–2015) ab. Er enthält den Investitionsbedarf für den Ersatz und für die Erhaltung der Bestandsnetze, für die Fortführung der im Bau befindlichen Maßnahmen und für die Vorhaben mit weit fortgeschrittenem Planungsstand, die bereits Baureife haben oder diese in absehbarer Zeit erreichen können.