15. Dezem­ber 2011

Lückenschluss der A1 ist im vordringlichen Bedarf des Investitionsrahmenplan 2011 – 2015 — Mechthild Heil MdB (CDU) begrüßt Prioritätensetzung der Bundesregierung

Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil begrüßt nach­hal­tig die Auf­nah­me des Baus des Lücken­schlus­ses der Bun­des­au­to­bahn 1 zwi­schen Kel­berg und Lom­mers­dorf in den Ent­wurf des neu­en Inves­ti­ti­ons­rah­men­plans (IPR) des Bun­des. „Ber­lin stuft die­ses Vor­ha­ben als vor­dring­lich im IRP-Zei­t­raum bis 2015 ein,“ so die Wahl­kreis­ab­ge­ord­ne­te, „und steht damit zu sei­ner Hal­tung, die­se für die Eifel­re­gi­on emi­nent wich­ti­ge Infra­struk­tur­maß­nah­me zügig umzu­set­zen.“ Das 14 Kilo­me­ter lan­ge Teil­stück ist mit Gesamt­kos­ten von 188,3 Mil­lio­nen Euro ver­an­schlagt und gehört zu den Vor­ha­ben mit fort­ge­schrit­te­nem Pla­nungs­stand, für die bereits Bau­recht vor­liegt oder bis 2015 erlangt wer­den kann. Es lie­ge nun­mehr am Land Rhein­­land-Pfalz, so Heil, das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren zur A1 zügig durch­zu­füh­ren und zum Abschluss zu brin­gen. Die CDU-Poli­­ti­ke­rin kri­ti­siert ins­be­son­de­re die Ver­wei­ge­rungs­hal­tung der Grü­nen in Rhein­­land-Pfalz, denen es nicht wirk­lich um die Inter­es­sen der Eifel­re­gi­on gehe. „Für die Men­schen bei uns im Wahl­kreis ist es eine Kern­fra­ge, inwie­weit die rot-grü­­ne Lan­des­re­gie­rung nun­mehr den Lücken­schluss im Sin­ne des wirt­schaft­li­chen Wohl­erge­hens der Regi­on und sei­ner Men­schen end­lich umsetzt.“ Es sei ein Aber­witz, dass eine Bun­des­au­to­bahn, die über 732 Kilo­me­ter von der Ost­see bis ins Saar­land füh­re, aus­ge­rech­ne­te in der struk­tur­schwa­chen Eifel eine Lücke auf­wei­se. Der Ent­wurf des neu­en Inves­ti­ti­ons­rah­men­plans des Bun­des sei dabei eine ehr­li­che Grund­la­ge, der auf­grund der Finanz­la­ge nur begrenz­te Spiel­räu­me für Neu­be­gin­ne in den nächs­ten Jah­ren auf­wei­se. Dass die A1 dazu gehört, zei­ge die ein­deu­ti­ge Prio­ri­tä­ten­set­zung von Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Dr. Peter Ram­sau­er (CSU).Hin­ter­grund: der Inves­ti­ti­ons­rah­men­plan steckt den Pla­nungs­rah­men für die Inves­ti­tio­nen in die Schie­nen­we­ge des Bun­des, in die Bun­des­fern­stra­ßen und in die Bun­des­was­ser­stra­ßen in den nächs­ten Jah­ren (2011–2015) ab. Er ent­hält den Inves­ti­ti­ons­be­darf für den Ersatz und für die Erhal­tung der Bestands­net­ze, für die Fort­füh­rung der im Bau befind­li­chen Maß­nah­men und für die Vor­ha­ben mit weit fort­ge­schrit­te­nem Pla­nungs­stand, die bereits Bau­rei­fe haben oder die­se in abseh­ba­rer Zeit errei­chen können.