22. Dezem­ber 2011

Mechthild Heil: — Schärfere Auflagen für den Grauen Markt durchsetzen

Das Minis­te­ri­um für Land­wirt­schaft und Ver­brau­cher­schutz hat am Don­ners­tag eine posi­ti­ve Zwi­schen­bi­lanz der Qua­li­täts­of­fen­si­ve Ver­brau­cher­fi­nan­zen gezo­gen. Als Reak­ti­on auf die Finanz­kri­se star­te­te die Initia­ti­ve vor zwei Jah­ren. Gemein­sam mit dem Minis­te­ri­um wird die CDU/C­­SU-Frak­­ti­on die Inter­es­sen der Ver­brau­cher auch in den kom­men­den Jah­ren wei­ter stär­ken. Hier­zu erklärt die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mecht­hild Heil: „Lan­d­­wir­t­­schafts- und Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­rin Ilse Aigner und die Koali­ti­on haben bereits einen Groß­teil der 2009 vor­ge­leg­ten Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge umge­setzt. Bereits seit dem 1. Janu­ar 2010 sind Bera­tungs­pro­to­kol­le für den Wert­pa­pier­be­reich ver­pflich­tend. In die­sem Monat haben wir stan­dar­di­sier­te Bei­pack­zet­tel für Anle­ger­pro­duk­te gesetz­lich ein­ge­führt, die eine best­mög­li­che Ver­gleich­bar­keit und Infor­ma­ti­on für Bür­ger ermög­li­chen. Dank der Regis­trie­rung aller Bank­be­ra­ter bei der Finanz­auf­sichts­be­hör­de BaFin und eines rigi­den Sank­ti­ons­re­gimes stel­len wir Qua­li­tät und Sach­kun­de für die Ver­brau­cher sicher.Doch nach wie vor ist der soge­nann­te „Graue Kapi­tal­markt“ mit sei­nen 80.000 frei­en Bera­tern ein gro­ßes Pro­blem. Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen, Treu­hand­ver­mö­gen, geschlos­se­ne Fonds und Namens­schuld­ver­schrei­bun­gen. Um eine effek­ti­ve­re Kon­trol­le zu ermög­li­chen, ist der­zeit ein Gesetz­ent­wurf in der Abstim­mung. Wie bei den Bank­be­ra­tern sind wir auch hier drei Kern­zie­len ver­pflich­tet: Ers­tens müs­sen Finanz­pro­duk­te für Ver­brau­cher klar ver­ständ­lich und geeig­net sein. Zwei­tens muss die Bera­tung das Ziel haben, die bes­te Lösung für den Kun­den zu fin­den. Drit­tens darf kein Pro­dukt auf den Finanz­märk­ten künf­tig unge­re­gelt bleiben.Deshalb wer­den wir die Pflicht zur Bereit­stel­lung eines „Bei­pack­zet­tels“ auch auf die Pro­duk­te des Grau­en Kapi­tal­mark­tes aus­wei­ten. Auch an die frei­en Ver­mitt­ler von Anla­ge­pro­duk­ten wer­den wir stren­ge Anfor­de­run­gen stel­len: Ein Sach­kun­de­nach­weiß sichert, wie bei den Bank­be­ra­tern, die Qua­li­tät. Eine Regis­trie­rungs­pflicht sorgt für eine stär­ke­re Ver­ant­wort­lich­keit und eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für mehr Kun­den­schutz. Damit sor­gen wir dafür, dass hoch­spe­ku­la­ti­ve Pro­duk­te nicht mehr unge­straft an Klein­spa­rer ver­kauft wer­den, nur weil auf die­sem bis­her unge­re­gel­ten Markt beson­ders hohe Pro­vi­sio­nen winken.