Verbraucherschutz unter geänderten Vorzeichen — Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil erneut zur Verbraucherschutzbeauftragten der Union ernannt
Die Abgeordnete Mechthild Heil wurde heute vom Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, erneut zur Verbraucherschutzbeauftragten ernannt. „Ich freue mich, dem Verbraucherschutz auch in dieser Wahlperiode ein Profil geben zu dürfen“, so die Abgeordnete. Die Vorzeichen zur letzten Wahlperiode haben sich für Mechthild Heil aber deutlich geändert: das Verbraucherresort ist nun beim SPD-geführten Justizministerium angesiedelt. Das Landwirtschaftsministerium ist weiterhin federführend zuständig für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Dass diese Aufteilung ein Nachteil für den Verbraucherschutz bedeuten könnte, glaubt Mechthild Heil nicht: „Verbraucherschutz ist ohnehin ein Querschnittsthema, das bei allen Gesetzesvorhaben mit bedacht werden muss. Mit dem neuen Zuschnitt der Ministerien werden wir in den nächsten Jahren noch stärker die verschiedenen Aspekte des Verbraucherschutzes – vom gesundheitlichen über den digitalen bis hin zum finanziellen – bündeln müssen.“ Als Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte sie Ansprechpartnerin für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Wirtschaft und Verbände sein. Verbraucher und Wirtschaft sind aus ihrer Sicht zwei Seiten derselben Medaille. Außerdem müsse sich Verbraucherpolitik ständig an die sich verändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anpassen. „Verbraucherpolitik ist nie abgeschlossen, darum freue ich mich, mich als Verbraucherschutzbeauftragte auch in dieser Wahlperiode wieder für einen gute und ausgewogene Verbraucherpolitik einsetzen zu können.“