18. Juni 2014

Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüßt Reform der Lebensversicherung — Alle müssen einen Beitrag leisten — Fairer Ausgleich zwischen Versicherern und Versicherten

Heu­te wur­de in ers­ter Lesung über das Lebens­ver­si­che­rungs­re­form­ge­setz im Deut­schen Bun­des­tag bera­ten. Der Ent­wurf sieht grund­le­gen­de Ver­än­de­run­gen nicht nur für die Ver­si­cher­ten, son­dern auch für die Unter­neh­men selbst, die Gläu­bi­ger und Aktio­nä­re vor. So dür­fen zum Bei­spiel Bewer­tungs­re­ser­ven zukünf­tig nur noch an die aus­schei­den­den Ver­si­cher­ten aus­ge­schüt­tet wer­den, wenn dadurch nicht die rest­li­chen Ver­si­cher­ten unter den garan­tier­ten Zins­satz fal­len. Das sei fair, betont Mecht­hild Heil, die auch Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on ist: „Erst seit 2008 wer­den die aus­schei­den­den Ver­si­cher­ten über­haupt an den Bewer­tungs­re­ser­ven betei­ligt. Die­je­ni­gen, die vor­her eine Lebens­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, kön­nen sich des­halb auch nicht auf Ver­trau­ens­schutz beru­fen.“ Gera­de in der jet­zi­gen Nied­rig­zins­pha­se sei es unum­gäng­lich gewe­sen, die­sen Schritt zu gehen, damit die übri­gen Ver­si­cher­ten zumin­dest ihren Garan­tie­zins erhal­ten. „Bei der alten Rege­lung, wür­den die jetzt aus­schei­den­den Ver­si­cher­ten unver­hält­nis­mä­ßig und auf Kos­ten der ande­ren Ver­si­cher­ten pro­fi­tie­ren“, stellt Mecht­hild Heil klar. Ihr sei auch bewusst, dass die­se Maß­nah­me im ers­ten Augen­blick auf Wider­stand sto­ße, „bei genau­em Hin­se­hen muss aber jedem Ver­si­cher­ten klar sein, dass es anders nicht geht, immer­hin han­delt es sich ja um eine Risi­ko­ge­mein­schaft, da kann man nicht nur an sich selbst denken“.Die Ver­si­cher­ten sol­len aber durch den Gesetz­ent­wurf auch bes­ser gestellt und künf­tig mit 90 Pro­zent (statt wie bis­her mit 75 Pro­zent) an den Risi­ko­über­schüs­sen betei­ligt wer­den. Auch für die Aktio­nä­re soll es Ver­än­de­run­gen geben: Divi­den­den wer­den gekürzt oder sogar ein­be­hal­ten, wenn der garan­tier­te Zins von der jewei­li­gen Ver­si­che­rung nicht rea­li­siert wird. „Damit sor­gen wir dafür, dass alle, die an einer Lebens­ver­si­che­rung betei­ligt sind, für deren Sta­bi­li­tät sor­gen und die Las­ten gleich­mä­ßig auf vie­len Schul­tern ver­teilt sind“, so die Abge­ord­ne­te. Ein wei­te­rer Bau­stein des Ent­wur­fes ist die Kos­ten­trans­pa­renz. Ver­mitt­ler müs­sen künf­tig dem Kun­den genau offen­le­gen, wie hoch die Pro­vi­si­on bei Abschluss eines Pro­dukts ist. Hintergrund:Aufgrund der seit 2008 andau­ern­den Nied­rig­zins­pha­se muss­ten Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um die Sta­bi­li­tät der Lebens­ver­si­che­run­gen zu gewähr­leis­ten. Im Lebens­ver­si­che­rungs­re­form­ge­setz ist vorgesehen:•Bewertungsreserven dür­fen nur dann aus­ge­schüt­tet wer­den, wenn sicher­ge­stellt ist, dass den ver­blei­ben­den Ver­si­cher­ten ihr garan­tier­ter Zins­satz auch aus­ge­zahlt wer­den kann. •Gege­be­nen­falls müs­sen auch die Aktio­nä­re des Lebens­ver­si­che­rers auf Aus­schüt­tun­gen zuguns­ten der Ansprü­che der Ver­si­cher­ten verzichten.•Die Lebens­ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men müs­sen ihre Kun­den stär­ker als bis­her am Risi­ko­über­schuss betei­li­gen. •Die Unter­neh­men müs­sen sich inten­si­ver mit ihrer Risi­ko­si­tua­ti­on aus­ein­an­der set­zen. •Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler müs­sen dem Ver­si­che­rungs­neh­mer die ver­ein­bar­te Pro­vi­si­on als Gesamt­be­trag in Euro offen legen.