18. Juli 2014

Schwerpunkt liegt auf finanziellem Verbraucherschutz — Große Koalition stärkt Verbraucherzentralen mit 2,5 Millionen

Die Ver­brau­cher­zen­tra­len und der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band erhal­ten im Haus­halt 2014 2,5 Mil­lio­nen Euro zur Ein­rich­tung eines Finanz­markt­wäch­ters. Dazu erklä­ren die rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Eli­sa­beth Win­kel­­mei­er-Becker, und die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mecht­hild Heil: „Mit dem Haus­halt 2014 set­zen wir unse­ren Kurs einer moder­nen und an wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen ori­en­tier­ten akti­ven Ver­brau­cher­po­li­tik fort. Mit zusätz­li­chen 2,5 Mil­lio­nen Euro sor­gen wir dafür, dass der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band und die Ver­brau­cher­zen­tra­len ihre Wäch­ter­funk­ti­on über die Finanz­märk­te wei­ter aus­bau­en kön­nen. Sie wer­den so in die Lage ver­setzt, den Finanz­markt sys­te­ma­ti­scher zu beob­ach­ten und Fehl­ent­wick­lun­gen früh­zei­tig zu erken­nen. Außer­dem kön­nen sie nun erst­mals die Erkennt­nis­se aus ihrer flä­chen­de­cken­den Bera­tung aus­wer­ten und die Ergeb­nis­se der Poli­tik vor­le­gen. Wenn sich die Ver­brau­cher­zen­tra­len hier bewäh­ren, wol­len wir im kom­men­den Jahr wei­te­re Mit­tel zur Ver­fü­gung stel­len, damit die Ver­brau­cher­zen­tra­len ihre Markt­wäch­ter­funk­ti­on auch in der digi­ta­len Welt ver­stär­ken können.Zudem wer­den wir einen Sach­ver­stän­di­gen­rat mit unab­hän­gi­gen Exper­ten ein­set­zen, der uns zu Fra­gen der Ver­brau­cher­po­li­tik bera­ten soll. So stel­len wir unse­re Poli­tik auf eine wis­sen­schaft­lich und empi­risch fun­dier­te Basis und sor­gen dafür, dass die poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen stets mit dem All­tag der Ver­brau­cher abge­gli­chen und an ihre Bedürf­nis­se ange­passt werden.“Hintergrund:Im Koali­ti­ons­ver­trag haben sich Uni­on und SPD dar­auf geei­nigt, einen Finanz­markt­wäch­ter bei den Ver­brau­cher­ver­bän­den ein­zu­rich­ten. Die bereits bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len Baden-Wür­t­­te­m­­berg, Bre­men, Ham­burg, Hes­sen und Sach­sen bestehen­den Struk­tu­ren wer­den aus­ge­baut. Auch die Erkennt­nis­se der ande­ren Ver­brau­cher­zen­tra­len wer­den erfasst und ana­ly­siert. Der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band über­nimmt die Koor­di­nie­rung. Der Finanz­markt­wäch­ter infor­miert die zustän­di­gen staat­li­chen Stel­len über die aus der flä­chen­de­cken­den Bera­tung und Markt­be­ob­ach­tung gewon­ne­nen Erkennt­nis­se und stellt den Ver­brau­chern Infor­ma­tio­nen zu Finanz­pro­duk­ten und Anbie­tern zur Ver­fü­gung. Wenn nötig soll der Finanz­markt­wäch­ter auch vor risi­ko­rei­chen Pro­duk­ten oder unse­riö­sen Anbie­tern war­nen und kla­gen. Der Finanz­markt­wäch­ter ist kei­ne eigen­stän­di­ge recht­li­che Institution.